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BHV-1 erneut im Kreis Borken nachgewiesen

27. Mai 2025

Im nordrhein-westfälischen Kreis Borken ist es trotz besonderer Sicherheitsmaßnahmen nach vorherigen Fällen erneut zu einem Ausbruch des Bovinen Herpesvirus (BHV-1) gekommen. Betroffen ist ein Betrieb in Gronau-Epe mit 320 Rindern, die aufgrund des hohen Durchseuchungsgrades alle gekeult werden müssen.

In zwei weiteren Betrieben in der Region wurde ebenfalls BHV-1 nachgewiesen. Diese liegen in Heek-Ahle und damit in der seit 1. Oktober 2024 geltenden Sperrzone. Aufgrund des recht geringen Durchseuchungsgrades, haben die örtlichen Behörden entschieden, dass lediglich Einzeltiere entnommen werden müssen.

Wie Dr. Michael Kerkhoff, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises, erklärt, sei es noch unklar, ob die Sperrzone in der Gemeinde Heek und den angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus, wie ursprünglich vorgesehen, am 30. Juni 2025 aufgehoben wird. Umgebungsuntersuchungen seien angeordnet worden, so Kerkhoff.

Die Sperrzone war im Herbst 2024 zunächst für sechs Monate eingerichtet worden, nachdem Mitte des Jahres 2024 im Rahmen eines erweiterten Monitoring-Programms BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen Rinder-haltenden Betrieben in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden waren. Die mittels Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen mussten noch weitere drei Monate fortgeführt werden, nachdem die anzeigepflichtige Erkrankung erneut in vier Betrieben innerhalb dieser Zone nachgewiesen wurde.

Ungeklärt ist auch derzeit, wie es wiederholt zu dem aktuellen BVH1-Ausbruch kommen konnte. Momentan werde geprüft, ob es zu einer Virusverschleppung in weitere Betriebe gekommen sei, teilte das Amt mit. Für die Landwirt:innen mit Rinderhaltung ist die Zeit des Bangens also noch nicht überstanden.

Kreis Borken

Münsterlandzeitung

Starker Rückgang der ASP-Ausbrüche in der EU

27. Mai 2025

Die Zahl der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa hat sich im vergangenen Jahr deutlich verringert. Besonders erfreulich ist der Rückgang der Fälle bei Nutztieren. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 333 ASP-Ausbrüche in EU-Ländern nachgewiesen. Das entspricht einem Rückgang von 1.529 bzw. 83% im Vergleich zum Vorjahr. Nach Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) war das der niedrigste Stand seit sieben Jahren.

Die aktuelle Beruhigung des Seuchengeschehens sollte allerdings keine endgültige Entwarnung sein, so die Behörde. Denn insbesondere Rumänien habe sich zu einem Hotspot entwickelt. Hier wurden im laufenden Jahr 66 % aller ASP-Fälle in der EU registriert.

Aktuell gelten noch 13 EU-Staaten als betroffen, nachdem Schweden seinen Status Frei von ASP zurückerlangt hat. Im Gegensatz dazu blieb die Zahl infizierter Wildschweine auf dem seit 2022 stabilen Niveau. Die meisten dieser Fälle wurden laut Bericht in Polen nachgewiesen. Die EFSA empfiehlt daher, dass die Überwachungs- und Monitoringmaßnahmen in den betroffenen Ländern weitergeführt werden.

Schweizerbauer

TFA-Gehälter steigen zum 1. Juni 2025

26. Mai 2025

Nachdem sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) als Tarifpartner in der dritten Runde geeinigt haben, werden zum 1. Juni 2025 die Gehälter der Tiermedizinischen Fachangestellte (TFA) sowie der Auszubildenden steigen.

Mit Beginn des nächsten Monats werden sowohl ein neuer Gehaltstarifvertrag als auch ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft treten. Die Laufzeit des Gehaltstarifvertragesendet am 31. Januar 2026.

Demnach steigen die Tarifgehälter für TFA in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG I) einheitlich um 300 Euro brutto, in der TG II um rund 336 Euro und in der TG III um rund 366 Euro. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im ersten Jahr auf 900, im zweiten auf 1.000 und im dritten Jahr auf 1.100 Euro. Neu hinzu kommt eine Tarifgruppe IV für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen.

Auch im Manteltarifvertrag haben sich Änderungen ergeben. Ab dem 1. Juni 2025 sind Überstunden, auch für Teilzeitbeschäftigte, über die regelmäßige vertragliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus künftig zuschlagspflichtig, soweit innerhalb von 18 Wochen keine entsprechende Freizeit gewährt wird. Bereitschaftsdienst wird mit 50 Prozent des aktuellen Stundenlohns, mindestens aber mit dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn vergütet.

Rückwirkende Zahlungen werde es nicht geben, damit unter anderem der bürokratische Aufwand der Praxen so gering wie möglich gehalten werden könne, erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Gleichzeitig sehen wir damit auch einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde gelassen entgegen und werden im Januar auf Basis der dann tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung wieder verhandeln.“

„Es war uns wichtig, insbesondere die Gehälter und Ausbildungsvergütungen der TFA nachhaltig zu verbessern. Wir schauen zuversichtlich nach vorne, auch wenn uns der Verzicht auf die Nachzahlungen nicht leichtgefallen ist“, betont vmf-Verhandlungsführerin Hannelore König.  

vmf

EU bewilligt weitere Gelder für Ausstiegsprogramm der Niederlande

26. Mai 2025

Um die Stickstoff-Emissionen in Naturschutzgebieten zu reduzieren, sollen die Tierbestände in den Niederlanden weiter abgebaut bzw. Produktionen runtergefahren werden. Dazu hatte die niederländische Agrarministerin Femke Wiersma Ende April 2025 ein neues Startpaket vorgelegt. Nun hat die EU-Kommission für das umfassende Ausstiegsprogramm weitere 78 Millionen Euro bewilligt, die Schweinehalter:innen zur Verfügung stehen, die ihre Betriebe in Natura 2000-Gebieten freiwillig aufgeben.

Kleine und mittlere, ausstiegswillige Nutztierhalter:innen können auf Antrag 120 % der beihilfefähigen Kosten als direkten Zuschuss erhalten. Die Regelung soll bis Oktober 2029 gelten und ist Teil einer ganzen Reihe von Paketen, mit denen der Abbau der Tierbestände in den Niederlanden abgefedert werden soll. 

Die vormals festgelegte Frist für das Erreichen der Minderungsziele hat die Regierung in Den Haag jedoch um weitere 5 Jahre nach hinten verschoben.

Agrarheute

Support4vetmed: Kostenfreie Info-Veranstaltung

26. Mai 2025

Im Rahmen von Support4vetmed.de, der Lernplattform zum Bestehen der geforderten Kenntnisprüfungen im Rahmen des Anerkennungsprozesses der tierärztlichen Approbation, laden wir als Projektpartner zu einer Online-Veranstaltung ein. Ziel ist die Weitergabe von Informationen zu den Arbeitsvoraussetzungen sowie zum Anerkennungsprozess; aber auch die Vorstellung von potentiellen Arbeitgebern während des Anerkennungsprozesses und danach.

Dieses Mal sind mit dabei Felix von Hardenberg von Hardenberg Consulting, Dorothea Stolz von Smartemis und Julia Fedorenko von felmo.
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung bedarfs es keiner Voranmeldung. Einfach zu 18:00 Uhr einloggen unter https://vetion.adobeconnect.com/support4vetmed/

Mehr Informationen auch unter www.support4vetmed.de

NRW weitet Artenschutz aus

23. Mai 2025

Jedes Jahr wird am 22. Mai der Internationale Tag der biologischen Vielfalt begangen. Dieser Tag erinnert an den 22. Mai 1992, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt offiziell angenommen wurde. Viele tausend Pflanzen- und Tierarten sind jedoch massiv bedroht oder gefährdet, viele bereits ausgestorben.

Um die noch existierende biologische Vielfalt zu erhalten, hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, seine Biodiversitätsstrategie fortzuführen und den Artenschutz auszuweiten. „Dort, wo wir gezielt helfen, können sich Arten erholen. Das ist wichtiger denn je, um die weltweite Biodiversitätskrise zu bremsen. Je mehr Menschen sich für den Umwelt- und Naturschutz begeistern und engagieren, desto mehr haben wir entgegenzusetzen”, sagt Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. 

Die bisherigen Ergebnisse der Strategie geben dem Land Recht. Immer mehr Tiere, die längst in NRW als ausgestorben galten, kehren in das  Bundesland zurück. Dazu gehören u.a. Seeadler, Fischotter, Lachs und Uhu. Zudem siedeln sich ehemals seltene Arten wie die Wildkatze wieder häufiger in NRW an.

In dem Land mit der höchsten Bevölkerungsdichte in ganz Deutschland haben Urbanisierung, industrielle Entwicklung und intensive Landnutzung dazu geführt, dass mehr als 44 Prozent der Arten derzeit als gefährdet gelten.  Um dem entgegenzuwirken, fördert das Umweltministerium rund 40 Biologische Stationen, die mehr als die Hälfte der rund 3.300 Naturschutzgebiete des Landes betreuen. Um ihre Arbeit zu stärken, hat das Umweltministerium die Fördermittel aufgestockt und der Naturschutzhaushalt wurde von 37,7 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 51,8 Millionen Euro in 2025 erhöht. Die Flächen für freiwiliige Naturschutzmaßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten erreichten im Jahr 2024 einen neuen Rekord von 43.000 Hektar. 

„In einer Zeit, in der andere Themen die Wahrnehmung des Naturschutzes verdrängen, setzen wir bewusst auf mehr Naturschutz. Denn Biodiversität ist die Grundlage für ein funktionierendes Ökosystem auf der Erde, sie macht uns widerstandsfähig gegenüber Umweltveränderungen und Naturkatastrophen”, erklärt der Minister.

Umweltministerium NRW

4,8 Mio. Euro EU-Gelder für Brandenburger Landwirte wegen MKS

23. Mai 2025

Brandenburger Landwirte erhalten zum Ausgleich der durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025 erlittenen Verluste 4,8 Millionen Euro an EU-Geldern. Der den Landwirten in Brandenburg entstandene Schaden wird auf insgesamt knapp 8 Millionen Euro geschätzt. 

Auch Tschechien und Slowenien erhalten Ausgleichszahlungen für witterungsbedingte Verluste. Insgesamt haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und 15 Millionen Euro für die drei Länder zur Verfügung zu stellen. Eine nationale Mitfinanzierung der Ausfälle ist Voraussetzung für die Auszahlung.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sieht eine Agrarreserve von mindestens 450 Millionen Euro pro Jahr vor, um auf Marktstörungen oder außergewöhnliche Ereignisse, die Produktion oder Vertrieb beeinträchtigen, zu reagieren.

BMEL

Informationsveranstaltung für Halter:innen von Hunde-Senioren

23. Mai 2025

Dank der Möglichkeiten der modernen Medizin werden auch Hunde immer älter. Doch die Ansprüche der betagteren Vierbeiner verändern sich mit zunehmendem Alter und altersbedingte Krankheiten treten auf. Aber auch für Hunde-Senioren gibt es viele Möglichkeiten, die Lebensqualität zu verbessern!

Am morgigen Samstag (24.05.2025) lädt die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Halter:innen von älteren Hunden von 10 bis 13 Uhr zu einer umfassenden Informationsveranstaltung ein. Neben Informationen zur altersgerechten Förderung und den entsprechenden Hilfsmitteln sowie zum alternden Hunde-Gehirn und einer kognitiven Dysfunktion wird Doktorandin Léonie Straß Einblicke in die objektive Ganganalyse beim Hund geben. Zudem wird Doktorand Lars Hagemann sein Projekt zur Testung des Geruchssinns von Hunde-Senioren vorstellen.

Ein kleiner altersgerechter Geschicklichkeits-Parcours für ältere Hunde und ihre Begleiter:innen rundet die Veranstaltung ab.

Die Informationsveranstaltung der TiHo findet im Bünteweg 8 und der angrenzenden Wiese in Hannover statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Schweiz verhängt Impfpflicht für Kälber

22. Mai 2025

In der Schweiz beginnt am 1. Juli 2025 eine dreijährige Pilotphase, in der eine Impfpflicht für Kälber getestet wird. Ab dem Zeitpunkt dürfen Kälber ihren Geburtsbetrieb vor ihrem 57. Lebenstag nur verlassen, wenn sie gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft wurden. Diese Impfung muss mindestens 14 Tage vor Verlassen des Geburtsbetriebs durchgeführt und innerhalb von 28 Tagen nach Einstallung auf dem nächsten Betrieb wiederholt werden.

Ziel der Impfpflicht ist die Verbesserung der Tiergesundheit sowie das Reduzieren des Antibiotikaeinsatzes. Diese Maßnahme wurde von der Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands beschlossen und in die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien aufgenommen.

Durch QM-Kontrolle soll die Einhaltung der Impfpflicht überprüft werden. Bei Verstößen drohen den Tierhalter:innen Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch-Programm. Nach Beendigung der Pilotphase und der Analyse der gesammelten Daten soll über eine definitive Aufnahme der Impfpflicht in die QM-Richtlinien entschieden werden.

Agrarheute

EU will Bewusstsein für eigenen Wasserverbrauch schärfen

22. Mai 2025

In vielen Ländern Europas herrscht schon jetzt, noch vor Beginn des Sommers, besorgniserregende Dürre. In einigen Regionen hat es seit mehreren Wochen nicht mehr geregnet. Die Sorge vor einem besonders heißem und trockenem Sommer wächst - nicht nur bei den Landwirten.

Denn trotz einiger kurzer Regenfälle in den vergangenen Tagen scheint sich die Trockenheit fortzusetzen. Expert:innen warnen aktuell vor einer Entwicklung, die schlimmer sein könnte als im Dürrejahr 2018. Nach Informationen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) war es bereits Ende April 2025 deutlich trockener als vor sieben Jahren, vor allem in den tiefen Bodenschichten.

„Die Industrie, die Landwirte, aber auch wir als Verbraucher müssen uns alle bewusst sein, dass Wasser ein endliches Gut ist", mahnt EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall. Nicht zuletzt im Hinblick auf die aktuelle Dürre in Europa soll noch für den offiziellem Sommeranfang am 21. Juni 2025 eine neue Wasserstrategie vorgestellt werden. Wichtig sei, dass der Wasserverbrauch auch in den Privathaushalten gesenkt wird, dafür müsse aber ein höheres Bewusstsein für den eigenen Wasserverbrauch geschaffen werden, so Roswall. 

Die regionalen Wasserknappheiten haben sich in den letzten Jahren massiv verschärft. In diesem Jahr fiel zwischen Februar und Mai nicht einmal die Hälfte der mittleren Regenmenge. 

Niedersachsen hat als Konsequenz auf die Trockenheit erste Beschränkungen beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft treten werden. Wie Umweltdezernent Jens Palandt bekanntgab, werden zunächst bis Ende September 2025 für Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen sowie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen eingeschränkte Bewässerungsrichtlinien gelten. Unter anderen dürfe tagsüber zwischen 11 und 17 Uhr nur bewässert werden, wenn die Tagestemperatur von 27 °C nicht überschritten wird, erklärte Palandt. Mit dieser Regelung will die Region Hannover ihre geringen Grundwasserstände schonen. Bei Verstößen sollen nach Verwarnung auch hohe Bußgelder verhängt werden.

Topagrar

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