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News

Großbritannien verschärft ASP-Regeln

4. Oktober 2024

Um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Großbritannien zu vermeiden, begrenzt das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) die persönliche Einfuhr von Schweinefleisch bzw. deren Produkte auf maximal zwei Kilogramm pro Person. Voraussetzung für eine Einfuhr ist zudem die verpflichtende Herstellung der Produkte nach EU-Handelsnormen. Der Beschluss gilt seit dem 27. September 2024.

Bislang konnte eine Erreger-Einschleppung in das Vereinigte Königreich erfolgreich verhindert werden. Die DEFRA hat angekündigt, dass Verstöße gegen die Vorgaben zur Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten werden mit umgerechnet knapp 6.000 Euro geahndet werden.

Auch wenn die Forderung des britischen Schweineproduzentenverband (NPA) nach einem kompletten Einfuhrverbot nicht erfüllt worden ist, begrüßt der Verband die Regelverschärfung. NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson warnt jedoch vor der illegalen Einfuhr von Schweinefleisch, das in großen Mengen von organisierten Kriminellen in Lieferwagen und anderen Fahrzeugen ins Land gebracht wird.

Schweizerbauer

Nachtfahrverbot für Mähroboter in Köln

4. Oktober 2024

Köln geht in Sachen Igelschutz voran und verbietet das nächtliche Betreiben von Mährobotern. Die Allgemeinverfügung ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Das Verbot umfasst auch die Hauptdämmerungszeiten, also die Zeiträume 30 Minuten vor Sonnenuntergang beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang. So sollen Igel und andere nachtaktive Kleintiere besser geschützt werden. Die stetig wachsende Zahl der Mähroboter, die häufig nachts betrieben werden, stellen eine große Gefahrenquelle für die Wildsäuger dar, da Igel bei einem Kontakt nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Das kann gravierende bis tödliche Schnittverletzungen zur Folge haben.

Analysen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zufolge ist die Zahl der Unfälle mit Mährobotern in den letzten Jahren gestiegen, was auch zu einer Überlastung von Igelauffangstationen geführt hat. Fast die Hälfte der Tiere überlebe eine Begegnung mit dem Mähroboter nicht, berichtet das Leibniz-Institut dem "Kölner Stadt-Anzeiger".   

Das Nachtfahrverbot für Mähroboter ist nur eine von unerlässlichen Maßnahmen, die die Populationen der Wildsäuger vor weiteren Rückgängen schützen sollen. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Trotz vieler Gefahren erreicht die Igel-Population in Städten zum Teil sogar höhere Dichten als in ländlichen Gebieten. Neben städtischen Gärten und Parkanlagen sind Igel zunehmend auch in privaten Gärten unterwegs. Für das Wohlbefinden und den Schutz der Tiere ist es von großer Bedeutung, dass diese weitestgehend natürlich gestaltet sind, damit den Igeln sowohl genügend Nahrung als auch Ruheplätze zur Verfügung stehen. Auch sollten keine Zäune und Kaninchendraht den Durchgang versperren. Zudem können Sie – mit der richtigen Bepflanzung – ein Lebensraum für zahlreiche Insekten sein, der Hauptnahrungsquelle für Igel.

Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Herbst werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren. 

Aber auch das Personal von Igelstationen und Wildtierauffangstationen muss natürlich die notwendige Fach- und Sachkunde besitzen, um die gesetzlichen Vorschriften einhalten und Auflagen beachten zu können, die es rund um diese unter Naturschutz stehende Art gibt. Dies vermittelt der Kurs Igel auf dem Portal Tierhalter-Wissen.de.

Stadt Köln

Tarifverhandlungen: bpt und vmf vertagen Lösung

4. Oktober 2024

Nach ersten Sondierungsgesprächen und weiteren Treffen sind der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) bislang zu keiner Anschlusslösung hinsichtlich des TFA-Tarifvertrags gekommen.       

„Die Verhandlungen mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gestalten sich ausgesprochen schwierig. Da sowohl der Gehalts- als auch Manteltarifvertrag für die TFA gekündigt wurden, war es klar, dass wir eine längere Strecke vor uns haben. Im Moment gibt es aber überhaupt keinen Fortschritt. Eine Übergangslösung, für die wir bereits eine mündliche Zusage erhalten hatten, wurde im Nachgang vom bpt zurückgenommen. Auch der am 30. September 2024 mühsam erarbeitete Kompromissvorschlag wurde vom bpt erneut abgelehnt und mit dem Hinweis versehen, dass die Tarifrunde am 23. Oktober 2024 in Frankfurt/Main fortgesetzt werde“, erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König.

Der offziell nur bis zum 30. September 2024 gültige Tarifvertrag ist bis zum Neuabschluss in der Nachwirkung. „Unser Ziel ist es weiterhin, dass der neue Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober 2024 gilt und eine entsprechende Übergangsregelung gefunden wird“, sagt König weiter. „Um die zurückliegende Teuerung der Lebenshaltungskosten der letzten 24 Monate abzufedern, rufen wir die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Tierarztpraxen und -kliniken auf, die Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.“  

Der bpt weist Praxen/ Kliniken darauf hin, dass es zu einer auf den 1. Oktober zurückwirkenden Gehaltssteigerung kommen könnte.

vmf

bpt

KI hilft bei Medizin-Dokumentation

2. Oktober 2024

Einen Großteil der Arbeitszeit einer Ärztin und eines Arztes nimmt die tägliche Dokumentationspflicht ein. Digitale Sprachmodelle, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) funktionieren, haben das Potential, Abhilfe zu schaffen. Eine Studie des Universitätsklinikums Freiburg hat Arztbriefe, die von vier verschiedenen KI-Tools erstellt wurden, bewertet. Für das Training der Modelle wurden rund 90.000 reale klinische Dokumente aus der Freiburger Klinik für Augenheilkunde verwendet.

Die Analyse ergab, dass ein nicht-kommerzielles Modell die besten Ergebnisse erreichen konnte. Bei diesem konnten rund 93 Prozent der Berichte mit nur minimalen Anpassungen genutzt werden.

„Speziell für die deutsche Sprache trainierte Modelle können wertvolle Unterstützung bei der Erstellung von medizinischen Berichten leisten. Das könnte die Arbeitsabläufe im Klinikalltag deutlich erleichtern", erklärt Studienleiter Christian Haverkamp. Ein KI-Tool wird schon seit längerem im Regelbetrieb an der Klinik für Augenheilkunde genutzt.

Uniklinik Freiburg

TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

2. Oktober 2024

Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln.

Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.

bpt

Tierschutzforschungspreis 2025 mit Neuerungen

1. Oktober 2024

Der Tierschutzforschungspreis wird jedes Jahr ausgeschrieben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Für die diesjährige Auszeichnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue Preiskategorien festgelegt. Zudem ist eine Bewerbung nur noch auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Wissenschaft eine Schlüsselrolle spielt. Mit unserem Tierschutzforschungspreis wollen wir diejenigen unterstützen und auszeichnen, die durch ihre Forschung das Leben von Versuchstieren verbessern und den Weg für tierschonende Alternativen zu Tierversuchen ebnen. Dafür haben wir den kommenden Tierschutzforschungspreis neu konzipiert, um die Leistungen der Wissenschaft besser zu fördern", erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick.  

Um Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz der Versuchstiere zu gewährleisten, wird der Tierschutzforschungspreis 2025 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2024.

Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.

BMEL

Faktencheck Artenvielfalt zeigt Maßnahmen gegen Biodiversitätsverlust auf

1. Oktober 2024

Die Zahl der wertvollen Habitatsflächen in Deutschland reduziert sich täglich, mit ihnen schwinden immer mehr Tier- und Pflanzenarten. Die biologische Vielfalt schrumpft zunehmend, was die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise von Ökosystemen wiederum negativ beeinflusst. Das zeigt der gerade veröffentlichte wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt“ (FA). Für die aktuelle Ausgabe haben rund 150 Wissenschaftler:innen die Erkenntnisse aus über 6.000 Publikationen ausgewertet und in einer eigens dafür entwickelten Datenbank zusammengeführt.

„Der Faktencheck Artenvielfalt ist weltweit eines der ersten Beispiele, wie große internationale Berichte – wie die globalen und regionalen Assessments des Weltbiodiversitätsrates IPBES – auf einen nationalen Kontext zugeschnitten aussehen können; mit dem Ziel, Handlungsoptionen für die konkrete nationale und subnationale Politik aufzuzeigen und zu entwickeln“, erklärt Christian Wirth, Professor an der Universität Leipzig und Mitherausgeber des FA.

Die Bestandsaufnahme zeigt, dass ein Drittel der Arten in Deutschland gefährdet sowie etwa drei Prozent bereits ausgestorben sind. Insgesamt sind 60 % der 93 untersuchten Lebensraumtypen in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. „Die Zeitreihen zeigen, dass sich die Trends der Lebensräume und Populationen nun auch in der biologischen Vielfalt von Lebensgemeinschaften niederschlagen. Naturnahe Lebensgemeinschaften beginnen an Arten zu verarmen. Gleichzeitig sehen wir eine beschleunigte Verschiebung hin zu neuartigen Lebensgemeinschaften mit zunehmendem Anteil gebietsfremder Arten“ sagt Jori Maylin Marx, Wissenschaftlerin an der Universität Leipzig und Mitherausgeberin des FA.

Jedoch zeigt der FA auch positive Entwicklungen einiger Artengruppen und Lebensräume, z.B. durch die Verbesserung der Wasserqualität unserer Flüsse und die Förderung natürlicher Strukturelemente in Wäldern und in der Agrarlandschaft. „Das zeigt, dass wir mit gezielten Maßnahmen den Biodiversitätsverlust stoppen können,“ erklärt Nina Farwig, Professorin an der Universität Marburg und FA-Mitherausgeberin. „Für eine echte Trendwende müssen wir die Natur verstärkt wiederherstellen. Vor allem aber müssen wir lernen, mit der Natur zu wirtschaften – nicht gegen sie. Das kann auch bedeuten, dass wir ökologische Folgekosten in Wirtschaftsberichten bilanzieren. Vor allem müssen neue biodiversitätsbasierte Landnutzungssysteme entwickelt werden. Moderne Technologien können hierbei helfen“. 

Der wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt. Bestandsaufnahme und Perspektiven für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland“ steht online zum kostenlosen Download auf der Seite der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) bereit.

FEdA

ÖTK ruft zum Kampf gegen illegalen Welpenhandel auf

30. September 2024

Seit 2007 wird jedes Jahr am 28. September der Welttollwuttag begangen. Die Initiative wurde ins Leben gerufen, das Bewusstsein für die Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier durch die Prävention dieser Krankheit zu schärfen und verschiedene Interessengruppen zusammenzubringen.

Auch wenn die meisten westeuropäischen Länder tollwutfrei sind, bedroht der illegale Welpenhandel die öffentliche Gesundheit. Aus diesem Grund nehmen die österreichischen Tierärzt:innen den Welttollwuttag zum Anlass, ein Zeichen für die Notwendigkeit der Tollwutimpfung zu setzen und fordern ein konsequentes Bekämpfen der kriminellen Aktivitäten der Welpenhändler:innen. 

„Die Tollwut ist eine der gefährlichsten Zoonosen weltweit und ist nach wie vor eine gefährliche Bedrohung für Mensch und Tier. Dank Impfprogrammen und präventiven Maßnahmen ist die Krankheit in vielen Ländern weitgehend unter Kontrolle. Österreich ist erfreulicherweise seit 2008 tollwutfrei. Der illegale Welpenhandel stellt jedoch ein potenzielles Risiko dar, tollwutinfizierte Tiere ins Land zu bringen - es ist höchste Vorsicht geboten“, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).

Da viele der illegal importierten Hunde aus Ländern stammen, in denen die Tollwut noch immer auftritt, wird die Problematik weiter verschärft. Deshalb sei die regelmäßige Impfung aller Haustiere auch in tollwutfreien Regionen von großer Bedeutung, so Frühwirth.

„Oft sind diese Welpen zu jung, um geimpft zu werden, oder sie erhalten gefälschte Impfdokumente, die eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen“, erklärt der ÖTK-Präsident. Zum Welttollwuttag rufen Tierärzt:innen daher auf, Haustiere regelmäßig impfen zu lassen und illegale Praktiken im Tierhandel nicht zu unterstützen.

Das Projekt Impfen für Afrika des Vereins Tierärzte ohne Grenzen hat das Ziel, die Tollwut in Ostafrika bis 2030 einzudämmen. Seit bald 20 Jahren führt der Verein Impfkampagnen in der Region durch, die durch die von Tierarztpraxen gespendeten Impfeinnahmen mit unterstützt werden. Wenn Sie auch teilnehmen möchten, können Sie sich ganz einfach hier anmelden.

ÖTK

Workshop zur Gewaltprävention auf dem bpt-Kongress

30. September 2024

Mitarbeitende in Tierarztpraxen klagen immer häufiger über verbale oder körperliche Angriffe durch Tierhalter:innen. Sie werden angebrüllt oder sogar angegriffen, wenn die Patientenbesitzer:innen unzufrieden mit der Diagnose oder der Rechnung sind. Eine ruhige und gelassene Kommunikation ist in diesen Fällen nicht immer möglich. Um zu lernen, wie man in einer solchen Situation deeskalierend auf den/die Aggressor:in einwirken kann, steht Besucher:innen des bpt-Kongress in Hannover am 16.11.2024 ein Workshop zur Gewaltprävention zur Verfügung, der mit einer Dauer- oder Tageskarte zugänglich ist (begrenzte Saalkapazität).

Die Referierenden Nina Bartel und Christopher Seegers gehen in diesem Workshop auf Risikofaktoren und Gefahrensituationen ein und befassen sich sowohl mit den rechtlichen Aspekten und der Handlungskompetenz bei verbalen Attacken und Beschimpfungen als auch bei tätlichen Übergriffen.

 bpt

Bau des ASP-Festzauns in Hessen beendet

30. September 2024

Ein 54 Kilometer langer Schutzzaun entlang der B45 und L3095 in Hessen wird aller Voraussicht nach am 2. Oktober 2024 erfolgreich abgeschlossen. Der neue Zaun erstreckt sich von Eppertshausen bis Münster (Hessen) und führt weiter bis zur Grenze zu Baden-Württemberg. Der Zaunbau war am 22. August 2024 als Barriere zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Richtung Odenwald und in die angrenzenden Länder Bayern und Baden-Württemberg begonnen worden.

„Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Zaunbaus haben wir eine starke Barriere geschaffen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest effektiv einzudämmen“, erklärte Staatssekretär Michael Ruhl und bedankte sich bei den rund 920 überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die schnelle Umsetzung des Zaunbaus ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil des verwendeten Materials aus Brandenburg stammt, wo es bereits erfolgreich zur Eindämmung der ASP eingesetzt wurde. So konnten gleichzeitig Ressourcen geschont werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

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