Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) bei Rindern führen zu hohen wirtschaftichen Verlusten in der Milch- und Fleischproduktion. Diese werden durch Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen, Störungen der Fruchtbarkeit sowie Todesfälle verursacht.
Das BHV1 löst spezifische Krankheitsbilder aus. Dazu gehören die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) und die Infektiöse Pustuläre Balanopostitis (IBP).
Die BHV1 Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird in Deutschland nach der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1 VO)" bekämpft. Die Umsetzung der Sanierung erfolgt auf Länderebene und ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der BHV1 Status hat erhebliche Konsequenzen auf die Vermarktung und den Tierverkehr. So sind BHV1-positive Rinder im nationalen und internationalen Handel zunehmend schwieriger abzusetzen oder erzielen geringere Preise. Die Teilnahme an Auktionen und Tierschauen setzt einen BHV1 Status voraus. Deshalb haben BHV1-freie Länder wie Dänemark oder die Schweiz erhebliche Handelsvorteile bei der internationalen Vermarktung. Das Ziel der BHV1 Sanierung in Deutschland ist deshalb ebenfalls die Erlangung des Status "BHV1-frei" nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG und die Nutzung der damit verbundenen Handelsvorteile.
Auf Grund der großen Bedeutung der BHV1 Infektion für Tierärzte und deren Landwirte wird in diesem Fokusthema das Wesen der BHV1 Infektion, die Sanierungsmaßnahmen sowie die dabei auftretenden Herausforderungen und die Impfung sowie die Diagnostik beschrieben.
Übersicht über den BHV-Status der Bundesländer und ausgewählter Staaten
Land / Bundesland | BHV-1 Status |
Baden-Württemberg | Anerkennung als BHV1-freie Region beantragt |
Bayern | Frei |
Berlin | Frei |
Brandenburg | Frei |
Bremen | Siehe Niedersachen |
Hamburg | (Informationen werden nachgereicht) |
Hessen | Entfernung aller Reagenten bis 30.06.2015 geplant |
Mecklenburg-Vorpommern | Frei |
Niedersachsen | Entfernung aller BHV1-Reagenten aus den Rinderbetrieben bis zum 01.05.2015 |
Nordrhein-Westfalen | Nach dem 31. Dezember 2015 sind Reagenten unverzüglich zu entfernen. Die Impfung von Rindern gegen eine BHV1-Infektion ist ab dem 1. Juli 2015 verboten |
Rheinland-Pfalz | Impfverbot ab 1.Juli 2015 Reagenten sind bis zum 31.12.15 aus den Beständen zu entfernen |
Saarland | Siehe Rheinland-Pfalz |
Sachsen | Frei |
Sachsen-Anhalt | Frei |
Schleswig-Holstein | Ziel ist die Entfernung aller positiv getesteten Tiere bis 2017. |
Thüringen | Frei |
Österreich | Frei |
Dänemark | Frei |
Finnland | Frei |
Schweden | Frei |
Provinz Bozen in Italien | Frei |
Stand: 04.05.2015 |
Bundesland |
BHV1-frei |
In Sanierung |
Sonstige Best�nde |
Baden-W�rtemberg |
37,4 |
15,3 |
47,2 |
Bayern |
90,3 |
9,6 |
0 |
Berlin |
37,5 |
43,8 |
18,8 |
Brandenburg |
36,3 |
45,4 |
18,2 |
Bremen |
28,4 |
1,4 |
70,2 |
Hamburg |
56,6 |
32,7 |
10,6 |
Hessen |
27,3 |
2,8 |
69,9 |
Mecklenburg-Vorpommern |
13,5 |
54,3 |
32,2 |
Niedersachsen |
40,7 |
32,3 |
27,1 |
Nordrhein-Westphalen |
31,8 |
32,3 |
35,9 |
Rheinland-Pfalz |
9,4 |
13,5 |
77,1 |
Saarland |
3,3 |
10,9 |
85,7 |
Sachsen |
42,5 |
15,2 |
42,2 |
Sachsen-Anhalt |
65,2 |
34,8 |
0 |
Schleswig-Holstein |
16,0 |
46,6 |
37,4 |
Th�ringen |
18,7 |
32,1 |
49,2 |
Gesamt |
51,4 |
20,8 |
27,8 |
Bezeichnungen |
BHV1 Infektion, Bovine Herpes Virus Infektion Typ 1, Ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung, IBR, Red Nose Disease |
Biologie des Virus |
Alphaherpesviridae, Herpesvirus |
Art der Infektion |
IBR, IPV, IPB |
Krankheitsbilder |
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis Infektiöse Pustuläre Balanopostitis Abort Konjunktivitis / Keratokonjunktivitis Meningoenzephalitis |
Klinische Symptome |
IBR: Rezidivierende Bronchopneumonie, Fieber, Milchrückgang, Todesfälle, Kümmern, Aborte im 7.-8. Monat IPV: Umrindern, Endometritis, verlängerte Güstzeiten, Follikulitis der Vaginalschleimhaut (Reibeisenvagina) IBP: Deckunlust, Deckunfähigkeit |
Pathogenese |
Inkubation, Virusvermehrung, Ausscheidung, Immunität mit Viruslatenz, ggf. Reaktivierung mit erneuter Ausscheidung |
Differentialdiagnosen |
Enzot. Bronchopneumonie, BVD/MD, MKS, BKF |
Besonderheiten |
Viruslatenz in Ganglienzellen |
Rechtliche Grundlagen |
Anzeigepflichtig BHV1 VO, Deckinfektion VO Rinder gem. Bundesverordnung, Tierseuchengesetz |
Prophylaxe |
Sanierungsmassnahmen der jeweiligen Bundesländer |
Weitere Informationen |
� |
Name |
Inhalt |
1 |
Begriffsbestimmungen |
Definition folgender Termini - Ausbruch wenn die BHV1 Infektion a) durch virologische Untersuchung (Virus- oder Antigennachweis) oder - Verdacht des Ausbruchs Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion, wenn das Ergebnis der klinischen oder serologischen Untersuchung den Ausbruch einer BHV1-Infektion bef�rchten l�sst. - BHV1-freier Rinderbestand - BHV1-freies Rind - Reagent |
2 |
Impfungen |
Rinder d�rfen gegen eine BHV1-Infekton nur mit Impfstoffen geimpft werden, bei deren Herstellung 2. Virusst�mme verwendet worden sind, die keine Deletion aufweisen, und zwar in Best�nden, in denen die Rinder ausschlie�lich gem�stet und zur Schlachtung abgegeben werden. |
2a |
Untersuchungen |
Der Besitzer hat, soweit sein Rinderbestand nicht bereits nach � 1 Abs. 2 Nr. 1 BHV1-frei ist, alle Zucht- und Nutzrinder im Alter von �ber neun Monaten im Abstand von l�ngstens zw�lf Monaten nach n�herer Anweisung der zust�ndigen Beh�rde, untersuchen zu lassen 1. sofern die Rinder des Bestandes nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft worden sind, blut oder milchserologisch auf Antik�rper gegen das Virus der BHV1-Infektion, 2. sofern die Rinder des Bestandes mit Impfstoffen nach � 2 Abs. 1 Nr. 1 geimpft worden sind, blutserologisch auf Antik�rper gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion untersuchen zu lassen. |
3 |
Verbringen von Rindern |
Zucht- und Nutzrinder d�rfen aus einem Bestand nur verbracht oder in einen Bestand nur eingestellt werden, wenn sie die Anforderungen des � 1 Abs. 2 Nr. 2 erf�llen und von einer amtstier�rztlichen Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 begleitet sind. Definition von Ausnahmen |
4 |
Weitergehende Befugnisse der zust�ndigen Beh�rde |
M�gliche Anordnungen der zust�ndigen Beh�rde |
5 |
Schutzma�regeln |
Auflistung der Schutzma�regeln im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der BHV1-Infektion in einem Geh�ft oder an einem sonstigen Standort |
6 |
Sperre |
Vorschriften f�r eine Sperre, wenn der Ausbruch der BHV1 Infektion amtlich festgestellt worden ist |
7 |
T�tung |
M�glichkeit der Anordnung der T�tung |
8 |
Sperrbezirk |
M�glichkeit der Erkl�rung eines Sperrbezirkes |
9 |
Ansteckungsverdacht |
Epizootiologische Nachforschungen und beh�rdliche Beobachtung |
10 |
Reinigung und Desinfektion |
Vorgaben f�r Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbek�mpfung, Entsorgung von Futter und Dung, fl�ssige Abg�nge |
11 |
Ausstellungen, M�rkte |
Betrifft Rinder, die sich auf Ausstellungen, M�rkten und �hnlichen Veranstaltungen befinden |
12 |
Aufhebung der Schutzma�regeln |
Angeordnete Schutzma�regeln sind aufzuheben, wenn die BHV1-Infektion erloschen ist oder der Verdacht auf BHV1-Infektion beseitigt ist. Definition, wann die BHV1-Infektion als erloschen gilt |
13 |
Ordnungswidrigkeiten |
Definition von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Tierseuchengesetztes |
Anlage 1 |
Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1 -Infektion gilt Abschnitt I: Von einer BHV1-Infektion freier Rinderbestand (Basisuntersuchung) Abschnitt II: Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes (Kontrolluntersuchungen) |
|
Anlagen 2 und 3 |
Amtstier�rztliche Bescheinigungen �ber die BHV1-Freiheit |
Selektionskonzept |
Markerkonzept |
|
Ziel |
BHV1-freie Tiere, Best�nde, Regionen |
BHV1-gE-Antik�rper negative Tiere, Best�nde, Regionen |
M�glichkeiten |
Verschiedenste, sehr sensitive und spezifische serologische Tests (Neutralisationstest, indirekter ELISA, gB-ELISA) Serologische Untersuchung auf Antik�rper in Einzelblutproben und Poolmilch G�nstige und einfache �berwachung des Bestandsstatus �ber Poolmilch Neutralisationstest steht als Goldstandard zur Verf�gung Keine Vakzinierung (Ausnahmen m�glich in Mastbest�nden und bei Reagenten) Keine Handelsbeschr�nkungen f�r freie Best�nde und Regionen Schnelle epidemiologische Analyse durch serologisches Screening |
Schutz vor klinischer Erkrankung durch Impfung Reduktion bzw. Pr�vention der Feldvirusausscheidung Ev. Verdr�ngung von Feldvirus durch Impfvirus Serologische Differenzierung von geimpften und Feldvirus-infizierten Tieren durch Markerdiagnostik Einsatz in Best�nden und Regionen mit hoher Pr�valenz Einsatz im Mastbereich in Mischbetrieben |
Grenzen |
Probleme in Best�nden und Regionen mit hoher BHV1 Pr�valenz Hohe Kosten f�r das Abschaffen BHV1-positiver Tiere Ungesch�tzte Population ist bis zur endg�ltigen Tilgung der latenten Virustr�ger gef�hrdet Reinfektionen freier Best�nde verursachen hohe wirtschaftliche Verluste Strenge Anforderungen an das Betriebsmanagement erforderlich (Hygienevorschriften) |
Nur ein Testprinzip (gE-blocking-ELISA) gE-Antik�rpertests weniger sensitiv und spezifisch (latent infizierte Tiere werden ggf. �bersehen) nur Einzelproben f�r den gE-Antik�rpernachweis geeignet Serokonversion gegen gE kann insbesondere bei der BHV1 Infektion geimpfter Tiere erst sp�t oder gar nicht erfolgen Impfung BHV1-negativer Tiere erschwert Diagnostik (nur noch gE-ELISA) BHV1 Reaktivierung und (latente) BHV1 Infektion werden durch die Impfung nicht vollst�ndig verhindert Handelsbeschr�nkungen f�r geimpfte Tiere bei Export in freie Regionen |
Was bringt die BHV1 Sanierung?
Es gibt zwei wichtige Gr�nde f�r eine BHV1 Sanierung. Zum einen geht es darum, den Status ?BHV1-frei? zu erreichen. Damit entfallen die empfindlichen Handelsbeschr�nkungen, die f�r ?Sanierungsbest�nde? oder ?Sonstige Best�nde? gelten. Zum anderen verursachen die durch BHV1 hervorgerufenen Erkrankungen grosse wirtschaftiche Verluste in der Milch- und Fleischproduktion. Dazu geh�ren Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen, St�rungen der Fruchtbarkeit (Aborte, Umrindern) sowie Todesf�lle. Gerade in Zeiten niedriger Milchpreise m�ssen die Milcherzeuger alle ertragsmindernden Faktoren konsequent ausschlie�en. Dazu geh�rt eine konsequente BHV1 Sanierung. Langfristiges Ziel ist es, den Status ?BHV1-frei? f�r ganz Deutschland zu erreichen.
Was bedeutet Lebend- und Totimpfstoff?
Lebendimpfstoffe enthalten einen infekti�sen aber abgeschw�chten (attenuierten) BHV1 Stamm. Dieser kann sich im Wirtstier vermehren, ist aber avirulent. Da das Virus in Lebendimpfstoffen vermehrungsf�hig ist, k�nnen diese nicht nur systemisch sondern auch intranasal eingesetzt werden. Bei intranasaler Verabreichung tritt bereits innerhalb von einigen Stunden eine lokale Immunit�t ein. Auch k�nnen junge K�lber mit noch vorhandenen maternalen Antik�rpern wirksam geimpft werden. Lebendimpfstoffe sind f�r die Notimpfung geeignet. Totimpfstoffe sind dagegen nicht replikationsf�hig und nicht infekti�s. Die Applikation erfolgt subkutan um unerw�nschte lokale Reaktionen zu vermeiden. Impfstoffe aus inaktivierten Erregern sch�tzen vor klinischen Erkrankungen. Totimpfstoffe werden bevorzugt bei Reagenten (stabile Seuchenlage) eingesetzt.
Wann muss ich Lebend- und wann Totimpfstoff einsetzen?
Ein allgemein g�ltiges Impfschema kann nicht empfohlen werden. Zum einen spielen der Durchseuchungsgrad und die Haltungsbedingungen eine Rolle und zum anderen m�ssen die jeweiligen Leitlinien der Bundesl�nder ber�cksichtigt werden. Eine Absprache mit den Veterin�rbeh�rden ist erforderlich. Eine Grundimmunisierung sollte im infizierten Bestand mit Lebendvakzine (zweimalige Impfung im Abstand von 4 ? 6 Wochen vor dem 3. Lebensmonat) erfolgen. Beim Impfstoff mit dem Impfstamm GK/D ist eine Einmalimpfung als Basisschutz ausreichend! Bei weiterf�hrenden Impfungen kann dann auch inaktivierte Vakzine eingesetzt werden. Lebendimpstoffe haben den Vorteil, dass sie auch zur Notimpfung dienen k�nnen, um eine weitere Ausbreitung im Bestand zu verhindern.
Was ist eigentlich eine Markervakzine?
Ziel einer Impfung ist es, Abwehrkr�fte (humoral, zellul�r) gegen einen Erreger auszubilden und damit einen Infektionsschutz aufzubauen. Bei herk�mmlichen (konventionellen) Impfstoffen ist keine Unterscheidung zwischen den vom Impfvirus hervorgerufenen Antik�rpern und den vom Feldvirus induzierten Antik�rpern gegeben. Deshalb ist eine effektive BHV1 Sanierung mit konventionellen Impfstoffen nicht erfolgreich. Markierte Impfstoffe (Markervakzine) sind Impfstoffe, die auf strukturell ver�nderten Vakzinest�mmen basieren. Dadurch ist es m�glich, impfstoffbedingte und vom Feldvirus induzierte Antik�rper zu unterscheiden. F�r die Diagnostik ist wesentlich, dass Markerimpfstoffe ein Antik�rperprofil induzieren, welches sich von dem einer Feldinfektion unterscheidet. Markerimpfstoffe bieten klare Vorteile bei der Bek�mpfung von Infektionskrankheiten, die �ber serologische Untersuchungen diagnostiziert werden.
Wie sicher sind die Impfstoffe?
F�r die Zulassung werden an die Sicherheit von Impfstoffen vielf�ltige Anforderungen gestellt. Diese sollen eine Gesundheitsgef�hrdung der vakzinierten Tiere durch die Impfstoffe ausschliessen. Grunds�tzlich geh�ren dazu die Vertr�glichkeit bei �berdosierung, m�gliche Auswirkungen auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des Impfstoffes sowie eine m�gliche Reaktivierung des Impfstammes. Kontrollierte Untersuchungen mit dem GK/D Impfstamm haben ergeben, dass selbst bei mehrfacher �berdosierung keine klinischen Symptome, keine Aborte und keine negativen Einfl�sse auf die Milchleistung auftraten. Auch waren alle neugeborenen K�lber BHV1-frei. Eine serumfreie Produktion schlie�t Risiken in Form von Kontaminationen mit anderen Viren aus. In Praxi hat die theoretisch m�gliche Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder die Verabreichung von Kortikosteroiden keine Bedeutung.
Wie sicher sind die Impfstoffe?
F�r die Zulassung werden an die Sicherheit von Impfstoffen vielf�ltige Anforderungen gestellt. Diese sollen eine Gesundheitsgef�hrdung der vakzinierten Tiere durch die Impfstoffe ausschliessen. Grunds�tzlich geh�ren dazu die Vertr�glichkeit bei �berdosierung, m�gliche Auswirkungen auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des Impfstoffes sowie eine m�gliche Reaktivierung des Impfstammes. Kontrollierte Untersuchungen mit dem GK/D Impfstamm haben ergeben, dass selbst bei mehrfacher �berdosierung keine klinischen Symptome, keine Aborte und keine negativen Einfl�sse auf die Milchleistung auftraten. Auch waren alle neugeborenen K�lber BHV1-frei. Eine serumfreie Produktion schlie�t Risiken in Form von Kontaminationen mit anderen Viren aus. In Praxi hat die theoretisch m�gliche Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder die Verabreichung von Kortikosteroiden keine Bedeutung.
Kann ich eine Notimpfung machen ?
Ein Lebendimpfstoff wie Bovilis� IBR Marker kann intranasal und auch in Gegenwart maternaler Antik�rper verabreicht werden. Dies ist bei akuter Infektionsgefahr wichtig und bei jungen K�lbern wenn respiratorische Probleme auftreten. So wurde in einer Untersuchung gezeigt, dass eine intranasale Impfung drei bzw. vier Tage vor einer Belastung die klinischen Symptome (Fieber, Virusausscheidung) deutlich reduzierte. Weiterhin wurde demonstriert, dass eine intranasale Applikation bei K�lbern in einem Alter von zwei Wochen einen signifikanten Schutz gegen eine Belastungsinfektion gew�hrt.
K�nnen geimpfte Tiere BHV1 ausscheiden ?
Durch eine Impfung mit einem Lebendimpstoff werden die Dauer und die H�he der Ausscheidung von Feldvirus deutlich reduziert aber nicht hundertprozentig verhindert. Deshalb kann bei geimpften feldviruspositiven Tieren in Einzelf�llen Feldvirus im Nasenschleimtupfer nachgewiesern werden. Hinsichtlich der Ausscheidung von Impfvirus besteht bei Lebendimpfstoffen die M�glichkeit einer Reaktivierung, wenn der Impfstamm latent persistiert. So wurde nach Transport oder Verabreichung von Kortikosteroiden bei konventionellen Impfstoffen eine Provokation der Reaktivierung von Impfvirus beschrieben. Berichte �ber eine Reaktivierbarkeit der Markerimpfstoffe sind unterschiedlich. In einer Untersuchung konnte der intranasal und intramuskul�r verabreichte Markerimpfstoff (Stamm GK/D) nach Applikation von Dexamethason 7 Monate post vaccinationem nicht reaktiviert und isoliert werden.
Nieders�chsisches Landesamt f�r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Rechtliche Bestimmungen und Erl�uterungen zur BHV1
Einsatz BHV1-gE-deletierter Impfstoffe bei der BHV1-Sanierung Grosser Rinderbest�nde unter Ber�cksichtigung des diagnostischen �berwachungssystems
von Schielke, Guido;,
Pro Business Digital Printing & Copyservice GmbH, 2001
Virusinfektionen bei Haus- und Nutztieren
von Liess/ Kaaden (Hrsg.),
Schl�tersche, 2003
Kompakt und �bersichtlich beschreibt dieser Leitfaden alle bei Hauss�ugetieren und Fischen wichtigen Virusinfektionen einschlie�lich der Viruscharakteristika. Inhaltlich orientiert er sich an dem in 2001 novellierten Tierseuchengesetz. Der Leser findet alle Virusinfektionen der S�ugetiere und Fische, die anzeige- und meldepflichtig sind. Dar�ber hinaus sind alle virusbedingten Tierseuchen mit klinischer Bedeutung im europ�ischen Raum erl�utert.
Die St�rke dieses Buches ist die pr�gnante Kurzdarstellung der Virusinfektionen nach �tiologie, klinischer und pathologischer Leitsymptomatik, Diagnostik, Prophylaxe und Bek�mpfung. Der in der Infektionsdiagnostik t�tige Tierarzt erf�hrt, zu welchem Zeitpunkt der Erkrankung, mithilfe welcher Proben und mit welcher Methodik eine Erfolg versprechende Diagnostik durchzuf�hren ist.
Jeder in der Praxis und praktischen Diagnostik t�tige Tierarzt muss dieses Grundwissen beherrschen, wenn er ein verantwortungsbewusstes Glied in der Tierseuchenkontrolle und -bek�mpfung sein will. Das Buch liefert Kernfakten f�r die Lehrf�cher "Klinische Virologie" und "Tierseuchenbek�mpfung" im Studium der Veterin�rmedizin. Gleichzeitig bietet es das notwendige Basiswissen f�r jeden in der praktischen Diagnostik t�tigen Veterin�rmediziner.
1 B�tza, H.-J. (2003): Die neue BHV-1- Verordnung. Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 179-182 Die neue BHV-1- Verordnung.
B�tza, H.-J.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 179-182
2 Konsequenzen aus der BHV 1-Verordnung.
Beer, M.
4. Internationales Symposium zur BHV 1-Bek�mpfung, 12.-14.M�rz 2003, Stendal, Tagungsbrosch�re 35-37
3 Markerdiagnostik in der Bek�mpfung des Bovinen Herpesvirus vom Typ 1: M�glichkeiten und Grenzen.
Beer, M.; K�nig, P.; Schielke, G.; Trapp, S.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 183-191
4 Neuentwicklung bei Markerimpfstoffen
Brunner, R.
Nutztierspiegel 2, 127-130
5 Tilgung der BHV-1 in Rinderbest�nden Sachsen-Anhalts mittels Markervakzine ? Ein Erfahrungsbericht.
Gehrmann, B.; Tyrpe, A.; K�rber, R.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 203-207
6 IBR erfolgreich sanieren! Bovilis�, IBR Marker Lebendimpstoff.
MSD Tiergesundheit
Brosch�re, MSD Tiergesundheit, Postfach 1130, 85701 Unterschlei�heim
7 Erste vergleichende Testung von drei verschiedenen neu entwickelten BHV1-gE-ELISA.
Meves, L.; Gehrmann, B.
Tier�rztl. Umschau 54, 438-442
8 Krankheiten der Atmungsorgane, des Zwerchfells und der Brustwand.
St�ber, M.
In: M. St�ber (Hrsg): Innere Medizin und Chirurgie des Rindes, 4. Auflage, Parey Buchverlag.
9 Advances in BHV1 (IBR) Research.
Straub, O. C.
Dtsch. Tier�rztl. Wschr. 108, 401-440
10 Entwicklung der BHV1-Sanierung anhand des Berichtsbogens; Sanierungsbestand und Probleme in der amtlichen Berichterstattung.
Teuffert, J.; P�tzsch, C.; Kroschewski, K.; Schl�ter, H.; Schielke, G.
4. Internationales Symposium zur BHV 1-Bek�mpfung, 12.-14. M�rz, 2003, Stendal, Tagungsbrosch�re 38-47
11 Biologie boviner Herpesviren.
Trapp, S.; Beer, M.; Mettenleiter, T.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 171-178
12 Konventionelle und markierte BHV-1-Impfstoffe in Deutschland: Eine kurze �bersicht.
Trapp, S.; K�nig, P.; Beer, M.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 208-215
13 BHV-1-Bek�mpfung in Bayern: Eine markerunabh�ngige Strategie.
Truyen, U. et al.
Berl. M�nch. Tier�rztl. Wschr. 116, 197-202
14 Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ1 (BHV1 Verordnung)
Gesetzessammlung Vetion.de
Website