Einleitung
Vor kurzem noch war Tollwut eine Infektionskrankheit, der in Deutschland kaum noch jemand Beachtung schenkte. Nahezu alle Bundesl�nder bis auf Hessen galten als tollwutfrei. Angrenzende Staaten wie Frankreich, Belgien und die Schweiz f�hren den Status Tollwutfrei immer noch.
Doch nun sind in den vergangenen Monaten wieder vermehrt Tollwutf�lle bei F�chsen in Deutschland aufgetreten. So sind in den letzten Monaten in Hessen mindestens 2, in Rheinland-Pfalz 18 und in Baden-W�rttemberg 4 tollw�tige F�chse oder andere Waldtiere gefunden worden.
Die Tollwut ist eine nahezu weltweit vorkommende Zoonose, die das zentrale Nervensystem bef�llt. Eine Infektion endet f�r alle S�ugetiere t�dlich.
Es existieren jedoch f�r Mensch und Tier Schutzimpfungen. F�r welche Tierarten so genannte Tollwut-Schutzimpfungen wirksam und sinnvoll sind, lesen Sie in diesem Fokusthema. Au�erdem finden Sie hier Informationen �ber die Verbreitung, die geltenden Rechtsvorschriften sowie durchgef�hrten Bek�mpfungsma�nahmen.
Verbreitung
Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete Zoonose. Lediglich Australien und die Antarktis sind ebenso wie einige Inseln (Großbritannien, Japan, Neuseeland) auf Grund von Quarantänemaßnahmen frei von Tollwut.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden jährlich allein bei rund 35.000 Menschen Infektionen registriert. Es wird jedoch vor allem in Asien und Afrika von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen. In Deutschland und weiten Teilen Europas kommt die Tollwut auf Grund von wirksamen Bekämpfungsmaßnahmen nur noch selten vor. Vor allem die orale Immunisierung der Füchse durch so genannte Impfköder sowie regelmäßige Impfungen von Haus- und Nutztieren haben zu einer weitestgehenden Eleminierung der Krankheit beigetragen. Länder wie die Schweiz, Finnland, die Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien sowie die Tschechische Republik gelten derzeit offiziell als tollwutfrei. Zwar werden auch in Osteuropa Fortschritte erzielt, jedoch stellt die Tollwut dort bei Wild- und Haustieren immer noch, ebenso wie in Asien und Afrika, ein Problem dar.
Obwohl Deutschland derzeit nicht als tollwutfrei eingestuft werden kann, entstehen gegenwärtig Infektionsrisiken für Menschen fast ausschließlich durch Reisen in Länder mit häufigem Vorkommen der Tollwut bzw. in Gebieten, in denen noch Tollwutrestherde vorkommen.
Virusreservoir
Träger des Tollwutvirus waren in der Vergangenheit in mitteleuropäischen Breiten hauptsächlich wild lebende Fleischfresser wie Füchse, Dachse, Marder sowie Rehe und unter den Haustieren auch Weidetiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) sowie Hunde und Katzen. Die häufigste Infektionsquelle ist jedoch der Fuchs, der das Hauptvirusreservoir darstellt.
Hunde und Katzen spielen vor allem als Expositionstiere für den Menschen eine wichtige Rolle. Eichhörnchen, Ratten und Mäuse haben in Deutschland als Reservoir keine Bedeutung und bedingen in der Regel keine Impfindikation.
In Amerika stellen Stinktiere, Waschbären, Fledermäuse und Füchse die Hauptreservoire dar.
Seit einigen Jahren wird in Deutschland und anderen Ländern Europas auch bei Fledermäusen ein Tollwutvirusreservoir beobachtet. Es hat jedoch mit der Tollwut bei Füchsen nichts zu tun, da die Fledermaustollwut durch andere Viren (Europäische Fledermaustollwutviren) hervorgerufen wird.
Außerdem können an Tollwut verendete Tiere bis zu 90 Tage infektiös bleiben.
Erreger & Klinik
Bei der Tollwut (Rabies, Lyssa) handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit und eine Zoonose. Das zur Familie der Rhabdoviridae (RNA-Viren) geh�rende Lyssa-Virus ist ein neurotropes Virus.
Es ist ausnahmslos f�r alle S�ugetiere pathogen und eine Infektion endet nach einer unterschiedlich langen Inkubationszeit von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder l�nger letal. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Angehen einer Infektion kommt, von Tierart zu Tierart sehr unterschiedlich. Beim Menschen f�hrt ein Biss von einem tollw�tigen Tier nur in 15 - 60 Prozent der F�lle zu einer Erkrankung
2.
Das Virus wird mit dem Speichel (z.B. bei Bissen) �bertragen. Danach verbleibt es f�r eine Weile lokal an der Bissstelle in der Muskelzelle. Nach einer ersten
Replikationsphase in den Schwann'schen Zellen gelangt das Virus dann �ber die Nervenbahnen in das R�ckenmark und in das Gehirn. Nach einer weiteren Vermehrungsphase gelangen das Virus dann in die Speicheldr�sen, in die Bauchspeicheldr�se und die Haarbalgdr�sen, wo es sich erneut vermehrt und mit dem Sekret (Speichel, Verdauungssekret, Schwei�) abgegeben wird.
Das klinische Bild wird bestimmt durch die Folgen einer akuten
Enzephalitis mit neuraler Degeneration.
Es gibt zwei Formen der Tollwut:
1. Klassische oder rasende Wut
Bei Tieren ist in der Regel diese Form zu beobachten. Sie kann in drei Phasen unterteilt werden. In der
Prodromalphase (etwa 3 Tage) kommt es zu Fieber, Verhaltens�nderung,
Hydrophobie und
Paraesthesie.
In der
Exzitationsphase (3-7 Tage) herrschen Unruhe, Erregung, Aggressivit�t und Speichelflu� vor.
Es schlie�t sich die Paralysephase an. Hier kommt es L�hmung von Gesicht, Hals, Rumpf und schlie�lich der Gliedma�enmuskulatur. Exitus nach 3 - 4 Tagen.
2. Stille Wut
Diese Form tritt viel seltener auf. Hier bleibt die Exzitationsphase aus. Die f�r die Tollwut typische gesteigerte Aggressivit�t fehlt.
Histologie Charakteristisch f�r eine Tollwutinfektion ist die
Demyelinisation der Nerven und die intrazytoplasmatische Einschlu�k�rperchen (Negri bodies).
Impfungen
F�r Haustiere wie Hund, Katze und Pferd stehen
wirksame Totimpfstoffe zur Verf�gung.
Hund/Katze
Hunde und Katzen k�nnen ab der 8. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden. Zur Optimierung des Antik�rperspiegels ist eine Wiederholungsimpfung nach 2-3 Wochen empfehlenswert. Die Auffrischimpfung ist dann im Abstand von einem Jahr notwendig.
Bei Hund und Katze besteht laut Tollwut-Verordnung ein wirksamer Impfschutz, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und l�ngstens 12 Monate zur�ckliegt oder
b) im Falle einer Wiederholungsimpfung l�ngstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgef�hrt worden ist und l�ngstens 12 Monate zur�ckliegt.
Pferd
Bei Pferden kann die Impfung ab dem 5. Lebensmonat durchgef�hrt werden. Sie muss einmal j�hrlich aufgefrischt werden. Tr�chtige Stuten sollten au�erdem im 9. Tr�chtigkeitsmonat geimpft werden.
Werden Fohlen vor der 12. Lebenswoche geimpft, ist die Impfung im Abstand von 4-6 Wochen zu wiederholen. Die Impfung sollte mindestens 3 Wochen vor einer m�glichen Expositionsgefahr durchgef�hrt werden.
Rind
In L�ndern oder Regionen, in denen ein hohes Tollwutaufkommen bei Wildtieren herrscht, sollten zumindest Weiderinder gegen Tollwut geimpft werden. Das gleiche gilt f�r Ziegen und Schafe.
Mensch
Es gibt auch eine vortbeugende Impfung f�r den Menschen. Jedoch wird diese in Deutschland und Europa nur Personen so genannter Risikogruppen empfohlen, da das Tollwutaufkommen in diesen L�ndern sehr gering ist.
Ist jedoch eine Reise in L�nder geplant, in denen die Tollwutinzidenz hoch ist (Asien, Afrika), sollte �ber eine prophylaktische Tollwutimpfung nachgedacht werden. Diese ist jedoch recht kostspielig, da die Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff vier Injektionen umfasst (0., 7. , 28. Tag und nach 12 Monaten)
3.
Besteht der Verdachz auf eine Tollwutinfektion nach einer m�glichen Exposition, sollte die Person sofort mehrmals in den n�chsten Tagen aktiv immunisiert werden.
Immunisierung von F�chsen
Ist der Ausbruch der Tollwut bei einem Fuchs amtlich festgestellt worden oder liegen sonst gesicherte Anhaltspunkte daf�r vor, dass die Tollwut durch den Fuchs verbreitet wird, ordnet die zust�ndige Beh�rde eine verst�rkte Bejagung, orale Immunisierung und die Untersuchung der F�chse an. Au�erdem sind J�ger zur Auslegung der Impfk�der im Rahmen der oralen Immunisierung im Falle einer beh�rdlichen Anordnung verpflichtet.
Impfk�der f�r F�chse
Die so genannten Impfk�der f�r F�chse enthalten atteniurten Lebendimpfstoff. Sie werden auf beh�rdliche Anordnung hin von den Gemeinden fl�chendeckend und nach M�glichkeit "grenz�bergreifend" ausgelegt bzw. per Flugzeug abgeworfen.
Bek�mpfungsma�nahmen
Bei der Tollwut handelt es sich um eine anzeigepflichtig Tierseuche. Bei Tieren sind therapeutische Ma�nahmen verboten. Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zust�ndige Beh�rde die sofortige T�tung und unsch�dliche Beseitigung der seuchenverd�chtigen Tiere anordnen.
Seuchenverd�chtige Hunde und Katzen m�ssen get�tet und unsch�dlich beseitigt werden, es sei denn, die verd�chtigen Tiere haben einen Menschen gebissen oder standen/stehen nachweislich unter einem wirksamem Impfschutz. Dann kann die zust�ndige Beh�rde anstelle der T�tung und unsch�dlichen Beseitigung auch die beh�rdliche Beobachtung bis zur Best�tigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen.
Das Schlachten und H�uten seuchenverd�chtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.
Die zust�ndige Beh�rde kann au�erdem die T�tung von Hunden und Katzen anordnen, wenn diese Kontakt mit seuchenverd�chtigen Tieren hatten und zu derzeit nicht �ber einen wirksamen Impfschutz verf�gten. Andere Tierarten sind unter diesen Bedingungen unter Beobachtung (6 Monate) zu stellen. Es sei denn, sie verf�gten zum Zeitpunkt des Kontaktes �ber einen wirksamen Impfschutz. In diesem Fall kann die Beobachtungszeit auf zwei Monate verk�rzt werden.
Gef�hrdeter Bezirk
Wurde bei einem Haus- oder Wildtier die Tollwut festgestellt oder besteht der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, so ist eine Fl�che von mindestens 5.000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, T�tungs- oder Fundstelle zum gef�hrdeten Bezirk zu erkl�ren und �ffentlich auszuweisen. An den Zug�ngen zu dem gef�hrdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen m�ssen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Tollwut! Gef�hrdeter Bezirk" gut sichtbar angebracht werden. Im gef�hrdeten Bezirk d�rfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind nachweislich geimpfte Hunde und Katzen. Hunde m�ssen zus�tzlich von Person begleitet werden, der sie zuverl�ssig gehorchen.
Tollwutbek�mpfung bei F�chsen
J�ger sind verpflichtet, seuchenverd�chtige wild lebende Tiere sofort zu jagen und zu erlegen. Erlegte F�chse sind stichprobenartig auf Tollwut zu untersuchen. Der Stichprobenumfang umfasst mindestens acht F�chse pro 100 km 2 j�hrlich. In einem Gebiet, in dem �ber einen Zeitraum von mindestens vier Jahren keine Tollwut amtlich festgestellt worden ist, kann die Untersuchungsdichte auf wenigstens vier F�chse j�hrlich pro 100 km 2 reduziert werden.
F�r verendete F�chse besteht immer eine Untersuchungspflicht.
Ist der Ausbruch der Tollwut bei einem Fuchs amtlich festgestellt worden oder liegen sonst gesicherte Anhaltspunkte daf�r vor, dass die Tollwut durch den Fuchs verbreitet wird, ordnet die zust�ndige Beh�rde eine verst�rkte Bejagung, orale Immunisierung und die Untersuchung der F�chse an. Au�erdem sind J�ger zur Auslegung der Impfk�der im Rahmen der oralen Immunisierung im Falle einer beh�rdlichen Anordnung verpflichtet.
Impfk�der f�r F�chse
Die so genannten Impfk�der f�r F�chse enthalten atteniurten Lebendimpfstoff. Sie werden auf beh�rdliche Anordnung hin von den Gemeinden fl�chendeckend und nach M�glichkeit "grenz�bergreifend" ausgelegt bzw. per Flugzeug abgeworfen.
Gesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen
Quelle
Fassung vom
Medien
Tier�rztliche Impfpraxis
von H.-J. Selbitz, M. Moos,
Enke, 2003, 2. Auflage
In diesem Buch werden alle in diesen Breitengraden relevanten Infektionskrankheiten nach Tierarten geordnet aufgelistet, gegen die wirksame Impfstoffe existieren.
Inhalt & Bestellung
Vorsicht Tollwut
von G. Borschel,
W�nsche, 1999
Tollwutbek�mpfung im 19. und 20. Jahrhundert, Beispiel Berlin
Inhalt & Bestellung
Literatur
1 RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkbl�tter f�r �rzte
Robert-Koch-Institut (RKI)
Website
2 Lyssa-Virus
Veterin�rmedizinische Universit�t Wien,
Website
3
Zentrum f�r Reisemedizin
Website
4 Tollwut
Selbitz/Moos (2003). Tier�rztliche Impfpraxis. Enke Verlag.