LAVES startet Geflügelpest-Monitoring bei Katzen
Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) hat sich innerhalb der Wildvogelpopulationen in vielen europäischen Ländern stark ausgebreitet. Mittlerweile konnte das hochpathogene Geflügelpestvirus während des gesamten Jahr nachgewiesen werden. Zudem ist der Erreger inzwischen auch auf verschiedene andere Tierarten übergesprungen. So konnten Infektionen mit dem AI-Virus unter anderem bei Füchsen und Nerzen, aber auch bei Katzen nachgewiesen werden. In Deutschland ist allerdings bislang kein Fall einer Ansteckung bei einer Hauskatze bekannt geworden.
Gemeinsam mit der Tierärztekammer Niedersachsen hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nun ein Projekt gestartet, um eine mögliche Anpassung des Virus an Säugetiere zu verfolgen. Da Katzen unter den bisher infizierten Säugetieren den engsten Kontakt mit Menschen haben, richtet sich das Monitoring der Wissenschaftler:innen auf die Samtpfoten. Die Forscher:innen werden Proben von Katzen untersuchen, die sich im Freien aufhalten und dadurch Kontakt zu Wildvögeln haben könnten.
Für dieses Projekt wird die Hilfe der praktizierenden Tierärzt:innen in Niedersachsen benötigt. Wenn sie bei Katzen im Rahmen der regulären Behandlung Blutentnahmen durchführen, soll mit Einverständnis der Tierhalter:innen, eine Probe zur Untersuchung an das LAVES geschickt werden. Bei Tieren mit grippeähnlichen Krankheitssymptomen ist zusätzlich eine Nasentupferprobe für einen PCR-Test notwendig. Das LAVES stellt die erforderlichen Materialien für die Untersuchungen kostenlos zur Verfügung, auch fallen keine weiteren Kosten für die Tierärzt:innen an. Jede eingehende Probe ist hilfreich und trägt zu einem weiteren Erkenntnisgewinn bei, um die Anpassung des aviären Influenzavirus an Säugetiere zu verfolgen.
Einträge von Tierarzneimitteln in die Umwelt vermeiden
Tierarzneimittel haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sind gut geprüfte Werkzeuge, um die Tiergesundheit zu erhalten und wiederherzustellen. So hat sich sowohl die Qualität als auch die Quantität der Wurmkuren, Antiparasitenmittel sowie Arzneimittel gegen verschiedene Erkrankungen verbessert. Doch ihr Einsatz erfordert einen sorgsamen und sparsamen Einsatz.
Mögliche Einträge in die Umwelt können nicht vollständig vermieden werden. So besteht die Möglichkeit, dass Wirkstoffe des Tierarzneimittels oder dessen Abbauprodukte mit dem Kot und Urin des Tieres ausgeschieden werden. Auch eine unsachgemäße Entsorgung von Behältnissen und Arzneimittelresten kann zu einem Umwelteintrag führen, wie der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) mitteilt.
Zur Vermeidung von Risiken und Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt können Tierbesitzer:innen aktiv beitragen. So sollten sie Tierarzneimittel nur nach tierärztlicher Anweisung und genau entsprechend der Packungsbeilage anwenden und Restmengen sowie geleerte Behältnisse stets über den Restmüll oder entsprechende Sammelstellen entsorgen. Niemals sollen diese in die Toilette oder das Waschbecken gekippt werden.
Hundekot sollte immer mit entsprechenden Beuteln eingesammelt und über den Restmüll entsorgt werden. Das hat den zusätzlichen Nutzen hat, dass Würmern und andere Darmparasiten nicht in die Umwelt gelangen, sich weiter ausbreiten und andere Tiere infizieren. Bei Verwendung von Halsbändern oder Spot-ons zum Schutz vor Parasiten, sollte das Tier erst nach einer entsprechenden Wartezeit baden, gebadet oder gebürstet werden.
Schrumpfende Rinderbestände in Rumänien wegen extremer Trockenheit
Ungewöhnlich hohe Temperaturen und kaum Niederschläge bereiten den Menschen in Rumänien große Sorgen. Besonders die Landwirt:innen geraten wegen der extremen Trockenheit an ihre Grenzen. In einigen Regionen könne noch nicht einmal die Herbsternte vorbereitet werden. Der Boden ist aufgrund des dramatischen Wassermangels trocken ist, um Dünger aufzunehmen. Die eingeschränkte Futterversorgung hat bereits die Viehbestände massiv schrumpfen lassen. Schon vor dem Sommer mussten die Rinderhalter:innen ihr Winterfutter verfüttern. Viele sind daher gezwungen, ihr Vieh frühzeitiger an Schlachthöfe zu verkaufen. Doch gleichzeitig haben sich die Schlachtpreise halbiert.
Das hat zur Folge, dass immer mehr Betriebe aufgeben. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe. Insgesamt haben sich die Rinderbestände von ehemals 7 Mio. Kühen auf noch etwas mehr als eine Million reduziert. Die Zukunft für die verbleibenden Tiere bleibt jedoch ungewiss. Ist ein Betrieb erst einmal geschlossen, sei es laut Verband der Viehzüchter schwer, ihn wieder in Gang zu bringen. Hilfe erhoffen sich die Landwirt:innen vom Staat. Der rumänische Landwirtschaftsminister Adrian Chesnoiu hat finanzielle Hilfen zugesagt. Ab Oktober sollen die Landwirt:innen 200 Euro pro Hektar erhalten.
ASP-Risikoampel zeigt Mängel in Biosicherheit auf
Aktuell breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland weiter aus. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, die bislang von der Tierseuche verschont blieben. Um zu verhindern, dass ASP-Erreger in die Betriebe eingeschleppt werden, ist eine hohe Biosicherheit von großer Bedeutung. Die ASP-Risikoampel ist ein kostenloses Online-Tool, das den Betrieben zur Risikobewertung eines Eintrags von ASP, sowohl in Offenstallhaltungen als auch in geschlossenen Ställen, zur Verfügung steht. Neben gesetzlichen Vorgaben finden die Landwirt:innen auch aktuelle fachliche Empfehlungen mit dem Schwerpunkt der ASP-Prävention. Sie versteht sich als Ergänzung zu den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und weiteren Biosicherheitsempfehlungen und umfasst auch einige (EU-konforme) Vorgaben zu Früherkennung und Dokumentation.
Um einen eventuellen Nachbesserungsbedarf zu identifizieren, müssen insgesamt 119 Fragen beantwortet werden. Das Tool errechnet auf Basis der Antworten, wie hoch das Eintragsrisiko des eigenen Betriebs ist. Zudem wird die individuelle Risikoeinschätzung nach verschiedenen Bereichen unterteilt. „Machen Sie mit. Nutzen Sie unser Tool und finden Sie heraus, wo es auf Ihrem Betrieb Sicherheitslücken gibt“, lautet der Appell von Dr. Barbara Grabkowsky an die Schweinehalter:innen in Niedersachsen. Sie hatte an der Entwicklung der Risikoampel mitgewirkt, die 2019 erstmals veröffentlicht wurde und nun in der überarbeiteten Version 2.0 von 2023 zur Verfügung steht.
Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.
Kittenflut bringt Tierheime an ihre Grenzen
Die Zahl der freilebenden Straßenkatzen wächst stetig weiter und bringt Tierheime in Deutschland an ihre Grenzen. Wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet, seien in den vergangenen Wochen vermehrt Kitten gefunden, abgegeben oder ausgesetzt worden. Der Grund für diese Katzenschwemme sind nach Informationen des Dachverbandes unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten und Straßenkatzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen. Tierschutzvereine und Tierheime haben große Probleme, der aktuellen Situation Herr zu werden.
„Die Tierheime sind überfüllt und am Ende ihrer Kräfte. Auch uns erreichen täglich Anfragen von Katzenhaltern, die ihr Tier loswerden möchten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Durchaus sei dieses Leid zu vermeiden, so Schröder, der seit vielen Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen fordert, auch wenn die Bundesregierung anderes behaupte. „Wenn die Politik nicht dafür Sorge trägt, dass weniger Tiere im Heim landen, wird der praktische Tierschutz zusammenbrechen“, so der Tierschützer weiter.
Hinzu kommt, dass viele der Kitten, die in den Tierheimen landen, geschwächt sind durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und daher zusätzlich eine aufwändige Pflege und Versorgung benötigen, wie aus dem gerade veröffentlichten „Große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes hervorgeht. Außerdem werden zahlreiche Kitten einfach herzlos entsorgt, in Müll- oder Kleidercontainern, sogar in der Müllpresse. „Es hilft nur eine Kastrationspflicht, aber das will keiner hören“, so die Tierschützer:innen.
CO2-Betäubung von Schweinen in Schlachthöfen dokumentiert
In Deutschland werden ca. 80 Prozent aller Schweine vor der Schlachtung mit CO2 betäubt, nachdem die Tiere zuvor in Kleingruppen in eine spezielle Fahrstuhlgondel gebracht wurden. Dies ist ein durchaus verbreitetes und keineswegs illegales Prozedere in Deutschland und der EU.
Tierschützer:innen kritisieren jedoch, dass den Schlachtschweinen durch die CO2-Betäubung durchaus Schmerzen und Leid zugefügt wird, was gemäß der deutschen Tierschutzschlachtverordnung nicht zulässig ist. Neben einem langen Erstickungsprozess würden die Schleimhäute der Schweine durch das CO2 verätzt und bereiteten zusätzliche Schmerzen. Da die Verbraucher:innen in Deutschland mehrheitlich kein Wissen über die Art und Folgen der Betäubung haben, wurde in einem niedersächsischen Schlachthof heimlich von Tierschützer:innen das Betäubungs-Prozedere aufgenommen und das Video der Organisation Animal Rights Watch zur Verfügung gestellt.
Bereits vor Jahren hatte die Europäische Lebensmittelbehörde diese Betäubungsmethode kritisiert und auf das Leiden der Schlachtschweine hingewiesen sowie der EU-Kommission empfohlen, die Betäubung mit CO2 schrittweise einzustellen. Mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Kosten wies die Kommission die Empfehlung jedoch ab. „Die Folgeabschätzung hat ergeben, dass solch eine Empfehlung derzeit in der EU aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar ist", lautete die Begründung.
Nun fordern erneut die Tierschützer:innen von Animal Rights Watch ein Verbot dieser Betäubungsmethode.
Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.
Hessen baut ASP-Zaun
Um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen zu vermeiden, hat das Land begonnen, einen zusätzlichen Festzaun über eine Länge von 50 Kilometern entlang der B45 zu bauen. „Dieser feste Zaun ist eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr. Wir wollen einen deutlichen Vorsprung vor dem Seuchengeschehen erzielen und eine starke Barriere gegen die Ausbreitung der ASP auf andere Regionen bilden“, betont Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.
Unterstützung erhält das Land Hessen von Seiten des Technischen Hilfswerks (THW), der Landesstraßenbaubehörde HessenMobil sowie der Landesforstbehörde HessenForst. Zudem arbeiten ehrenamtliche Personen und zahlreiche Mitarbeitende der Landesbehörden im Zwei-Schicht-Betrieb, um den Zaun so schnell wie möglich fertigzustellen. Geplant ist eine Bauzeit von etwa 2-3 Wochen. „Sowohl bei der Kadaversuche als auch beim Zaunbau und der gegenseitigen Unterstützung bei der Materialbeschaffung arbeiten wir alle eng zusammen. Die Seuche macht keinen Halt an Ländergrenzen. Wir hoffen, mit dieser Gemeinschaftsaktion die ASP erfolgreich einzugrenzen und insbesondere eine Verbreitung in den Odenwald und nach Bayern und Baden-Württemberg zu verhindern,“ so der Minister. Bei dem Festzaun kommt auch bewährtes Material aus Brandenburg zum Einsatz, welches dort erfolgreich verwendet und aufgrund neuer Zonierungen nicht mehr benötigt wurde.
Spanische Schweinehalter müssen Zwangsabgabe zahlen
Ab November 2024 sind Spaniens Schweinehalter:innen verpflichtet, für jedes in dem Land aufgezogene Schwein eine zusätzliche Abgabe zu zahlen. Das geht aus einem Erlass des spanischen Landwirtschaftsministeriums hervor, der am 12. August im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Die obligatorischen Beiträge sollen zur Unterstützung der Tierproduktion und der Vermarktung dienen. Zudem sollen die Gelder verwendet werden, um das Image und den Ruf des gesamten Schweinesektors zu verbessern.
Auf die spanischen Schweinehalter:innen kommen in den Wirtschaftsjahren 2024/25 bis 2027/28 demnach Zusatzkosten in Höhe von 0,055 Euro pro Schwein zu. Bis zu 50 % der so eingenommenen Beiträge werden für die Unterstützung der Vermarktung sowie des Branchenimages verwendet. Darüber sollen ungefähr ein Drittel der Gelder in die Schweinehaltung fließen. Ein geringer Teil der Beiträge sollen die Nachhaltigkeit des Sektors unterstützen sowie für Verwaltung und Management der verschiedenen Maßnahmen verwendet werden.
Zudem werden Schlachthöfe mit Eintreten des Erlasses dazu verpflichtet, für jedes geschlachtete Schwein und jeden eingeführten Schlachtkörper eine Abgabe von ebenfalls 0,055 Euro zu entrichten. Eingezogen und verwaltet wird das Geld vom spanischen Erzeugerverband Interporc. Dieser hatte die Regelung auch ausgearbeitet.
Starkregen sorgt für Fischsterben
In Teilen Ostfrieslands ist es in der vergangenen Woche zu einem Fischsterben erheblichen Ausmaßes gekommen. In der Jümme und angrenzenden Gewässern wurden mehrere Tonnen toter Fische entdeckt, wie der niedersächsische Landesbetrieb für Gewässerschutz mitteilt. Die Ursache scheint ein besonders niedriger Sauerstoffgehalt zu sein, der sich nach starken Regenfällen in der Region eingestellt hat, so der Landesbetrieb. Nach Informationen des Landkreises Leer steige der Wert aber wieder. Mit Unterstützung der Fischereivereine sollen nun die Fischkadaver geborgen werden.
Organisches Material, das während der Regenfälle in die Gewässer gespült wurde, hat demnach zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch geführt, lautete die Erklärung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Hinzu kam Wasser aus Siedlungen in die Flüsse, was den ohnehin, aufgrund der hohen Wassertemperaturen, niedrigen Sauerstoffgehalt weiter verringert hat.
Das NLWKN befürchtet, dass mit solchen Ereignissen als Folge des Klimawandels in Zukunft häufiger zu rechnen ist, und fordert ein gesamtgesellschaftliches Umdenken. Es brauche etwa mehr Raum für die Gewässer und Flutungsgebiete sowie weniger Bewirtschaftung und Düngung der Auenflächen. Das Verbot zum Einsatz von Dünger und Pestiziden am Rand von Gewässern, das Niedersachsen 2023 verabschiedete, leiste hier bereits einen Beitrag zum Schutz vor Fischsterben.
Tierseuchen in Deutschland verursachen Millionenschäden
Neben der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich auch seit Oktober 2023 erstmals seit dem Jahr 2009 die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland massiv aus. Die R+V, Deutschlands größter landwirtschaftlicher Tierversicherer, erwartet durch das aktuelle Seuchengeschehen Schäden in Millionenhöhe. „Die Blauzungenkrankheit breitet sich derzeit explosionsartig in Deutschland aus“, erklärt Carsten Reimer, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. „Bei uns gehen täglich neue Schadenmeldungen ein.“ „Die feuchtwarme Witterung in diesem Sommer befeuert die Mückenpopulation und damit die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit“, so der Agrarexperte weiter. „Wir rechnen mit einem ähnlich schlimmen Ausmaß wie bei dem Seuchenzug von 2007/2008.“
In diesen Jahren zahlte der Tierversicherer rund 14 Millionen Euro an die Tierhalter:innen. Milchviehalter:innen verzeichnen durch die BTV massive Einbußen, da Kühe besonders nach der Kalbung schwer erkranken können. „Die Kühe geben dann weniger oder keine Milch mehr“, berichtet Reimer. „Für die Landwirte bedeutet das massive Einbußen.“ Da seitens des Staates keinerlei Entschädigung gezahlt wird, empfiehlt der Versicherungsexperte Rinderhalter:innen den Abschluss einer entsprechenden Ertragsschadenversicherung.
Anders sieht es bei den Schweinehalter:innen aus, deren Bestände im Fall eines ASP-Ausbruchs getötet werden müssen. In diesem Fall gibt es staatliche Ausgleichzahlungen. Die übrigen Schweinehalter:innen, deren Betriebe in den Sperrzonen liegen, erhalten jedoch kaum Erlöse für ihre Schlachttiere. Zudem müssen sie die zusätzlichen Kosten für Blutproben und Transport selber tragen, da diese nicht durch den Staat aufgefangen werden. Auch seien die Landwirt:innen in den entsprechenden Gebieten bei ihrer Ernte eingeschränkt, so Reimer. Die Erreger der Tierseuche überdauern lange in der Umwelt, die Weiterverbreitung in andere Regionen soll unbedingt verhindert werden. Deshalb dürfen Wildschweine nicht aufgescheucht werden – etwa durch Spaziergänger, Hunde oder landwirtschaftliche Maschinen.
Auch wenn die Aviäre Influenze (Geflügelpest) aktuell etwas rückläufig ist, sei doch angesichts des nahenden Herbstes und des Beginns des Vogelzugs mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, so Reimer. Auch hier rechnet der Agrarexperte wieder mit hohen Zahlungen an die Landwirt:innen. Der Schaden, den der Versicherer seit Oktober 2020 wegen der Geflügelpest zu tragen hatte, beläuft sich auf insgesamt 36 Millionen Euro.