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EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

10. Juli 2024

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Erster ASP-Ausbruch in Rheinland-Pfalz

10. Juli 2024

In Rheinland-Pfalz ist erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. In Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms wurde am 6. Juli 2024 ein tot aufgefundenes Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Nach der ersten Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht bestätigt.

Ebenfalls positiv beprobt wurde durch das LUA ein im Landkreis Mainz-Bingen tot aufgefundenes Wildschwein. Hier steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone in Hessen, die nach dem ersten ASP-Ausbruch im Juni 2024 eingerichtet worden ist. In der gesamten Zone wird weiterhin mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras nach Wildschweinkadavern gesucht. 

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz weist Schweine haltende Betriebe ausdrücklich auf die strikte Einhaltung  der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Beachtung der angeordneten Verbringungsregelungen hin. 

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Ministerium Rheinland-Pfalz

H5N1: Hohe Dunkelziffer bei Infektionen befürchtet

10. Juli 2024

Seit dem ersten offiziellen Nachweis von Influenzaviren des Typs H5N1 in einem US-amerikanischen Milchviehbetrieb hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) bisher 140 infizierte Viehherden in zwölf Bundesstaaten sowie vier infizierte Personen bestätigt. Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da häufig Einwanderer ohne Papiere auf US-Milchviehbetrieben arbeiten. Diese Mitarbeiter:innen  sind arbeitsrechtlich nicht geschützt und meist ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, trotzdem sie dem höchsten Risiko ausgesetzt sind, weil sie direkten Kontakt beim Melken mit Rohmilch und infizierten Tieren haben. 

Zudem ist das Landwirtschaftsministerium nicht befugt, die Untersuchung der Mitarbeiter:innen anzuordnen. Auch soll es weder groß angelegte Tests noch Impfungen der Mitarbeiter:innen gegeben haben. Zudem lassen zahlreiche Milchviehhalter:innen aus Angst vor finanziellen Einbußen ihre Tiere nicht untersuchen. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Bundesstaaten jetzt begonnen, Testprogramme aufzulegen, mit Entschädigungen für Farmer, auf deren Betrieben der Virus nachgewiesen wird. Wie die New York Times in einem aktuellen Artikel schreibt, scheint die Besorgnis der mehr als 25.800 noch nicht betroffenen Milchviehbetrieben nicht hoch zu sein. Viele lehnten die vom Staat angebotene Schutzausrüstungen ab. Einige Virologen befürchten jedoch, dass es zu Mutationen des Virus kommen könnte, falls die Infektionen bei den Kühen nicht unter Kontrolle gebracht werden. Dann könnte der Erreger auch für Menschen krankmachender werden, mit unabsehbaren Folgen. Auch eine von Mensch-zu-Mensch Übertragung wäre dann denkbar.

Agrarheute

vmf und bpt starten Tarifverhandlungen für TFA

9. Juli 2024

In der vergangenen Woche sind der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erstmals zusammengekommen, um neue Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) aufzunehmen. Der vmf hatte sowohl den Gehalts- als auch den Manteltarifvertrag zum 30. September 2024 gekündigt. In der ersten Sondierungsrunde haben die beiden Verhandlungsparteien die notwendigen strukturellen Anpassungen, den Fachkräftemangel sowie die sich wandelnden Praxisstrukturen thematisiert, um dann im August 2024 weiter zu beraten.

„Beide Tarifverträge müssen modernisiert werden. Bei den Gehaltstarifen und Ausbildungsvergütungen fordern wir deutliche Steigerungen, um den Beruf für die gut ausgebildeten Fachkräfte weiterhin attraktiv zu halten. Denn unsere aktuellen Umfragen zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Januar/Februar 2024 gaben mehr als 61 Prozent an, unzufrieden bzw. sehr unzufrieden mit ihrem Gehalt zu sein. Ende April bis Anfang Juni 2024 lag diese Angabe sogar bei 73,6 Prozent. Bei beiden Online-Umfrage hatten wir eine Teilnahmequote von mehr als fünf Prozent der Berufsangehörigen, sodass wir davon ausgehen könnten, dass die Ergebnisse die Situation sehr realistisch widerspiegeln“, erklärte vmf-Präsidentin Hannelore König, die die Verhandlungen auf Seiten des vmf führt.

Bereits seit dem Jahr 1987 verhandelt der vmf die Tarifverträge für die aktuell ca. 23.000 TFAs in Deutschland (Stand: 30.06.2023, einschl. Auszubildende) mit dem bpt.

vmf

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

9. Juli 2024

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen

8. Juli 2024

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.

Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.

Hessisches Landwirtschaftsministerium

Erster BTV-Fall in Hessen

8. Juli 2024

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Tierwohlindikatoren in der Heimtierhaltung im Fokus

8. Juli 2024

Immer mehr Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Kleinsäuger werden in deutschen Haushalten gehalten. Heimtiere haben jedoch ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Das ZZF-Symposium Tierwohl in der Heimtierhaltung wird sich am 9. und 10. November 2024 in Niedernhausen mit zahlreichen Fachvorträgen den Indikatoren des Tierwohls bei verschiedenen Tierarten widmen. Die Themen umfassen neben Hühnern als Heimtiere im eigenen Garten, Haltungsaspekte von Ziervögeln sowie Anzeichen von Stress und Entspannung bei Hund und Katze auch Indikatoren des Tierwohls bei Kleinsäugern. Vorträge zu Reptilien und Tierwohl bei Zierfischen runden das Symposium ab. Das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular sind online abrufbar.

Die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) veranstaltet das ZZF-Symposium gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bereits zum 28. Mal. Zu dieser Fachtagung sind sowohl beamtete und praktizierende Tierärzt:innen, Zoofachhändler:innen, Züchter:innen sowie Fachleute aus den Bereichen Heimtierpflege und Heimtierindustrie eingeladen.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren, Hund und Katze bis hin zu Reptilien geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) stattfinden wird.

ZZF

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

8. Juli 2024

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

Empfehlungen für den Urlaub mit Hund

5. Juli 2024

In vielen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und bei den meisten Menschen steht schon bald der Urlaub an. Hundehalter:innen, die ihren Vierbeiner auf keinen Fall zu Hause lassen möchten, sollten ihre Reise gut planen, rät der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT).

Dabei sollten alle Vorkehrungen, die die Gesundheit der Tiere betreffen, ganz oben stehen. In die Planung fallen eventuelle Impfungen bzw. Auffrischungen, ein für den Urlaubsort geeignetes und effektives Mittel zur Mückenabwehr, ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Endo- und Ektoparasiten sowie eventuell eine medikamentöse Vorbeugung gegen Herzwurminfektionen. Denn im bei deutschen Reisenden besonders beliebten Mittelmeerraum zählen die Leishmaniose und die Herzwurmerkrankung zu den gefährlichsten „Reisekrankheiten“. Beide Erkrankungen werden über den Stich verschiedener Mücken auf den Hund übertragen.

Der BfT weist auch darauf hin, dass Hundebesitzer:innen bei Reisen ins Ausland die verpflichtende Kennzeichnung ihres Tieres beachten sowie die rechtzeitig vorab erfolgte und im Heimtierausweis dokumentierte Tollwutimpfung nicht vergessen sollten. Einzelne Länder schreiben zudem eine Behandlung gegen Bandwürmer vor. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unter Umständen weitere Untersuchungen oder Nachweise notwendig sein. Der BfT rät Halter:innen, sich hierzu unbedingt rechtzeitig – auch unter Berücksichtigung der geplanten Reiseroute – zu informieren. Auch sollten ausreichend Pausen während der Fahrt eingeplant werden. Der eigene Futter- und Wassernapf, die gewohnte Ruhedecke oder das Lieblingsspielzeug machen dem Hund die Eingewöhnung am Urlaubsort zusätzlich einfacher.

Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es für die Hundebesitzer:innen weniger Regeln zu beachten. Der Hund sollte dennoch gegen wichtige Erkrankungen geimpft und ausreichend gegen Parasiten geschützt sein. Auf eine lückenlose Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Würmer sollten die Halter:innen besonders achten, rät der BfT.

BfT