Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen
Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.
Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.
Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung
Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“
Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.
Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.
Hunde fördern die Gesundheit von Kindern
Regelmäßige Bewegung fördert die körperliche und mentale Gesundheit von Kindern. Beides wird durch einen Hund in der Familie unterstützt, wie bereits durch mehrere Studien herausgefunden wurde. Demnach sind Kinder, die mit Hunden aufwachsen, körperlich aktiver als Kinder ohne Hund.
Doch werden Kinder erst mit der Anschaffung eines Hundes aktiver oder holen sich vermehrt Familien einen Hund, wenn sie bereits einen aktiven Lebensstil führen? Dies untersuchte jetzt ein Forscherteam der University of Western Australia.
Das Forschungsteam nutzte Daten von Bewegungsmessern und Elternaussagen aus einer bestehenden Langzeitstudie (2015 bis 2021) zur Aktivität von 600 Kindern von zwei bis sieben Jahren. Während dieses Zeitraums hatten 204 Kinder durchgängig einen Hund, 58 bekamen währenddessen einen Hund und bei 31 war der Hund zwischenzeitlich gestorben. 307 hatten keinen Hund.
Die Autoren fanden heraus, dass Kinder, die durchgängig einen Hund besassen, öfter körperlich aktiv waren als Kinder ohne Hund. Wenn Kinder während der Studie einen Hund bekamen, nahm die Zahl dieser wöchentlichen körperlichen Aktivitäten um sieben zu. Dagegen nahm die körperliche Aktivität von Kindern, deren Hund während der Studie gestorben war, ab.
Es drohen weitere Aufgaben von Sauenhaltern
Die Zahl der Sauenhalter in Niedersachsen ist seit 2010 um 70 Prozent zurückgegangen; auch die Zahl der Sauen hat sich um 35 Prozent verringert. Seit 2020 ist ein regelrechter Absturz des Sauen- und Schweinebestandes festzustellen, schreibt Landvolk Niedersachsen auf seiner Webseite. Als einen Grund für die Aufgaben der Tierhalter sieht Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen, die unsichere wirtschaftliche Lage gepaart mit neuen Verpflichtungen aus der Politik in immer kürzeren Zeitabständen an. Aber auch die gestiegene Bürokratie hat dazu einen Beitrag geleistet.
Aktuell müssen beispielsweise Tierhalter, die Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht gemäß den neuen Haltungsvorgaben in Gruppen halten und eine verlängerte Übergangsfrist nutzen möchten, bis spätestens 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim zuständigen Veterinäramt einreichen. „Können wir diese Investition nicht stemmen, müssen wir die Ställe schließen“, verdeutlicht Garbade. Falls die Absicht besteht, die Sauenhaltung auf Dauer aufzugeben, ist ebenfalls eine verbindliche Erklärung der Aufgabe erforderlich. In diesem Fall muss die Sauenhaltung spätestens bis 9. Februar 2026 eingestellt werden. Der Landesbauernverband befürchtet dadurch nun einen weiteren Rückgang der Tierzahlen.
„Er befürchtet, dass viele Tierhalter in Deutschland aus Kostengründen aufhören und, dass das Fleisch im Gegenzug aus einfachsten Standards aus dem Ausland importiert wird. Die Sauenhaltung sei für die Schweinefleischerzeugung aus regionaler Herkunft systemrelevant. „Ohne Sauenhaltung hat auch die Mastschweinehaltung in Deutschland keine Zukunft“, sagt Garbade abschließend.
Koala-Stammbaum-Genomdatenbank soll Koalabestände schützen
Ein internationales Forschungskonsortium unter Beteiligung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) baut die größte Koala-Stammbaum-Genomdatenbank der Welt auf. Diese wird dabei helfen, die gefährdeten Koala-Bestände zu schützen, ihre Krankheiten besser zu verstehen und ihr langfristiges Überleben der Koalas zu sichern. Eine große Herausforderung für diese Tiere ist beispielsweise das Koala-Retrovirus (KoRV), welches die Anfälligkeit für bakterielle Infektionen, Leukämie und andere Krebsarten erhöht. Weltweit sind nahezu alle Koalas, ob wild lebend oder in den zoologischen Gärten, Träger des Virus. Deshalb arbeiten Wissenschaftler:innen aus mehreren biologischen und veterinärmedizinischen Disziplinen arbeiten weltweit zusammen, um das Verständnis von KoRV zu verbessern.
„Für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere ist eine entscheidende Frage, ob wir die Auswirkungen von KoRV-induzierten Krankheiten auf Koalapopulationen durch Tests und Zuchtprogramme reduzieren können“, so Dr. Rachael Tarlinton von der Fakultät für Veterinärmedizin und -wissenschaft der Universität Nottingham. Die meisten Viren werden durch Infektion horizontal übertragen, sind also exogen. Sie injizieren ihren genetischen Code in die somatische Zellen eines Wirtsorganismus und veranlassen diese, Kopien des Virus herzustellen, die dann andere Wirtsorganismen infizieren können. Einige Viren injizieren ihren genetischen Code jedoch direkt in die Keimbahnzellen eines Wirtsorganismus, also in Spermien oder Eizellen. Wenn dies geschieht, kann das virale Erbgut zu einem dauerhaften Bestandteil des Genoms ihres Wirts werden: ein endogenes Virus, das vertikal von einer (Wirts-) Generation zur nächsten übertragen wird.
Die vertikale Übertragung von Retroviren ist ein relativ gängiger Vorgang, so die Forschenden. Alle lebenden Organismen, auch Menschen, haben retrovirale DNA in ihr eigenes Erbgut aufgenommen. So machen die Überreste von endogenen Retroviren acht Prozent des menschlichen Genoms aus. Bei den allermeisten Arten liegen diese viralen Integrationen jedoch Millionen von Jahren zurück und die DNA ist inzwischen so weit abgebaut, dass sie keine anderen Wirte mehr infizieren oder gesundheitliche Probleme verursachen kann. Das Koala-Retrovirus ist ein besonderer Fall. Es hat erst in den letzten 50.000 Jahren mit der Endogenisierung in Koalas begonnen. Hinzu kommt, dass einige der KoRV noch exogene Subtypen und damit bei weitem nicht harmlos sind. Diese Subtypen bescheren wildlebenden sowie in menschlicher Obhut lebenden Koalas regelmäßig schwerwiegende Gesundheitsprobleme.
100 Jahre Weltorganisation für Tiergesundheit
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) feiert 100-jähriges Jubiläum. Mit ihren 183 Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit gehört, setzt sich die WOAH international für eine möglichst schnelle Information über Tierseuchenausbrüche ein, um deren Ausbreitung zu verhindern.
Das FLI fungiert dabei als Collaborating Centre für Zoonosen in Europa und unterstützt die Kerngruppe des WOAH Collaborating Centre Network for Wildlife Health. Außerdem leisten die WOAH-Referenzlabore Aviäre Influenza (Geflügelpest/„Vogelgrippe“), Bienenkrankheiten, Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion, Bovine Virusdiarrhoe, Brucellose, Chlamydiose, Koi Herpesvirus Disease, Newcastle Disease, Rotz, Tollwut und Tularämie des FLI einen unverzichtbaren Beitrag zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen weltweit.
Fazit des bpt zur Präsenz auf der Grünen Woche
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat ein positives Fazit über seine Präsenz auf der Internationalen Grünen Woche vom 19. bis 28. Janaur 2024 in Berlin gezogen. Dort hatte sich der bpt mit einem eigenen Stand präsentiert. Besondere Beachtung fand dort das Geburtsphantom, mit dessen Hilfe sich viele Besucherinnen und Besuchern mit dem tierärztlichen Beruf, und vor allem der bpt-Protestaktion ‚Liebe Politik, wir machen unseren Job, bitte macht ihr Euren!‘ auseinandergesetzt haben. Die wesentlichen Forderungen des bpt: weniger Bürokratie, schnelle Novelle der Tierärztlichen Approbationsverordnung, Erhalt der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion ‚Flächendeckende tierärztliche Versorgung erhalten. Jetz handeln! Aber wie?‘ am Donnerstag, den 25. Januar, wurden die einzelnen Forderungen dann vorgestellt und diskutiert. Denn, es müssten schnellstens angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen Zusammenbruch v.a. der Notfallversorgung bzw. der flächendeckenden tiermedizinischen Versorgung zu verhindern.
Alles in allem zieht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ein positives Fazit: „Wir nehmen positive Signale zum Bürokratieabbau mit, weil mit der vom BMEL vorgelegten Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) erstmalig Bürokratie abgebaut und nicht aufgebaut werden soll. Außerdem haben mir die vielen Gespräche mit Tierhalterinnen und Tierhaltern gezeigt, dass es da draußen, ganz anders als von der FN mit ihrer Petition suggeriert wird, großes Verständnis für die GOT 2022 gibt, um die tierärztliche Versorgung zu erhalten.“ Wie am Rande der Grünen Woche bekannt wurde, hat das BMEL, wie u.a. vom bpt gefordert, bestätigt, dass es keine vorgezogene Evaluierung der GOT 2022 geben wird.
Geschäftsführer Heiko Färber stellte auch noch das Projekt ‚digitaler Elternabend‘ vor, das der bpt am 12. März als Pilotprojekt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der ‚Woche der Ausbildung‘ im Raum Berlin-Brandenburg startet. Ziel des Projekts sei es, ein realistisches Bild vom Tierarztberuf/ TFA-Beruf zu vermitteln, abseits der üblichen Klischees einschlägiger Fernsehsendungen, um so spätere Frustration mit der Berufswahl und damit ein frühes Abwandern aus dem Beruf zu verhindern.
Ein realsistisches und begeisterndes Bild vom tierärztlichen Beruf möchte auch die Initiative BerufTierarzt des Dessauer Zukunftskreises durch Kurzvideos mit Tierärzt:innen auf dem gleichnamigen Insta-Channel aufzeigen.
EU-Kommission genehmigt Beihilfen für mehr Tierwohl
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.
Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.
Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.
Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen
In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.
Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.
ASP nähert sich der Schweiz
Nur 65 Kilometer von der Schweizer Südgrenze entfernt ist in Norditalien die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Der Kantonstierarzt geht von einer erhöhten Gefahr für den Kanton Tessin aus. Der Austausch von Waren und der immer intensiver werdende Personenverkehr zwischen Italien und der Schweiz erhöhe das Risiko einer unfreiwilligen Einschleppung des Virus, so der Tessiner Kantonstierarzt. Das Virus könne aber auch durch infizierte Wildschweine in die Südschweiz eingetragen werden. Daher ist große Vorsicht geboten und die Biosischerheitsmaßnahmen sind auf den Betrieben strikt einzuhalten. Aber auch Jäger und Reisende sollten sich sehr achtsam verhalten.