Erste EHD-Ausbrüche in Frankreich
Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine meldepflichtige Tierseuche, die vorwiegend bei nordamerikanischen Hirsch- und Antilopenarten vorkommt, aber auch in seltenen Fällen auf Rinder übertragen werden kann. Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Gnitzen übertragen. Die klinischen Symptome sind ähnlich wie bei der Blauzungenkrankheit.
Im Herbst 2022 wurden die ersten Ausbrüche bei Rindern in Italien und Spanien gemeldet. Nun ist die Tierseuche auch in Frankreich nachgewiesen worden. Betroffen sind drei Betriebe in den Départements Pyrénées-Atlantiques und Hautes-Pyrénées, nahe der spanischen Grenze. Wie das französische Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche verkündete, wurden umgehend Sperrzonen um die Betriebe eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Aus den betroffenen Zonen dürfen lediglich lebende Wiederkäuer zur Schlachtung verbracht werden.
Geflügelpestvirus auf keinen Fall unterschätzen
Die Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 hat sich, mit Ausnahme weniger Regionen, inzwischen beinahe in der ganzen Welt ausgebreitet. H5N1 ist erstmals im Jahr 1996 in China nachgewiesen worden, zu einer Zeit, als überall in Südostasien große Geflügelfarmen aufgebaut wurden, wie Timm Harder Leiter des Nationalen Referenzlabors für Aviäre Influenza (A)/Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems, erklärt. „Das hat dem Virus in die Hände gespielt. Bereits zu jener Zeit hätte man diesen Virusstammbaum komplett ausrotten müssen, das ist leider nicht gelungen. Das ist die Wurzel allen Übels, das sich nun ereignet“, so Harder.
Der Experte befürchtet, dass das hochpathogene Virus schon bald die Antarktis und die ihr vorgelagerten Inseln im Südpolarmeer, die Falklandinseln und Südgeorgien erreichen wird. „Man mag sich das Szenario nicht ausmalen, das sich ereignet, wenn das Virus dort eingetragen wird“, betont Harder. „Die Antarktis ist weltweit eines der üppigsten Ökosysteme, das viele Vogelarten in teilweise riesigen Kolonien anzieht. Es wäre eine Katastrophe“, sagte Harder gegenüber dem Tagesspiegel. Die Virusinfektion könne wie ein Lauffeuer durch die Kolonien gehen, in denen die Tiere dicht gedrängt leben, und einzelne Arten in ihrem Bestand sehr stark gefährden.
Inzwischen scheint das Virus allerdings auch leichter auf Säugetiere überzuspringen. So mussten im Herbst vergangenen Jahres auf einer Pelztierfarm im Nordwesten Spaniens mehr als 50.000 Nerze nach einem Ausbruch mit dem Vogelgrippevirus H5N1 gekeult werden. Zudem sind erst vor wenigen Monaten in Polen mindestens 29 Katzen an einer Infektion mit dem Virus gestorben. So gesehen steigt das Risiko für den Menschen. Doch hat sich das Virus bisher nicht an den Menschen angepasst, obwohl sich in einigen wenigen Fällen auch Menschen bereits mit dem Virus infiziert hätten, die engen Kontakt mit Geflügel hatten. Das lässt den Schluss zu, dass H5N1 ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für eine sogenannte Zoonose habe, so Harder.
„Es ist auf jeden Fall große Vorsicht angebracht“, so der FLI-Experte Harder. Aber es sind doch einige Mutationen nötig, damit H5N1 das schafft und Menschen sich dann auch gegenseitig infizieren können. „Es ist nicht ein einziger Schalter, der umzulegen ist, sondern es ist eine ganze Schalttafel mit vielen Schräubchen bzw. Mutationen nötig.“ Doch jede Infektion eines Menschen mit dem Virus gibt diesem mehr Chancen, sich weiter anzupassen. „Spätestens seit SARS-CoV-2 sollte uns klar sein, dass wir kein Virus unterschätzen dürfen und bereits dann, wenn ein verdächtiges Virus erstmalig auftaucht, viel konsequenter handeln müssen“, warnt der FLI-Experte.
Bauernverband fordert Übermittlung aktueller Wolfszahlen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben die Bundesregierung aufgefordert, dem Wunsch der EU-Kommission, die aktuellen Daten über die wachsenden Wolfspopulationen zu übermitteln, nachzukommen. Bisher verweigere das zuständige Bundesumweltministerium die Mitarbeit und verweise auf die turnusmäßige Meldung, die für 2025 geplant sei, heißt es in einer Erklärung des DBV.
„Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden", erklären Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär und Olaf Niestroj, Geschäftsführer des DJV. Die Verbände kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, die für heute vorgesehene Meldung nachzuholen. Es gäbe keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichten, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann, heißt es weiter.
Die EU-Kommission plant, auf Basis der erhobenen Daten den Status des Wolfsschutzes gegebenenfalls zu ändern sowie den Rechtsrahmen zu aktualisieren. So sollen von wachsenden Wolfspopulationen betroffene Länder flexibler und schneller handeln können. Doch bislang reichten die eingegangenen Daten nach eigenen Worten der Kommission nicht aus, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen.
EU-Kommission will Glyphosat-Zulassung bis 2033 verlängern
Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat darf aktuell bis zum 15. Dezember 2023 in der EU verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nun eine Verlängerung der Zulassung bis zum Jahr 2033 vorgeschlagen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Glyphosat im Juli 2023 als unkritisch eingestuft hat. Unter anderem sollen jedoch Maßnahmen zur Risikominderung vorgesehen werden.
Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen. Mindestens 15 Stimmen sind erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Sollte sich keine Mehrheit für oder gegen den Vorschlag finden, entscheidet die Kommission.
Der Unkrautvernichter steht im Verdacht, krebserregend zu wirken und die Umwelt zu beeinträchtigen sowie das Insektensterben zu intensivieren. Die deutsche Regierung will Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen, auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird. Eine schrittweise Darstellung des Erneuerungsprozesses, einschließlich der neuesten Entwicklungen, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Schweinehalter:innen unzufrieden mit der Politik
Laut einer aktuellen Umfrage unter 500 Landwirt:innen durch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird ein Großteil der Befragten in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich keine größeren Investitionen vornehmen. Die Gründe dafür sind neben der fehlenden Planungssicherheit und hohen Genehmigungshürden besonders die Bürokratie und die mangelnde Finanzierung.
Die Ergebnisse legen ein durchweg schlechtes Wirtschaftsklima für die Schweinehaltung dar, das weniger auf der wirtschaftliche Lage als vielmehr auf den politischen Entscheidungen basiert. „Es ist nicht die aktuelle wirtschaftliche Lage, die zu Unzufriedenheit unter den Schweinehaltern führt. Vielmehr treibt die politische Situation die Bauern zur Verzweiflung“, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack fest.
Insbesondere die Sauenhalter:innen seien schlichtweg frustriert und schätzen ihre Aussichten langfristig als sehr schlecht ein. Aber auch bei den Mästern und Ferkelerzeugern ist die Stimmung aktuell auf dem Tiefpunkt. So beabsichtigen rund 32 % der Befragten, ganz konkret in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren aus der Ferkelerzeugung auszusteigen. Hinzu kommt ein weiteres Drittel, bei dem der Verbleib in der Ferkelerzeugung noch unklar ist. Das bedeutet, dass nur lediglich ca. 35 % der Ferkelerzeuger sicher weitermachen wollen. Bei den Mästern plant knapp ein Viertel, in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren auszusteigen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesvertretungen erhalten fast durchweg sehr schlechte Noten für ihre politischen Entscheidungen. Aktuell könnte jedoch die Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierungskoalition unter den Schweinehaltern kaum größer sein. Die in Aussicht gestellte Förderung sehen die meisten Befragten nicht als wirkliche Hilfe an.
Kreis Lüchow-Dannenberg warnt vor Staupegefahr für Hunde
Wie die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) mitteilt, sind in verschiedenen Regionen des Landkreises in den vergangenen Wochen einige verhaltensauffällige Füchse gemeldet worden. Bei einem der Tiere ist die Staupe, eine hochansteckende Viruserkrankung, festgestellt worden. In einem anderen Fall wurde das Geflügelpestvirus im Gehirn des Tieres nachgewiesen. Die Behörden warnen Hundebesitzer:innen vor einer möglichen Ansteckung ihrer Vierbeiner durch das Canine Staupevirus.
Auch wenn sich in seltenen Fällen ältere Hunde anstecken können, seien besonders junge Hunde zwischen 8 Wochen und 6 Monaten gefährdet. So wird den Halter:innen dringend geraten, Hunde ab dem Alter von 8 Wochen gegen Staupe impfen zu lassen. Das entspricht auch den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKoVet). Auch sollten Spaziergänger:innen den Kontakt mit auffälligen oder verendeten Wildtieren vermeiden.
Typische Symptome für eine Staupeinfektion sind neben hohem Fieber und Appetitlosigkeit auch Apathie, Durchfälle, Erbrechen, Niesen, Husten, Atemnot sowie neurologische Symptome wie Muskelzittern, Blindheit und epilepsieartige Anfälle.
Große Kunstausstellung zum Jubiläum der Uni Leipzig
In diesem Jahr feiert die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig ihren 100. Geburtstag. Für diesen Anlass ist der einstige Neo-Rauch-Meisterschüler Martin Galle beauftragt worden, eine Ausstellung zu kuratieren. Unter dem Titel „The Land Before Time“ stellen 32 Künstler:innen mit ihren Arbeiten die Tiere in den Fokus. „In diesen Arbeiten wird die Bandbreite an Emotionalitäten deutlich. Und immer tritt das Tier in den Vordergrund, der Mensch in den Hintergrund“, sagt Galle. Der Leipziger Maler steuert ebenfalls 12 Tierporträts zu der Ausstellung bei.
„Früher hätte man zu solch einem Jubiläum den Dekan gemalt. Aber das bindende Glied zwischen Wissenschaftlern, Studierenden und Tierpflegern sind die Tiere“, so der Kurator. Die Schau ist noch bis zum 5. Oktober 2023 im Hörsaal der Klinik für Klauentiere zu sehen. „Die Gemälde sollen später an ganz unterschiedlichen Stellen auf dem Campus gehängt werden, damit sie auch den Studierenden und Besucher der Kliniken zugänglich sind und alle Betrachter stets an das Jubiläum erinnern“, kündigt der Dekan der Veterinärmedizinischen Fakultät, Prof. Thomas Vahlenkamp, an.
Das 100-jährige Jubiläum wird am 29. September 2023 mit einer Akademischen Festveranstaltung sowie einem Gesellschaftsabend in der Kongresshalle am Zoo Leipzig am 30. September 2023 gebührend gefeiert.
Irlands Klimapolitik setzt Landwirt:innen unter Druck
Im Juni 2023 hat die irische Regierung vorgeschlagen, den Rinderbestand innerhalb der nächsten drei Jahre drastisch abzubauen, um die von der EU vorgegebenen Klimaziele zu erreichen. Die Ankündigung, dass bis zu 200.000 Kühe gekeult werden sollen, um die CO2-Emissionen zu senken, hat bei den Landwirt:innen für große Entrüstung und Verunsicherung gesorgt. Das Agrarministerium ließ verlauten, dass ein freiwilliges Reduktionsprogramm für den Milchviehbestand zu prüfen sei.
Nun ist ein Großteil der irischen Bäuerinnen und Bauern noch mehr unter Druck geraten, denn Charlie McConalogue, Präsident des Verbandes irischer Milchlieferanten, konnte keine Einigung mit der EU über eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für den Einsatz von Nitraten erreichen. Das hat zur Folge, dass die Landwirt:innen anstatt 250 Kilo Stickstoff in weiten Teilen des Landes nur noch 220 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zum Düngen verwenden dürfen. Ab dem Jahr 2026 wird allerdings auch für Irland nur noch eine Maximalmenge von 170 Kilo gelten, wie es bei dem Großteil der EU-Mitgliedsstaaten gehandhabt wird.
Diese Vorgaben führen dazu, dass die irischen Landwirt:innen künftig entweder mehr Land erwerben oder die Zahl ihrer Kühe deutlich reduzieren müssen, was in jedem Fall die Rentabilität der Betriebe verringern wird. „Ohnehin schon knappe Flächen werden aufgrund der weiter steigenden Nachfrage noch weiter aus der Reichweite neuer Landwirte verschwinden“, konstatierte der Jungbauernverband Macra na Feirme. McCormack spricht von einem Ausverkauf und fordert Hilfen. „Die Illusion, dass die Landwirte zu den wirtschaftlichen Kosten, die sie seit 35 Jahren tragen, auch noch die Umweltkosten für die Produktion von Nahrungsmitteln tragen müssen, muss einfach von der Hand gewiesen werden“, erklärt der Ressortchef.
ÖTK kritisiert Entwurf der TAMG-Novelle
Am heutigen Mittwoch, 20.9.2023, soll der Entwurf zum neuen österreichischen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Ministerrat verabschiedet werden. Als „unausgegoren“ bezeichnet die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) den Gesetzesentwurf und kritisiert die Vorgehensweise. „Nach Ende der Begutachtungsfrist gab es keine Informationen an uns oder Kontakte mit uns. Wichtige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme moniert haben, da sie fachlich und praktisch nicht umsetzbar sind, wurden vermutlich ignoriert“, macht ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth seinen Ärger deutlich.
Frühwirth betont, dass das neue TAMG noch immer zu viele Lücken und Umsetzungsprobleme aufweist, die sowohl für die praktizierenden Tierärzt:innen als auch die betroffenen Tierhalter:innen und Landwirt:innen Konsequenzen haben werde. Besonders moniert der ÖTK-Präsident, dass Tierärzt:innen zu keiner Zeit in das Begutachtungsverfahren eingebunden worden sind, obwohl dies angekündigt gewesen war. Auch befürchtet Frühwirth, dass die angestrebte und wichtige Reduzierung von Antibiotikaresistenzen nicht umgesetzt wird und Administration, Bürokratie sowie der Dokumentationsaufwand damit sogar weiter steigen werden.
„Die Kosten bezahlen sollen vermutlich wir Tierärzt:innen, es wird einmal mehr erwartet, dass wir diese wieder selbst schlucken. Sollte man meinen, das Thema gehe nur uns Tierärzt:innen etwas an und die Tierärzt:innen werden es schon richten, so liegt man mit dieser Annahme völlig falsch. Denn eines ist schon jetzt klar, in Zukunft werden zur hohen Inflation auch noch weitere Leistungsverrechnungen hinzukommen müssen, daher ist von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen“, so der Präsident abschließend.
Auch die deutsche Bundesregierung hatte die Novelle des TAMG mehr oder weniger ohne Zusammenarbeit mit der Tierärzteschaft erarbeitet. Da auch hier zahlreiche problematische und nicht praktikable Regelungen enthalten waren, die vor allem die Arbeit der Tierärzt:innen erschwert, hat dies Vorgehen auch in Deutschland bei der Tierärzteschaft zu großem Unmut gegenüber den veranwortlichen Politikern und Parteien geführt.
Verbot von Betonspalten im Kälberstall ab 2024
Am 1. Februar 2024 tritt das Verbot von Betonspalten für Kälber im Alter von zwei Wochen bis einschließlich sechs Monate in Kraft. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt das Verbot sowohl für Alt- als auch für Neubauten sowie für bereits genehmigte Bauten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kälber nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die TierSchNutztV gibt zudem vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Betriebe, die ihre Kälber aktuell noch auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher in den kommenden Monaten Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt.