Baden-Württemberg ruft Schülerwettbewerb Tierschutz aus
Das Land Baden-Württemberg möchte bereits bei jungen Menschen das Verständnis für den Tierschutz stärken und hat daher erneut den 13. Landeswettbewerb Tierschutz unter dem Motto „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ ausgerufen. „Unseren Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg ist es ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für das Wohl der Tiere zu übernehmen. Das zeigt der breite Einsatz der Kinder und Jugendlichen mit ihren zahlreichen und beeindruckenden Ideen zum Tierschutz. Täglich kommen wir mit Tieren in Berührung, sei es mit Haustieren oder in der Landwirtschaft. Jeder Einzelne kann dabei durch verantwortungsbewusstes Handeln seinen Beitrag für den Tierschutz leisten“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), in der vergangenen Woche.
Bis zum 30. April 2024 können Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen vier bis zehn ihre eigenen Ideen rund um den Tierschutz sowie deren Umsetzung einsenden und einen zehn Geldpreise gewinnen. „Jede Bewerbung ist ein Erfolg für den Tierschutz. Ich freue mich schon jetzt auf die neuen und vielfältigen Ideen unserer Schülerinnen und Schüler. Mit ihren Zeichnungen, Bildern, Bastelarbeiten, Videos oder Fotos verdeutlichen sie ihren Einsatz für das Wohl der Tiere und tragen damit zu einer tiergerechten Zukunft bei“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.
B&B Agrar mit dem Schwerpunkt Fort- und Weiterbildung
In der vierten und letzten Ausgabe 2023 der B&B Agrar dreht es sich schwerpunktmäßig um innovative Methoden und Konzepte, die das Wissen über eine tierwohlgerechte Nutztierhaltung an die Landwirt:innen mittels digitaler Tools transferieren. Dazu wird das Bundesprogramm Nutztierhaltung (BUNTH) vorgestellt, das praxisorientierte Forschungsprojekte und den Ergebnistransfer in die Praxis fördert.
Neben dem Netzwerk Fokus Tierwohl, das tierhaltende Betriebe bei einer tierwohlgerechten Nutztierhaltung unterstützt, wird in einem Beitrag auf das AgriSkills-Lab eingegangen, das mit Hilfe von Simulatoren und digitaler Technik praktische Fähigkeiten im Bereich der Tierhaltung vermittelt. Zudem beschreiben die Autor:innen anhand der Tierwohlberatung "Schwein" des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen den Wandel in der Schweinehaltung. In Beratungen sowie Aus- und Fortbildungen werden verbesserte Haltungsbedingungen bei Schweinen thematisiert.
Die komplette Ausgabe, aber auch einzelne Beiträge, stehen als Download zur Verfügung.
Für die Verbesserung der Nutztiergesundheit sowie die Weiterbildung von Landwirt:innen und Tierärzt:innen steht auch das Portal VetMAB.de, Antibiotikaminimierung im Stall. Die Entwicklung wurde von verschiedenen Einrichtungen gefördert. Anerkannte Referenten geben bewährte Management-Tipps, die sich einfach in den Stallalltag mit Rind, Schwein und Geflügel integrieren lassen. Zahlreiche E-Learningkurse vermitteln zudem ein umfassendes Wissen.
Petition für den Erhalt des Schlachthofpraktikums
Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser hat bereits im Oktober diesen Jahres eine Petition gestartet, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert. Bislang wurden mehr als 17.700 Unterschriften gesammelt. Montasser argumentiert, dass zahlreiche Tiermedizinstudierenden unter psychischen Belastungen, wie Überforderung und sexuellen Übergriffen während des dreiwöchigen Pflichtpraktikums litten. Wie eine aktuelle Studie der Universität Leipzig ergeben hat, hielten rund 74 Prozent der Befragten das Schlachthofpraktikum dennoch für angemessen.
Die Studentin Pia Zentgraf (LMU München) hat ihrerseits nun eine Gegenpetition gestartet, in der sie fordert, das Schlachthofpraktikum in der tiermedizinischen Ausbildung zwingend beizubehalten. Die Studentin erklärt, dass subjektive Erfahrungen keinesfalls der Grund für Änderungen des Curriculums sein dürften. Andere Bereiche der Ausbildung könnten zudem dadurch gefährdet sein. Die tierärztliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sei ein wichtiger Bereich im tierärztlichen Berufsfeld. Nur durch die praktische Arbeit könnten die notwendigen Fähigkeiten für die Überwachung einer tierschutzgerechte Schlachtung erlernt werden, argumentiert Zentgraf.
Um auch in Zukunft den Tierschutz auch in der letzten Phase des Lebens eines Tieres gewährleisten zu können, startete die Studentin die Petition für den Beibehalt des Schlachthofpraktikums.
Schweiz will Tierschutz verbessern
Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.
Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.
EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten
Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.
Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.
Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.
Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.
VetVirbac-Stipendien 2023 vergeben
Auch in diesem Jahr unterstützt das Unternehmen Virbac wieder zwei Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit dem VetVirbac-Stipendium. Die diesjährigen Stipendien wurden Anfang November 2023 an die Studierenden Niklas Baur und Maria Janzen übergeben. Das Vet Stipendium in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Studierende des Diplomstudiums Veterinärmedizin bei ihrem zehnwöchigen Praktikum im Bereich Wiederkäuer-, Geflügel- oder Schweinemedizin in Österreich und soll zusätzliche Kosten für Wohnen und Leben in diesem Zeitraum abdecken.
Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern
Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.
Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.
Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.
Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.
Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.
Beta-Glucanase kann Antibiotika bei Masthähnchen ersetzen
Das Enzym Beta-Glucanase könnte den Einsatz von Antibiotika bei Hühnern weitgehend überflüssig machen, wenn es dem Futter zugesetzt wird. Durch die bessere Verwertung wachsen die Tiere auch schneller. Zu diesem Ergebnis kam ein Forschendenteam unter der Leitung von Dr. Namalika Karunaratne (University of Saskatchewan, Canada), das den Futterzusatz in Bodenhaltungen mit Einstreu getestet hat. „Die Ergebnisse waren faszinierend. Beta-Glucanase baute das Beta-Glucan nicht nur effektiv ab, sondern verbesserte auch das Wachstum und die Gesundheit der Hühner“, erklärt Karunaratne. Die Wissenschaftler:innen kamen zu dem Schluss, dass das Enzym das Potenzial hat, einen als Beta-Glucan bekannten Weizenbestandteil abzubauen und somit unter anderem das Mikrobiom des Darms zu fördern und gesund zu halten.
„Aber die Geschichte hat noch mehr zu bieten. Wir verglichen die Wirkung von Beta-Glucanase mit Antibiotika und stellten fest, dass Beta-Glucanase das Beta-Glucan wirkungsvoller abbaut als Antibiotika.“ Die Zugabe von gereinigter Beta-Glucanase zum Hühnerfutter steigere also nicht nur die Leistung, sondern verringere auch den Bedarf an Antibiotika und anderen Medikamenten, so die Wissenschaftlerin. „Dies ist ein großer Schritt vorwärts, um die Gesundheit unserer gefiederten Freunde zu gewährleisten und unsere Lebensmittelversorgung sicherer zu machen. Es ist eine Win-Win-Situation sowohl für die Hühner als auch für diejenigen, die sie aufziehen und letztlich für den Verbraucher", betont Karunaratne.
Auch das Projekt VetMAB hat das Ziel, den Antibiotikaeinsatz im Stall zu minimieren und so die Tiergesundheit zu verbessern. VetMAB richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen.
Geflügelpest breitet sich global weiter aus
Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) grassiert in diesem Herbst ungebremst weiter. Die Niederlande meldeten gerade einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Putten in der Provinz Gelderland. Hier mussten 110.000 Hühner gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung in den zehn weiteren Geflügelbetrieben innerhalb der 3-Kilometer-Zone zu vermeiden. Das niederländische Landwirtschaftsministerium hat auf den letzten Seuchenzug reagiert und eine Einstallpflicht für kommerzielle Geflügelhaltungen verordnet.
Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden Ausbrüche mit dem H5N1-Virus festgestellt. Betroffen sind ein Putenbestand in Cloppenburg mit mehr als 23.000 Tieren sowie ein Legehennenbestand mit 4.000 Tieren im Kreis Schleswig-Flensburg.
Noch dramatischer entwickelt sich die Geflügelpest in den USA. In den US-Bundesstaaten Iowa, Minnesota, Maryland, South Dakota, Wisconsin, Georgia und Kalifornien mussten mehrere Millionen Legehennen gekeult werden. Am schwersten hat es Iowa, den Staat mit der höchsten Eierproduktion, getroffen. Seit Beginn des Jahres mussten dort bereits 17,3 Mio. Stück Geflügel wegen der HPAI getötet werden.
Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb
Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.
In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr. Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).
Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden