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News

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

4. Juli 2024

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

CO2-Steuer für Kühe – auch in Deutschland denkbar?

3. Juli 2024

Die Diskussionen um die Kostenverteilung für die Auswirkungen des Klimawandels reißen nicht ab. Zu einem der Sündenböcke der Klimakrise gehört auch immer wieder die Landwirtschaft. Hier stehen besonders die Rinder und ihr hoher CO2-Ausstoß im Fokus der Kritik. Zudem wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Klar scheint jedoch, dass diese unter den momentanen Bedingungen nicht erreicht werden können.

Zwar hat die Landwirtschaft keinen maßgeblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen, doch könnte damit zu rechnen sein, dass die Regierung durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezwungen sein wird, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das könnte sich auch auf den Bereich der Landwirtschaft ausweiten. Wie das aussehen könnte, hat Dänemark gezeigt. Das skandinavische Nachbarland hat jüngst eine CO2-Steuer für die Landwirtschaft beschlossen. Jedoch ist noch unklar, welche zusätzlichen Kosten mit der sogenannten Pupssteuer auf die Nutztierhalter:innen zukommen werden. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise könnte in Anbetracht der leeren Kassen auch hierzulande zu rechnen sein.

Agrarheute

ASP-Restriktionszone in Hessen erweitert

3. Juli 2024

Seit dem ersten positiven Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15.06.2024 bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau hat sich die Zahl der infizierten Tiere auf insgesamt neun erhöht. Zwei weitere Wildschweinkadaver wurden nun positiv auf das Virus getestet, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Allerdings stünden noch die Ergebnisse der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Insgesamt waren 75 Wildschweine beprobt worden.

Da beide Wildschweine außerhalb der Restriktionszone gefunden worden sind, muss diese nun erweitert werden. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorkommen. Weiterhin suchen professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln die Region nach Kadavern ab, von denen Proben für die Untersuchungen genommen werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

3. Juli 2024

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Drosten besorgt wegen H5N1-Ausbruch bei amerikanischen Milchkühen

2. Juli 2024

In Deutschland werden die während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen aktuell in der Politik diskutiert und aufgearbeitet. Die damaligen Maßnahmen verteidigt u.a. Prof. Dr. Christian Drosten. Schon in der ersten Pandemie-Phase im Jahr 2020 hatte sich der Chef-Virologe der Berliner Charité beispielsweise für Schulschließungen ausgesprochen. „Das Effektivste waren die Gruppenobergrenzen, also ‚Versammlungsverbote‘. Effizient waren Schulschließungen und Arbeitsplatzmaßnahmen wie Homeofficepflicht“, erklärt Drosten, der für seine Empfehlungen massive Kritik erntete.

Im Moment bereitet dem Virologen die zunehmende Zahl der H5N1-Ausbrüche bei Milchkuhherden in den USA große Sorgen. Angesichts des massiven Auftretens des Vogelgrippevirus als möglichen Auslöser für eine kommende Pandemie, fordert der Virologe ein entschlosseneres Vorgehen. Diese extrem großen Ausbrüche bei Kühen habe es bislang noch nie gegeben und besorge alle Fachleute, so Drosten im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei noch ungewiss, wie häufig sich Menschen infizieren, die mit diesen infizierten Kühen zu tun haben. „Ich kann nur sagen, es kann glimpflich ablaufen, das Virus braucht mehrere Schritte zur Anpassung, und vielleicht ist es vorher schon unter Kontrolle. Aber es kann auch schon der Anlauf zu einer nächsten Pandemie sein, den wir hier live mitverfolgen.“ Daher rät der Virologe eindringlich dazu, Kühe gegen das Virus zu impfen.

Er fordert, dass in den USA jetzt entschlossen vorgegangen werde: „Mit Quarantäne. Dass man also versucht, die infizierten Bestände zu isolieren; schaut, wo Menschen Kontakt hatten, ob sie Antikörper im Blut haben. Über bestimmte Hygienemaßnahmen nachdenkt. Und auch darüber, Kühe zu impfen“.  Das empfiehlt Drosten auch in Hinblick auf die Versuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die zum Ergebnis hatten, dass auch die deutsche Variante der Vogelgrippe Kühe infizieren kann. In den Versuchen hätten die Milchkühe nach der Infektion eindeutige Krankheitssymptome gezeigt – dazu gehörte starker Milchrückgang, eine veränderte Milchkonsistenz und Fieber, so eine FLI-Sprecherin. Trotz dieser Ergebnisse hält das Institut jedoch an seiner bisherigen Risikoeinschätzung fest und schätzt das Infektionsrisiko weiter als sehr gering ein. Rinderhalter:innen sollten dennoch sehr wachsam sein, mahnt das FLI.

Agrarheute

Tagesspiegel

Biomilchproduktion in Großbritannien gesunken

2. Juli 2024

In Großbritannien kehren immer mehr Milchbauern der Bio-Produktion den Rücken und wechseln zur konventionellen Milchproduktion zurück. Wie Agriculture and Horticulture Development Board (AHDB) in seinem aktuellen Bericht darlegt, ist die Biomilch-Produktion innerhalb eines Jahres um knapp 10 Prozent geschrumpft. Im Milchwirtschaftsjahr 2023–2024 verringerte sich die Biomilch-Produktion im Vergleich zum Vorjahr sogar um 14 %. Die Hauptgründe sieht der AHDB in der schwächeren Verbrauchernachfrage aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die hohen Produktionskosten sowie die geringeren Gewinnmargen hätten dazu geführt, dass zahlreiche Landwirt:innen sogar zur konventionellen Produktion zurückgekehrt sind, so der AHDB. Doch der Markt scheint sich allmählich zu konsolidieren.

AHDB

Agrarheute

Neue Hundeverordnung in Brandenburg in Kraft getreten

1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist in Brandenburg die neue Hundeverordnung in Kraft getreten. Neben der Einführung der Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen schafft das Land die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Ein Hund gilt demnach als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen. 

Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente. Mit der neuen Regelung entfällt zudem das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Weiterhin zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Innenministerium Brandenburg

Hitzestress bei Kälbern dringend vermeiden

28. Juni 2024

Mit den sommerlichen Temperaturen müssen besonders Kühe vor Hitzestress geschützt werden. Neben den wärmeempfindlichen laktierenden Kühen leiden jedoch die Kälber noch mehr unter den Temperaturen. Hitzestress kann gravierende Folgen für Kälber haben. Schon bei Temperaturen um 20 °C in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit leiden die Jungtiere sehr. Die Folgen sind starkes Schwitzen und Hecheln sowie ein bis zu dreimal höherer Flüssigkeitsbedarf. Gleichzeitig fressen hitzegeplagte Kälber weniger, was zu geringeren und sogar rückläufigen Tageszunahmen führen kann. Das wiederum kann ein verspätetes Erstkalbealter und somit eine höhere Remontierungsrate und höhere Aufzuchtkosten verursachen.

Um die Tiere vor Hitzestress zu schützen, empfiehlt es sich, Belastungen in Form von Impfen oder Enthornen sowie Umstallen, Ausmisten oder Einstreuen in die frühen, kühleren Morgenstunden zu legen. Besonders wichtig ist die Hygiene des kompletten Tränkeequipments. So sollten Wasser- und Fütterungseimer sowie Nuckel und Flaschen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um einen Befall von Bakterien, Parasiten und anderen Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten. Bei Temperaturen ab 20 Grad sollte der Luftaustausch im Stall und Iglu gesteigert werden, indem Klappen, Fenster, Türen und Curtains weit geöffnet werden. Grundsätzlich müssen die Tiere einen ständigen Zugang zu hohen Mengen Wasser haben.

Agrarheute

BMEL fördert innovative Strategien für Zucht, Prävention und Behandlung

28. Juni 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Projektideen zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien bzw. neue Präventions- und Behandlungsstrategien zur Verbesserung der Bestandsgesundheit entwickelt haben. Diese sind aufgerufen, ihre Projektskizzen einzureichen. Für die Einreichung von Projektskizzen für "Entwicklung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien" endet die Frist am 1. Oktober 2024. Projektskizzen für die "Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien" können bis zum 27. November 2024, 12 Uhr, beim Projektträger BLE im Programm der BMEL-Innovationsförderung eingereicht werden.

Es bestehe weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innovativen Lösungen, lässt das BLE verlauten. Projektideen können im Rahmen der Innovationsförderung finanziell unterstützt werden.

BLE

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

27. Juni 2024

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht - und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL