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News

ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen

8. Juli 2024

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.

Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.

Hessisches Landwirtschaftsministerium

Erster BTV-Fall in Hessen

8. Juli 2024

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Tierwohlindikatoren in der Heimtierhaltung im Fokus

8. Juli 2024

Immer mehr Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Kleinsäuger werden in deutschen Haushalten gehalten. Heimtiere haben jedoch ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Das ZZF-Symposium Tierwohl in der Heimtierhaltung wird sich am 9. und 10. November 2024 in Niedernhausen mit zahlreichen Fachvorträgen den Indikatoren des Tierwohls bei verschiedenen Tierarten widmen. Die Themen umfassen neben Hühnern als Heimtiere im eigenen Garten, Haltungsaspekte von Ziervögeln sowie Anzeichen von Stress und Entspannung bei Hund und Katze auch Indikatoren des Tierwohls bei Kleinsäugern. Vorträge zu Reptilien und Tierwohl bei Zierfischen runden das Symposium ab. Das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular sind online abrufbar.

Die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) veranstaltet das ZZF-Symposium gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bereits zum 28. Mal. Zu dieser Fachtagung sind sowohl beamtete und praktizierende Tierärzt:innen, Zoofachhändler:innen, Züchter:innen sowie Fachleute aus den Bereichen Heimtierpflege und Heimtierindustrie eingeladen.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren, Hund und Katze bis hin zu Reptilien geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) stattfinden wird.

ZZF

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

8. Juli 2024

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

Empfehlungen für den Urlaub mit Hund

5. Juli 2024

In vielen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und bei den meisten Menschen steht schon bald der Urlaub an. Hundehalter:innen, die ihren Vierbeiner auf keinen Fall zu Hause lassen möchten, sollten ihre Reise gut planen, rät der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT).

Dabei sollten alle Vorkehrungen, die die Gesundheit der Tiere betreffen, ganz oben stehen. In die Planung fallen eventuelle Impfungen bzw. Auffrischungen, ein für den Urlaubsort geeignetes und effektives Mittel zur Mückenabwehr, ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Endo- und Ektoparasiten sowie eventuell eine medikamentöse Vorbeugung gegen Herzwurminfektionen. Denn im bei deutschen Reisenden besonders beliebten Mittelmeerraum zählen die Leishmaniose und die Herzwurmerkrankung zu den gefährlichsten „Reisekrankheiten“. Beide Erkrankungen werden über den Stich verschiedener Mücken auf den Hund übertragen.

Der BfT weist auch darauf hin, dass Hundebesitzer:innen bei Reisen ins Ausland die verpflichtende Kennzeichnung ihres Tieres beachten sowie die rechtzeitig vorab erfolgte und im Heimtierausweis dokumentierte Tollwutimpfung nicht vergessen sollten. Einzelne Länder schreiben zudem eine Behandlung gegen Bandwürmer vor. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unter Umständen weitere Untersuchungen oder Nachweise notwendig sein. Der BfT rät Halter:innen, sich hierzu unbedingt rechtzeitig – auch unter Berücksichtigung der geplanten Reiseroute – zu informieren. Auch sollten ausreichend Pausen während der Fahrt eingeplant werden. Der eigene Futter- und Wassernapf, die gewohnte Ruhedecke oder das Lieblingsspielzeug machen dem Hund die Eingewöhnung am Urlaubsort zusätzlich einfacher.

Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es für die Hundebesitzer:innen weniger Regeln zu beachten. Der Hund sollte dennoch gegen wichtige Erkrankungen geimpft und ausreichend gegen Parasiten geschützt sein. Auf eine lückenlose Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Würmer sollten die Halter:innen besonders achten, rät der BfT.

BfT

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

5. Juli 2024

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können", betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

5. Juli 2024

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Weiterer Mensch in den USA mit H5N1 infiziert  

4. Juli 2024

Die Aviäre Influenza (AI) greift in den USA weiter um sich. Nach dem ersten Auftreten des Influenza-A-Virus H5N1 bei Milchkühen in den USA vor über zwei Monaten hat sich nun eine vierte Person mit dem Virus infiziert. Betroffen ist ein Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs im Bundesstaat Colorado, in dem Kühe positiv auf das Virus getestet worden waren. Der Mann hatte lediglich Symptome an den Augen gezeigt und hat sich nach der Behandlung wieder erholt.  

Die US-Gesundheitsbehörde CDC appelliert an die Farmarbeiter:innen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt mit infizierten Kühen zu beachten. So sollten Menschen einen engen, langen oder ungeschützten Kontakt mit kranken oder toten Tieren vermeiden. Gleichzeitig stuft die Behörde das Infektionsrisiko von Menschen weiterhin als gering ein. Expert:innen auf der ganzen Welt warnen allerdings vor der Gefahr, dass sich das Virus an den Menschen anpasst und so einen Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen könnte. Prof. Dr. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, fordert ein entschlosseneres Vorgehen der US-amerikanischen Behörden, unter anderem Quarantäne- bzw. bestimmte Hygienemaßnahmen sowie eine Impfung der Kühe.

Bei der nun an die CDC weitergeleiteten Probe sollen zusätzliche genetische Analysen klären, ob und wie sich das Virus verändert hat. Die Resultate könnten sich auf die Risikobewertung der Behörde auswirken.

Schweizerbauer

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

4. Juli 2024

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

Niedersachsen von Geflügelpestausbruch betroffen

4. Juli 2024

In Niedersachsen ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennenhaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim mit rund 90.000 Tieren, die bereits am vergangenen Montag (01.07.2024) alle tierschutzgerecht getötet wurden, wie der Verband NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft mitgeteilt hat. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um einen Ausbruch mit dem hochpathogenen Influenza A-Subtyp H7N5 handelt. Die örtlichen Behörden haben um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet, in der elf weitere Geflügel haltende Betriebe mit rund 232.300 Tiere angesiedelt sind. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel müssen so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten. Außerdem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Insgesamt befinden sich in dieser Zone 317 Betriebe mit rund 1,5 Mio. Tieren.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Geflügelhalter:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern, um weitere Ausbrüche zu vermeiden. Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 5 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Nach einem Geflügelpestausbruch in Australien am 19. Juni 2024 mussten dort über 1. Mio Hühner und Enten gekeult werden. Die erste Supermarktkette hat nun auf die Ausbrüche bei Legehennen reagiert und den Kauf von Eiern pro Kunde limitiert.

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