Viele Fledermausarten durch Insektenschwund bedroht
Seit Oktober befinden sich Fledermäuse hierzulande im Winterschlaf. Dafür wird die Körpertemperatur nahezu auf die Umgebungstemperatur herabgesenkt. Um die Monate bis zum Frühjahr zu überstehen, benötigen die vom Aussterben bedrohten Tiere genügend Fettreserven. Immer häufiger reichen diese jedoch nicht aus, da die Fledermäuse schon unterernährt in den Winterschlaf gehen. Wie Fledermausschützer Ulrich Lensinger erklärt, besteht dann die Gefahr, dass die Tiere noch in den Quartieren sterben oder zu früh aufwachen.
In Schleswig-Holstein, wo Zehntausende Fledermäuse angesiedelt werden, leiden viele der Tiere sehr unter dem Insektenschwund. So könnte der Einfluss von Klimafaktoren, der landwirtschaftlichen Nutzung und bestimmter Lebensraumfaktoren den massiven Rückgang verursacht haben. Wissenschaftler:innen suchen intensiv nach den Gründen. Die Analyse brachte bisher jedoch keine eindeutige Klärung.
Der Insektenschwund ist aber nicht die einzige Gefahr, so Lensinger. So seien gerade die hochfliegenden und fern wandernden Arten wie der große Abendsegler oder die Rauhautfledermaus durch Windenergieanlagen gefährdet. Zudem fallen durch Gebäudesanierungen und -dämmungen immer mehr Quartiere weg. Lensinger plädiert daher sehr für die Schaffung von Ersatzquartieren, um den Tieren zu helfen.
HPAI: Fallzahlen in Europa nehmen wieder stark zu
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich derzeit wieder in vielen europäischen Ländern aus. Wegen einiger Ausbrüche mit dem Geflügelpestvirus einer Hühnerhaltung im Département Morbihan sowie bei Enten im Département Landes hat die französische Regierung in der vergangenen Woche die Warnstufe offiziell von „moderat“ auf „erhöht“ geändert.
Auch Ungarn hat zuletzt einen vergleichsweise starken Anstieg der HPAI-Nachweise gemeldet. Von mehr als 30 Ausbrüchen waren besonders Enten- und Gänsebetriebe in dem Land betroffen.
Zudem gab das Oberste Veterinäramt in Polen den 36. Ausbruch von HPAI in diesem Jahr bekannt. Betroffen ist eine Legehennenhaltung in der Gemeinde Środa Wielkopolska in der Woiwodschaft Großpolen. In dem Betrieb wurden 50.200 Legehennen gehalten. Es ist der vierte Ausbruch der Geflügelpest, der zuletzt in dieser Region verzeichnet wurde. Wegen der massiv steigenden Fallzahlen wird bereits vor einem möglichen Eiermangel in Polen gewarnt.
Das Gesundheitsministerium in Österreich hat nach Ausbrüchen in Legehennenbetrieben die Maßnahmen gegen die Tierseuche verschärft. Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde ganz Österreich mit Wirkung zum 8. November zum Gebiet mit „erhöhtem“ Risiko erklärt.
Das Vereinigte Königreich meldete ebenfalls den ersten Geflügelpestfall in dieser Saison. Betroffen ist eine Geflügelhaltung mit 24.000 Tieren in East Yorkshire. Erst vor rund fünf Monaten hatte das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) das gesamte Land für „geflügelpestfrei“ erklärt.
Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.
Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.
Umwidmungsverbot von Colistin beeinträchtigt Behandlung von Puten und Legehennen
Gemäß der neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist die Umwidmung des Reserve-Antibiotikums Colistin nun verboten. In der Tierhaltung wurde Colistin vor allem in der Geflügelmast eingesetzt. Das Verbot bringt nun einige Herausforderungen für die Halter:innen von Legehennen und Puten mit sich. Wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gegenüber agrarheute erklärt hat, können in der Geflügelmast verschiedene Antibiotika als Alternative zu colistinhaltigen Präparaten eingesetzt werden. Während zur Behandlung von Legehennen noch die Möglichkeit bestehe, Oxytetracyclin aus dem Ausland zu beziehen, gäbe es bei Puten allerdings keine Alternative, so der bpt.
Grundsätzlich habe das Umwidmungsverbot von Colistinsulfat keine Auswirkungen auf die antibiotische Behandlung von Geflügelbeständen. Treten jedoch E.coli-Septikämien auf, müsse zwischen den einzelnen Geflügelarten unterschieden werden. Da in Deutschland kein Präparat zur Behandlung der E.coli-Septikämie bei Legehennen zugelassen ist, greift nach Informationen des bpt hier § 12 Absatz (3) der neuen TÄHAV das Umwidmungsverbot nicht, „sofern im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist.“ Der Tierarzt muss in diesem Fall einen Nachweis über die Gründe aufführen, die belegen, warum die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet gewesen ist.
Bei Puten kann als Alternative lediglich Enrofloxacin umgewidmet werden. Allerdings besteht auch für diesen Wirkstoff ein Umwidmungsverbot, sodass auch bei der Pute § 12 Absatz (3) der neuen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung greifen würde.
Unter Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind alle VetMAB-Module kostenfrei.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet.
Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Sachsen ausgesetzt
Wie schon zuvor in Bayern und Sachsen-Anhalt, hat nun auch Sachsen entschieden, die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
Der Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erging auf Grundlage eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund. Das BMEL hat angekündigt, die Rinder-Salmonellose-Verordnung noch in dieser Legislatur aufzuheben, da diese geltendem EU-Recht entgegen steht.
„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“, erklärt Sachsens Staatsministerin Petra Köpping.
Mit Aussetzung der Verordnung sind Rinderhalter:innen nicht mehr verpflichtet, Nachweise von Salmonellen bei ihren Rindern anzuzeigen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose handelt, die zu schweren Erkrankungen bei Rindern und Menschen führen kann. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen nachweisbar sein.
Kooperationsvertrag zur Gründung einer Leitlinienkommission unterzeichnet
Vor gut einem Jahr ist während eines Round Tables auf dem bpt-Kongress die Idee zur Gründung einer Leitlinienkommission entstanden. Am 1. November 2024 haben die drei Verbandspräsidenten Dr. Holger Vogel (BTK), Prof. Martin Kramer (DVG) und Dr. Siegfried Moder (bpt) nun den Kooperationsvertrag im Rahmen des DVG-Vet-Congresses in Berlin unterzeichnet. In fachspezifischen Arbeitsgruppen sollen sowohl bestehende Leitlinien überprüft und angepasst, aber auch neue Leitlinien erarbeitet und neue Arbeitsgebiete identifiziert werden, für die Leitlinien eine Arbeitserleichterung für die Tierärzteschaft darstellen könnten. Dabei gilt immer das Einstimmigkeitsprinzip.
Die wichtigsten Ziele der neu gegründeten Leitlinienkommission sind neben der Herstellung von Rechtssicherheit für Tierärzt:innen die Verringerung der Bürokratie sowie der Erhalt von Notdiensten. Letzterer ist gefährdet, da aktuelle Leitlinienvorgaben für zahlreiche behandelnde Tierärzt:innen unter Notdienstbedingungen nicht erfüllbar sind. Auch sehen sich Tierärzt:innen vermehrt juristischen Verfahren ausgesetzt, in denen die Leitlinien mangels Alternativen durch Gutachter wie Gerichte als Behandlungsgrundlage herangezogen werden.
Die Kommission wird von der Bundestierärztekammer e.V. (BTK), der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG) und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) getragen und nimmt am 1. Januar 2025 ihre Arbeit auf.
Tierschutzbeirat in MVP vor Umstrukturierung
Seit mehr als 30 Jahren berät der Tierschutzbeirat in Mecklenburg-Vorpommern die/den Minister:in in für den Tierschutz relevanten Fragen. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die durch ihre jeweiligen Verbände, Vereine, Organisationen bzw. Institutionen vorgeschlagen und dann von der/dem Minister:in für 5 Jahre berufen werden.
Einzelne Mitglieder des aktuellen Gremiums haben nun allerdings beschlossen, ihr Amt niederzulegen, was Tierschutzminister Dr. Till Backhaus bedauert. Der Minister spricht sich aus diesem Anlass für eine Neuausrichtung des Gremiums aus. „Ich bin nach wie vor sehr an einem konstruktiven Miteinander im Sinne des Tierschutzes und weiteren Verbesserungen in diesem Bereich interessiert. Den Vorwurf der ungenügenden Unterstützung durch mein Haus weise ich zurück. Korrekt ist, dass die zuständige Abteilung in meinem Ressort neben Tierschutzfragen nahezu kontinuierlich in verschiedene Krisengeschehen eingebunden war, darunter die Bekämpfung der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest sowie die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit“, erklärt Backhaus.
Der Minister weist jedoch Vorwürfe zurück, die Themen des Tierschutzbeirates nicht ernst zu nehmen. Schon vor mehr als zwei Jahren sei gemeinsam über eine Neuorganisation gesprochen sowie Kernthemen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt worden, so der SPD-Politiker.
„Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft eigene Ideen zu entwickeln oder Rückmeldung zu bestehenden Themen zu geben, nicht den in der Verwaltungsvorschrift formulierten Ansprüchen entsprach. Laut dieser Verwaltungsvorschrift soll der Tierschutzbeirat das Ministerium beraten. Er wird über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes unterrichtet und dazu angehört und spricht Empfehlungen aus. Mir ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Da müssen wir hinkommen. Dafür bedarf es aus meiner Sicht einer Umstrukturierung des Gremiums“, so Backhaus abschließend.
Neue Katzenzüchtung aus den USA weist massive Qualzuchtmerkmale auf
Eine neue Katzenzüchtung aus den USA versetzt aktuell Tierschützer:innen und Tierärzt:innen in Sorge. Die sogenannten XL-Bully Cats sind eine Kombination der zwei Qualzuchtrassen schnurrhaarlose Sphynxkatzen und Munchkins (Dackelkatzen). Sie haben kurze und stummelige Beine und haarlose und faltige Haut. Da die Tiere der in Großbritannien inzwischen verbotenen Hunderasse "American Bully" ähneln, steigt die Beliebtheit von Bullycats rasant. Der Grund dafür sind auch die vermehrten Aktivitäten und die massive Werbung der Züchter:innen auf Social-Media-Plattformen, wie etwa TikTok oder Instagram
Tierschützer:innen warnen dringend vor einem Kauf. Auf Grund ihrer angezüchteten Defektmerkmale können diese Katzen schwerwiegende Gesundheitsprobleme bekommen und müssen ihr Leben lang Schmerzen und Leid ertragen. Die kurzen Beine würden die Gelenke besonders belasten und zu großen Gehschwierigkeiten führen, wie die Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) erklärt. Außerdem biete die extrem faltige Haut einen idealen Nährboden für Bakterien und mache die Tiere anfälliger für Hautinfektionen. Auch ist mit einer deutlich geringeren Lebenserwartung der Tiere auszugehen, bei den Bullycats sei mit maximal sechs Jahren zu rechnen - alles im Namen einer fragwürdigen Ästhetik.
Tierschützer:innen empfehlen Menschen, die sich eine Katze anschaffen wollen, das Wohl des Tieres immer an erste Stelle zu setzen. Anstatt bei einem Züchter zu kaufen, könnte auch eine Adoption in Betracht gezogen werden. Insbesondere bei extremen und unnatürlichen Körperformen der Tiere, wie bei den Bullycats, sollte vorher geprüft werden, ob es sich um eine Qualzucht handelt.
Newcastle-Krankheit bei Taube in Hessen nachgewiesen
Im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ist ein Fall der Newcastle-Krankheit (ND) aufgetreten. Nach Informationen der Kreisverwaltung ist das Aviäre Orthoavulavirus bei einer verwilderten Haustaube in Wanfried festgestellt worden. Der Nachweis erging durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL).
ND tritt weltweit bei Vögeln auf. Besonders empfänglich für die meldepflichtige, hochansteckende Viruserkrankung sind junge Hühner und Truthühner, aber auch Tauben, Gänse und Enten können erkranken. In Europa gilt die Tierseuche bei Tauben als endemisch. Neben Durchfall, Ödemen an Kopf und Kehllappen sowie Leistungsabfall und erhöhtem Sterberate zeigen erkrankte Tiere auch respiratorische oder zentralnervöse Symptome. Der Erreger wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen und kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. In seltenen Fällen können sich auch Menschen infizieren. Bei ihnen ist eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung zu beobachten. Oft würden die Lymphknoten vor den Ohren anschwellen.
Während Halter:innen von Hühnern und Truthühnern verpflichtet sind, ihre Tier gegen das Virus zu impfen, müssen Tauben nicht zwingend geimpft werden. Die Impfung wird jedoch vom Veterinäramt jedoch empfohlen.
Global One Health: engere Zusammenarbeit aller Akteure notwendig
Am 3. November wird jedes Jahr der Global One Health Day begangen. Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat diesen besonderen Tag zum Anlass genommen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu lenken.
„Krankheiten kennen keine Grenzen. Immer wieder sehen wir, wie eng die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit miteinander verflochten sind. Krankheiten wie COVID-19 oder Zoonosen, wie die Vogelgrippe oder Tollwut haben gezeigt, wie Tierkrankheiten auf den Menschen übergreifen können und welch großen Einfluss Umweltveränderungen und der Klimawandel auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten haben. Als Tierärzt*innen sind wir hier an vorderster Front im Einsatz und kennen, dank unserer Tätigkeit die Zusammenhänge und Lösungen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.
Neben der Behandlung erkrankter Tieren übernehmen Tierärzt:innen tagtäglich die wichtige Aufgabe, aktiv Krankheiten zu verhindern sowie die Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren zu schützen. Zudem sorgen sie auch im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und die Verhinderung von Seuchenausbrüchen.
Wie Frühwirth weiter sagt, sei eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Umwelt- und Klimawissenschaften sowie der Politik dringend notwendig Nur so könnten Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, die Gesundheit von Tieren geschützt und dabei auch die menschliche Gesundheit bewahrt werden.
Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die vom 12.-14. Februar 2025 wieder stattfinden wird.