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News

Verschreibungsraten von Antibiotika müssen verringert werden

9. Februar 2024

Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ist der Antibiotikaverbrauch im Jahr 2022 im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Pandemie um etwa 10 Prozent gesunken. Gegenüber den Corona-Jahren 2020 und 2021 gab es jedoch einen leichten Anstieg bei den Verschreibungen. Der Anteil der verordneten Reserveantibiotika hielt sich hingegen stabil bei 42 Prozent. Nach Meinung des WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder ist der Anteil aber noch immer zu hoch, die Reserveantibiotika würden zu sorglos eingesetzt. „Trotz des grundsätzlich positiven Trends werden Reserveantibiotika immer noch zu oft verordnet. Sie sollten den Leitlinien entsprechend nur im Bedarfsfall bei schweren bakteriellen Erkrankungen eingesetzt werden“, kritisiert Schröder. „Die einstigen Wunderwaffen gegen Infektionskrankheiten werden durch ihren starken Einsatz sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tierhaltung zunehmend stumpfer“, warnt der Geschäftsführer. Er empfiehlt regionale Informationskampagnen und Zielvereinbarungen, um die hohen Verschreibungsraten zu verringern. Hinzu kommt, dass die Pharmaindustrie im vergangenen Jahrzehnt nur noch wenige neue Antibiotika entwickelt hat.

Erfreulich ist, dass im vergangenen Jahr auch in der Tierhaltung weniger Antibiotika eingesetzt wurden. In dem Zeitraum zwischen 2013 und 2022 ist die Menge der von Tierärzt:innen abgegebenen Antibiotika von 1.452 auf rund 540 Tonnen zurückgegangen (-63 %). „Hier hat eine Anpassung im Arzneimittelgesetz gegriffen, nach der seit 2014 der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden soll. Trotzdem besteht immer noch die Gefahr, dass zu viele Antibiotika-Wirkstoffe mit tierischen Ausscheidungen über Kläranlagen oder als Dünger ins Oberflächen- und Grundwasser gelangen“, so Schröder. Anlässlich der aktuellen Auswertung weist das WIdO darauf hin, dass neben einer zurückhaltenden Verordnung in der Human- und Tiermedizin auch Wirkstoffe mit neuen Wirkprinzipien benötigt werden, die in der Lage sind, die bestehenden Resistenzen zu überwinden.

Auch das Projekt VetMAB.de hat das Ziel, durch Wissensvermittlung in Form von verschiedenen Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen, den Einsatz von Antibiotika im Stall zu minimieren. Studierenden der Veterinärmedizin stehen die VetMAB-Module, die auf Myvetlearn.de angeboten werden, kostenfrei zur Verfügung.

WIdO

Varroamilben schaden Honigbienen in doppelter Hinsicht

9. Februar 2024

Die Varrose ist eine durch die Milbe Varroa destructor hervorgerufene Krankheit von Honigbienen (Apis mellifera), die primär die Bienenbrut schwächt, aber auch das Bienenvolk selbst. Zudem weisen Varroa-infizierte Bienenvölker eine höhere Belastung mit schädlichen Viren auf als nicht-infizierte Völker.

In einer neuen Studie hat ein Forscher der Universität Ulm zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus Europa und den USA die Auswirkung der globalen Verbreitung der Varroamilbe auf die virale Gemeinschaft der Honigbiene untersucht. Wie sie feststellten, korreliert das Vorhandensein der Varroamilbe in den untersuchten Bienenstöcken mit dem Auftreten von anderen Viren. Darunter sind beispielsweise das Flügeldeformationsvirus, dessen Verbreitung im Zusammenhang mit der Varroamilbe gut belegt ist. Aber auch das Schwarze Königinnenzellvirus, das Bienenköniginnenpuppen sterben lässt, sowie das Sackbrut-Virus, das Honigbienenlarven infiziert, konnten nachgewiesen werden.

Die Forschenden sind besorgt über diese Ergebnisse, zumal es praktisch keine Varroamilben-freien Gebiete mehr auf der Welt gibt. 2022 erreichte die Varroamilbe Australien als letzten Kontinent mit Bienenhaltung. Außerdem geben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bedenken, dass die Infektionen der Honigbienen auch auf die 20.000 Wildbienenarten und andere Bestäuber übergreifen könnten, die in der Landwirtschaft und in einheimischen Ökosystemen eine wichtige Rolle spielen.

Der Milbenbefall schwächt die Honigbienen auf unterschiedlichen Wegen: Durch das Aussaugen von Körperflüssigkeit verlieren bereits befallene Larven an Gewicht, die ausgeschlüpften Bienen sind kleiner als gesunde Tiere. Auch die erwachsenen Bienen werden durch die Parasiten geschädigt. Die befallenen Tiere besitzen eine deutlich verkürzte Lebensspanne, haben schlechtere Lernleistungen und kehren häufiger nicht in den Stock zurück.

Universität Ulm

Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück

8. Februar 2024

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.

„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Tierschutzbund

Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch

8. Februar 2024

Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte "Tierwohlcent". Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die "Borchert-Kommission" empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.

Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.

„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal", betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.

Proplanta

Salmonellen weiter auf Platz 1 der Lebensmittelrückrufe

8. Februar 2024

www.lebensmittelwarnung.de ist eine gemeinsame Online-Plattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), auf dem Rückrufe von Lebensmitteln veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 waren es 308 kommunizierte Rückrufe. Bei 102 waren mikrobiologische Kontaminationen der Grund. Mit 35 Salmonellen-Meldungen waren die auch im vergangenen Jahr damit der häufigste Grund für die Warnung. Salmonellen können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Diese und weitere Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über den Schlachtprozess, die Rohmilch etc. in die Lebensmittelkette gelangen. Außerdem können Lebensmittel bei Ernte, Herstellung und Verarbeitung kontaminiert werden.

Für das Jahr 2024 kündigt BVL-Präsident Friedel Cramer eine App an, mit der die Meldungen komfortabel über das Smartphone abgerufen werden können. „Diese Weiterentwicklungen unseres digitalen Informationsangebotes sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“, so Cramer.

BVL

ZZF klärt über invasive Arten auf

7. Februar 2024

Durch den weltweiten Warenverkehr und den globalen Handel sowie das uneingeschränkte Reisen wurden und werden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten absichtlich oder unabsichtlich in neue Länder und Regionen verbracht. Dort siedeln sie sich als gebietsfremde, invasive Arten an, was nicht selten negative Auswirkungen auf andere heimische Arten und Ökosysteme hat. Bekannte Beispiele sind Waschbären, die bodenbrütende Vogelarten und heimische Amphibien gefährden, oder auch Wasserpflanzen aus Gartenteichen, die unter Umständen in einigen Flüssen und Seen Schaden anrichten.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, heimische Arten und Ökosysteme zu schützen (Verordnung (EU) 1143/2014). Unter anderem sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Aktionsplänen über die Prävention von invasiven Tieren und Pflanzen aufklären. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beteiligen sich mit ihrer Expertise zum Heimtiersektor und unterstützen den Aktionsplan der Bundesregierung insbesondere mit Informationsmaterial für Tierhalter, denn viele Heimtiere wie Meerschweinchen, Goldhamster, Prachtfinken, Bartagamen, Leopardgeckos, Rote Neons oder Guppys stammen ursprünglich nicht aus Europa und sind somit gebietsfremde Arten. Allerdings kommen viele aus tropischen und subtropischen Ländern und könnten in den natürlichen klimatischen Verhältnissen Deutschlands nicht überleben. Dennoch sollte auch ein unbeabsichtigtes Einbringen gebietsfremder Arten in die Natur durch vorbeugende geeignete Haltungsstandards vermieden werden.

Daher haben BNA und ZZF umfangreiches Informationsmaterial für beliebte Heimtiergruppen wie Amphibien und Reptilien, Säugetiere, Vögel, Wirbellose und Zierfische sowie für Aquarienpflanzen erstellt. Darin werden einfache Maßnahmen und Verhaltensweisen genannt, um ein Eindringen fremder Heimtierarten in die Natur zu verhindern. So sollte beispeilsweise das Aquarienwasser in der Kanalisation und nicht in offenen Gewässern entsorgt werden. Gartenteiche mit bestimmten Fischen oder Wasserpflanzen können mit Netzen überspannt, Außenvolieren für Vögel oder Kleinsäuger mit Schleusen oder Vorhängen gesichert werden. Zudem helfen beispielsweise Fliegenschutzgitter an Fenstern und Türen, damit Amphibien, Reptilien und Heimvögel nicht aus der Wohnung entweichen.

Die Informationsmaterialien des BNA und ZZF stehen kostenlos auf den Webseiten von BNA und ZZF für den Download zur Verfügung.

ZZF

Passivrauchen macht Katzen und Hunde krank

6. Februar 2024

Auch Haustiere leiden unter Passivrauch und können an den Folgen erkranken. Besonders der sogenannte Nebenstromrauch, der beim Glimmen der Kippe entsteht, enthält viele Schadstoffe. „Die Tiere atmen den Tabakrauch nicht nur passiv ein, sondern werden auch durch Rauchrückstände auf der Haut, dem Fell und auf Oberflächen belastet“, erklärt Tierärztin Maria-Ifigenia Georgi von der Praxis am Krongut in Potsdam. Wenn die Tiere nicht schon erste Krankheitssymptome zeigen, fallen sie häufig „mit Husten oder einem unspezifisch verschlechterten Allgemeinbefinden auf“, sagt sie.

Katzen aus Raucherhaushalten seien besonders anfällig für Krebserkrankungen in den vorderen Nasen- und Mundbereichen. Das ist damit zu erklären, dass sie den sich im Fell gesammelten und abgelagerten Rauch über das Putzen mit Zunge oder über die Mundschleimhäute aufnehmen. Auch würden solche Katzen häufig felines Asthma entwickeln. Betroffene Tiere würden dann anfallsartig husten und/oder an Atemnot leiden. Aber auch andere Krebsarten wie Lymphknotenkrebs sind laut Studien bei Katzen in Raucherhaushalten wahrscheinlicher. Hunde sind weniger gefährdet, können aber durch den Rauch auch Krebs im Nasen- und Nebenhöhlenbereich verursachen, weiß Georgi.

rnd

Deutschland bereitet HPAI-Impfung vor

6. Februar 2024

In Deutschland soll bald gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) geimpft werden. So können die Bestände zusätzlich geschützt werden. Ermöglicht wird die Impfung, die bislang verboten war, durch die Durchführungsverordnung 2023/361/EU. Zuständigen Behörden ist es seit Juni 2023 möglich, die Impfung von Geflügel gegen HPAIV – begleitet von strengen Überwachungsmaßnahmen – zu genehmigen. Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) begrüßt diese Entscheidung uneingeschränkt, obgleich nach wie vor kein geeigneter, regulär zugelassener Impfstoff gegen aktuell zirkulierende HPAI-Viren zur Verfügung steht.

Im vergangenen Jahr wurden aber zwei rekombinante HVT-H5 Impfstoffe, Vectormune der Firma CEVA und HVT-H5 (COBRA) der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica, am Wageningen Bioveterinary Research Institut in Hühnern getestet.

Für den Einsatz bei Wassergeflügel stehen die Vakzinen Duck H5-SRV vaccine® von der Firma CEVA sowie Volvac B.E.S.T. AI+ND®von Boehringer Ingelheim nach der offiziellen Zulassung zur Verfügung. Beide sind in Frankreich per Ausnahmegenehmigung bei Enten bereits eingesetzt worden.

In Deutschland bereiten sich die zuständigen Behörden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit auf den Einsatz der zu erwartenden, regulär zugelassenen Impfstoffe vor.

FLI

Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor

6. Februar 2024

Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.

Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.

Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.

Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.

orf

Zusammenleben von Hund und Katze vorteilhaft

5. Februar 2024

Ziel einer Studie der Universität Cordoba war es, mittels einer Befragung von Katzenhaltern herauszufinden, welche Faktoren das Verhalten einer Katze beeinflussen. Neben Rasse, Herkunft und Alter bei der Anschaffung sind das demnach unter anderem die allein verbrachte Zeit, das Vorhandensein anderer Haustiere und die Vorerfahrung des jeweiligen Halters. Die Ergebnisse der Studie wurden in dem Fachjournal "Journal of Veterinary Behavior" veröffentlicht.

Verhaltensprobleme bei Katzen sind einer der Hauptgründe, warum die Tiere ins Tierheim abgeschoben werden. Anhand der ausgewerteten Daten der Befragung war es den Katzenhaltern möglich, das Verhalten ihrer Katze einzuordnen.

Für die Studie wurden die Eingaben von 816 Katzenhaltern ausgewertet. Dabei waren die meisten "bewerteten" Tiere erwachsen und kastriert, wenige von ihnen reinrassig. Die Auswertung zeigte u.a., dass Kätzinnen häufiger aggressives Verhalten Fremden gegenüber zeigten als Kater. Kater sind zudem kontaktfreudiger und leichter erziehbar, dafür machen sie aber mehr "Lärm". Außerdem konnte festgestellt werden, dass das Zusammenleben mit einem Hund sich positiv auf das Schnurren und die Spielfreude der Tiere auswirkten. Zudem zeigten solche Tiere weniger Verhaltensauffälligkeiten.

Die gefundenen Zusammenhänge sind allerdings mit Vorsicht zu betrachten, da die entsprechenden Gruppen teils sehr klein waren und die Ergebnisse darum nicht als statistisch fest gesichert anzusehen sind. Zudem kann es bei der Beantwortung des Fragebogens durch die Besitzer zu subjektiven Verzerrungen gekommen sein.

Journal of Veterinary Behavior