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News

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

7. Dezember 2023

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Beta-Glucanase kann Antibiotika bei Masthähnchen ersetzen

6. Dezember 2023

Das Enzym Beta-Glucanase könnte den Einsatz von Antibiotika bei Hühnern weitgehend überflüssig machen, wenn es dem Futter zugesetzt wird. Durch die bessere Verwertung wachsen die Tiere auch schneller. Zu diesem Ergebnis kam ein Forschendenteam unter der Leitung von Dr. Namalika Karunaratne (University of Saskatchewan, Canada), das den Futterzusatz in Bodenhaltungen mit Einstreu getestet hat. „Die Ergebnisse waren faszinierend. Beta-Glucanase baute das Beta-Glucan nicht nur effektiv ab, sondern verbesserte auch das Wachstum und die Gesundheit der Hühner“, erklärt Karunaratne. Die Wissenschaftler:innen kamen zu dem Schluss, dass das Enzym das Potenzial hat, einen als Beta-Glucan bekannten Weizenbestandteil abzubauen und somit unter anderem das Mikrobiom des Darms zu fördern und gesund zu halten.

„Aber die Geschichte hat noch mehr zu bieten. Wir verglichen die Wirkung von Beta-Glucanase mit Antibiotika und stellten fest, dass Beta-Glucanase das Beta-Glucan wirkungsvoller abbaut als Antibiotika.“ Die Zugabe von gereinigter Beta-Glucanase zum Hühnerfutter steigere also nicht nur die Leistung, sondern verringere auch den Bedarf an Antibiotika und anderen Medikamenten, so die Wissenschaftlerin. „Dies ist ein großer Schritt vorwärts, um die Gesundheit unserer gefiederten Freunde zu gewährleisten und unsere Lebensmittelversorgung sicherer zu machen. Es ist eine Win-Win-Situation sowohl für die Hühner als auch für diejenigen, die sie aufziehen und letztlich für den Verbraucher", betont Karunaratne.

Auch das Projekt VetMAB hat das Ziel, den Antibiotikaeinsatz im Stall zu minimieren und so die Tiergesundheit zu verbessern. VetMAB richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen.

Geflügelnews

Geflügelpest breitet sich global weiter aus

6. Dezember 2023

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) grassiert in diesem Herbst ungebremst weiter. Die Niederlande meldeten gerade einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Putten in der Provinz Gelderland. Hier mussten 110.000 Hühner gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung in den zehn weiteren Geflügelbetrieben innerhalb der 3-Kilometer-Zone zu vermeiden. Das niederländische Landwirtschaftsministerium hat auf den letzten Seuchenzug reagiert und eine Einstallpflicht für kommerzielle Geflügelhaltungen verordnet.

Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden Ausbrüche mit dem H5N1-Virus festgestellt. Betroffen sind ein Putenbestand in Cloppenburg mit mehr als 23.000 Tieren sowie ein Legehennenbestand mit 4.000 Tieren im Kreis Schleswig-Flensburg.

Noch dramatischer entwickelt sich die Geflügelpest in den USA. In den US-Bundesstaaten Iowa, Minnesota, Maryland, South Dakota, Wisconsin, Georgia und Kalifornien mussten mehrere Millionen Legehennen gekeult werden. Am schwersten hat es Iowa, den Staat mit der höchsten Eierproduktion, getroffen. Seit Beginn des Jahres mussten dort bereits 17,3 Mio. Stück Geflügel wegen der HPAI getötet werden.      

Geflügelnews

Agrarheute

Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

5. Dezember 2023

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Weitere Ausbreitung der Hämorrhagischen Septikämie in MV

5. Dezember 2023

In Mecklenburg-Vorpommern breitet sich derzeit die Hämorrhagische Septikämie (HS) aus. Ursprünglich kommt die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnete Erkrankung von Rindern, Wildschweinen sowie Rot- und Damwild aus Süd- und Südostasien, dem Mittleren Osten und Afrika. Expert:innen vermuten, dass das Bakterium Pasteurella multocida, das die Tierseuche verursacht, mit Tiertransporten nach Deutschland gelangt ist. Zur Verbreitung könnte aber auch der Wolf beitragen, der die Bakterien nachweislich in der Schleimhaut hat. Denn es häufen sich Erkrankungen von Nutztieren, wenn sich Wölfe in der Nähe angesiedelt haben, sagen Wissenschaftler:innen.

Erkrankte Tiere können nur erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden, wenn die Erkrankung frühzeitig erkannt wird. Beim ersten Auftreten von Symptomen wie Fieber, vermehrter Speichelfluss, Schwellungen der Schleimhäute und Atemnot, kann HS innerhalb weniger Stunden zum Tod der Tiere führen. Seit den 1960er Jahren ist die Wild- und Rinderseuche in Deutschland nicht mehr meldepflichtig, daher erhalten Halter:innen auch keine Ausgleichszahlungen der Tierseuchenkasse. Ein Zustand, der nach Meinung der Tierhalter:innen schnell geändert werden muss, denn eine Erkrankung verursacht hohe finanzielle Schäden, auf denen sie sitzen bleiben, sofern in der nahen Zukunft keine weiteren Forschungsergebnisse präsentiert werden.  

Topagrar

Igel wird Tier des Jahres 2024

5. Dezember 2023

Neben Mährobotern und Autos gefährden auch der Klimawandel mit den einhergehenden Dürrezeiten sowie aufgeräumte bzw. Schottergärten die Gesundheit und die Population der Igel in Deutschland. Zwar sind die putzigen Wildsäuger hierzulande nicht direkt vom Aussterben bedroht, aber ihre Bestandsdicht ist rückläufig.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher den in nahezu in ganz Deutschland verbreiteten Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) zum Tier des Jahres 2024 gewählt. „Damit hat ein Wildtier die Wahl zum Tier des Jahres gewonnen, das wohl jedes Kind kennt - das es aber in unserer Kulturlandschaft immer schwerer hat", erklärt der Wildtierbiologe und Stiftungsvorstand Klaus Hackländer. Das Eichhörnchen und der Rotfuchs landeten bei den Spender:innen der Stiftung auf den Plätzen 2 und 3. Seit 2017 wird jedes Jahr ein Wildtier zum Tier des Jahres gekürt, um auf die Gefährdung dieser Tiere, die Bedrohung ihrer Lebensräume oder einen Mensch-Wildtier-Konflikt in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit zu rücken.

Da Igel immer häufiger auch in die Tierarztpraxis gebracht werden, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de notwendiges Wissen aneignen. In dem Online-Einsteigerkurs Igel: Der Igel als Patient in der Kleintierpraxis lernen die Kursteilnehmer:innen die Besonderheiten des Wildsäugers kennen, um ihm in Behandlung und Diagnostik gerecht werden zu können. Neben Informationen zum Artenschutz und rechtlichen Aspekten werden ihnen zu Beginn die biologischen Grundlagen und Besonderheiten des Europäischen Braunbrustigels vorgestellt. Auch die Online-Seminarreihe Wildtiere (für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte) ist geeignet, sich hinsichtlich des Patienten Igel online fortzubilden.

rbb24

Petition der FN gegen die GOT massiv in der Kritik

4. Dezember 2023

Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.

Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.

Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte - insbesondere Pferdetierärzte - durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.

FN

Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung    

4. Dezember 2023

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.

„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.

„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.

Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.

Regierung MV

Varroa-Milben können große Winterverluste bei Honigbienen verursachen

4. Dezember 2023

Bienenvölker in Baden-Württemberg haben derzeit ein großes Risiko, von der Varroa-Milbe befallen zu werden, da die warmen Temperaturen im Herbst zu einen starken Wachstum der Milbenpopulationen geführt haben. Ein Befall kann große Verluste im Winter verursachen, warnt die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim. Die Parasiten dringen nämlich in die Brutzellen der Honigbienen ein und vermehren sich dort. Die durch die Varroamilben übertragenen Viren können bei den Bienen zu Flügeldeformationen führen, so dass die Tiere nicht mehr flugfähig sind.

„Dies ist eigentlich eine äußerst heikle Phase in der Entwicklung der Honigbiene, denn die Larven müssen einen Kokon spinnen und sich metamorphosieren, d. h. ihr gesamter Körper verändert sich von einer dicken, weißen Larve zu einer erwachsenen Honigbiene“, erläutert Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim.

Ist eine Bienenbrut vorhanden, kann die Milbenpopulation schnell wachsen, denn jede Muttermilbe kann während der Entwicklungszeit einer Honigbiene ein bis zwei reife Tochtermilben hervorbringen. Die Forschenden der Uni Hohenheim weisen darauf hin, dass tote Bienen zur labordiagnostischen Untersuchung an den Bienengesundheitsdienst geschickt werden können. So könnte ein eventueller Befall mit Varroamilben bestätigt bzw. ausgeschlossen werden.

Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Reihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Uni Hohenheim

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

1. Dezember 2023

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg