EU will Entwicklung von neuen Antibiotika fördern
Die weltweit steigende Zahl von Resistenzen gegen antimikrobielle Arzneimittel ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Antibiotika zu häufig, zu kurz oder zu niedrig dosiert bei Mensch und Tier angewendet werden. Zum Beispiel setzen Menschen sie auch bei Infektionen ein, die durch Viren ausgelöst wurden, obwohl sie dagegen nicht wirksam sind.
Von Antibiotikaresistenz sprechen Expert:innen, wenn die krank machenden Bakterien durch das Antibiotikum nicht abgetötet werden können. Nach Plänen des Europaparlaments soll einerseits der Umgang mit Antibiotika verbessert werden, andererseits soll die Entwicklung neuer Präparate angekurbelt werden. Dazu haben die Abgeordneten in der vergangenen Woche in Brüssel ihre Position zu einer umfassenden Reform der EU-Pharma-Gesetzgebung festgelegt, wie das Parlament mitteilte. So sollen Markteintrittsprämien und Zahlungen für die Erreichung von Etappenzielen eingeführt werden, um die Forschung und die Entwicklung neuartiger antimikrobieller Mittel zu fördern (z. B. finanzielle Belohnung in der Frühphase, wenn bestimmte FuE-Ziele vor der Marktzulassung erreicht werden). Diese würden durch ein Abonnementen-Modell im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen über die gemeinsame Beschaffung ergänzt werden, um Investitionen in antimikrobielle Mittel zu fördern.
„Diese Überarbeitung ebnet den Weg zur Bewältigung kritischer Herausforderungen wie Arzneimittelknappheit und Antibiotikaresistenz“, sagte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken, der das Vorhaben auf Seiten des Parlaments mitverhandelt. Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück und muss noch mit den EU-Staaten final ausgehandelt werden. Die Verhandlungen dazu werden allerdings frühestens nach der Europawahl am 9. Juni 2024 beginnen.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.
Amerikanische Faulbrut in München festgestellt
Nachdem im Münchener Stadtbezirk Schwanthalerhöhe die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut nachgewiesen wurde, hat die Stadt einen Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die am 15. April 2024 erlassene Allgemeinverfügung sieht auch vor, dass keine Bienenvölker, Waben bzw. deren Abfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte sowie Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Auch ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen in diese Region zu verbringen. Weiterhin sind alle Personen, die im Sperrbezirk Bienenstände besitzen, verpflichtet, Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München zu melden.
Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene, was zur Folge hat, dass der größte Teil der Brut abstirbt. Für Menschen und andere Tierarten ist die Infektionskrankheit nicht gefährlich. Auch der Verzehr des Honigs von befallenen Bienenvölkern ist unbedenklich. Allerdings darf der Honig aus seuchenhygienischen Gründen nicht an Bienen verfüttert werden.
Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.
Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber
In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.
Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.
Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.
Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.
Lauterbach sieht medizinische Versorgung in Deutschland gefährdet
Deutschland fehlen mindestens 50.000 Ärzte. Insbesondere Hausärzt:innen sind bereits Mangelware, Tendenz steigend, weshalb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor großen Lücken in der medizinischen Versorgung warnt. In naher Zukunft werden demnach flächendeckend Hausärzt:innen fehlen, auf dem Land jedoch mehr als in den großen Städten. Erschwerend hinzu kommt, dass viele niedergelassenen Ärzt:innen in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Nachfolger:innen sind selten zu finden, weshalb sich die Lage weiter verschärfen wird. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) fordert daher mehr Studienplätze, für die allerdings die Länder verantwortlich sind. Und diese sträuben sich, vor allem aufgrund der hohen Kosten, da jeder Studienplatz in der Humanmedizin viel Geld kostet. Zudem haben die bestehenden Universitäten ihre Auslastungsgrenze erreicht.
Ein ähnlich dramatisches Bild zeichnet sich auch in der Veterinärmedizin ab. Bereits jetzt ist die flächendeckende medizinische Versorgung von Haus- und Nutztieren, insbesondere auf dem Land nachts und am Wochenende, häufig nicht mehr gewährleistet. Auch im Öffentlichen Veterinärwesen sind viele Stellen unbesetzt. Auch hier werden in den kommenden Jahren zusätzlich noch viele Tierärztinnen und Tierärzte aus dem Berufsleben ausscheiden.
Mit dem Thema Tierarztmangel hat sich auch der Dessauer-Zukunftskreis (DZK) befasst. Auf der Webseite Tierarztmangel.de stellt er zum einen die gegenwärtige Situation mit ihrer Problematik vor. Zum anderen wird auf verschiedene Lösungswege eingegangen, wie diese Entwicklung abgemildert werden kann. Über weitere Schritte sowie über das Thema KI wird zudem am Freitag und Samstag in Germersheim gesprochen werden.
Höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch hätte Vorteile
Die Mehrzahl der Konsument:innen von Fleischprodukten in Deutschland wünschen sich mehr Tierwohl. Das aber lässt die Produktionskosten für die Landwirte steigen, die diese selbstverständlich nicht tragen möchten.
Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfiehlt daher, die Mehrwertsteuer auf Fleisch von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent anzuheben. Bereits im Mai 2023 hatte die Bundesregierung verlauten lassen, dass sich die Parteien der Ampelkoalition auf die Einführung einer „Tierwohlabgabe“ geeinigt hätten.
Geplant ist, dass alle Halter:innen von Nutztieren sich mittel- und langfristig verpflichten, das Tierwohlniveau deutlich anzuheben. Darunter fallen ein Auslaufen der Stufe „Stall“ bis 2030 und der Stufe „Stall+Platz“ bis 2040. Demnach würden ab 2040 alle Nutztiere in Deutschland mindestens auf dem Tierwohlniveau der heutigen Stufe „Frischluftstall“ leben. Damit würde die Regierung den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) folgen, die schon 2020 veröffentlicht wurden.
Die ZKL empfiehlt die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Förderpolitik. Die Kommission spricht sich für die Anhebung der Mehrwertsteuer aus, da dies auch vermeiden würde, dass ein neues Instrument geschaffen werden müsse. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass bereits höherwertige Produkte, die aus besseren Haltungsbedingungen stammen, über die ausgezahlte Tierwohlprämie an die Betriebe ausgeglichen werden. Das Ziel sei jedoch nicht, den Fleischkonsum allgemein zu reduzieren, so die Expert:innen der ZKL. Geplant sei, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen etwa über eine veränderte Einkommenssteuer oder das Bürgergeld entlastet werden könnten. Zudem sei es denkbar, dass die Mehrwertsteuer schrittweise angehoben würde, zumal die Investitionen für Tierwohlprämien in den ersten Jahren deutlich unterhalb von 1 Milliarde Euro pro Jahr liegen würden.
Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir zeigt sich offen für die Idee einer Mehrwertsteuererhöhung. „Der Vorschlag der ZKL, die Mehrwertsteuer auf Fleisch schrittweise zu erhöhen und gleichzeitig bei Obst und Gemüse auf null zu setzen, hätte auch eine gesundheitsförderliche Lenkungswirkung und unterstützt so auch die Ackerbauern und den Gartenbau", erklärt der Grünen-Politiker. „Die Landwirtinnen und Landwirte sind zur Veränderung bereit, können aber nicht allein auf den Kosten für teure Stallumbauten sitzen bleiben. Das ist eine Frage der Fairness – und eine Selbstverständlichkeit, wenn auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommen soll", so der Minister abschließend.
Ausstiegshilfen für niederländische Landwirte massiv aufgestockt
Die Ausstiegshilfen für Landwirt:innen in den Niederlanden, die in sensiblen Natura-2000 Gebieten die Tierhaltung dauerhaft aufgeben wollen, sind stark aufgestockt worden. Die EU-Kommission hat die Etaterhöhung für die beiden Entschädigungsprogramme „LBV“ und „LBV plus“ um 602 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro beziehungsweise um 845 Mio. Euro auf 1,82 Mrd. Euro bereits Anfang vergangener Woche bewilligt. Zudem wurde die Laufzeit des Programms „LBV plus“ bis 20. Dezember 2024 verlängert.
In den Niederlanden planen Hunderte Nutztierhalter:innen den Ausstieg, darunter rund 540 Schweinehalter:innen. Wie die niederländische Unternehmensagentur (RVO) mitteilt, seien insgesamt bereits mehr als 1.100 Anträge eingegangen.
StIKo Vet klärt über autogene Impfstoffe gegen BTV-3 auf
Anfang September 2023 zeigten sich bei Schafen in den Provinzen Nordholland und Utrecht klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit (BTV) hindeuteten. Kurz danach wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) geführt. Von den Niederlanden breitete sich das BTV-3 dann über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Bremens aus. Und auch in 2024 befürchten Expert:innen, dass BTV-3 erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden verursachen wird.
Nach Aussage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ist die Impfung grundsätzlich die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer sicher vor einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit zu schützen. Die Impfung sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Juli abgeschlossen sein. Besonders in den betroffenen Regionen sollte die Immunisierung empfänglicher Wiederkäuerarten und Neuweltkameliden spätestens im Monat Mai begonnen werden.
Da ungewiss ist, ob rechtzeitig vor der Gnitzensaison 2024 mit einem geeigneten BTV-3 Impfstoffen gerechnet werden kann, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Jedoch betont die Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Europäischen Tierarzneimittelverordnung, insbesondere die Maßgabe der gesicherten epidemiologischen Verbindung sowie die tierärztliche Verschreibungspflicht für autogene Impfstoffe zu beachten sind.
Bis zur Verfügbarkeit von zugelassenen BTV-3-Vakzinen ist die Herstellung einer autogenen BTV-3-Vakzine unter Verwendung eines aktuellen BTV-3-Virusisolates auf tierärztliche Verschreibung möglich. Diese Vakzine kann -vorbehaltlich der Feststellung eines gesicherten epidemiologischen Zusammenhanges durch die zuständigen Landesbehörden, z.B. eines einheitlich nicht-BTV-3 freien Gebietes- durch den behandelnden Tierarzt oder unter unmittelbarer tierärztlicher Aufsicht an in gesicherter epidemiologischer Verbindung stehende, empfängliche Tiere verabreicht werden. Haftungsrechtliche Aspekte im Rahmen der Anwendung bleiben unberührt, heißt es auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der behandelnde Tierarzt sollte den jeweiligen Tierhalter darüber aufklären, dass autogene Impfstoffe nicht im Rahmen eines Zulassungsprozesses auf ihre Unschädlichkeit und Wirksamkeit getestet werden. Der Einsatz solcher Impfstoffe ist daher grundsätzlich mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen und mangelnder Wirksamkeit verbunden, worüber die Tierhalter:innen informiert werden müssen.
Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg
Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.
Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.
Schwedischer Warmblutzuchtverband schließt ICSI/OPU gezeugte Fohlen künftig aus
Die sogenannte Follikelaspiration (OPU) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sind Techniken, die bei Pferden zur In-vitro-Produktion von Embryonen angewandt werden. Die Methode ist umstritten, da die Stuten tief sediert werden müssen, damit Punktionsnadel und Ultraschallsonde in ihre Vagina eingeführt werden können, um die Eizellen aus den Follikeln in den Eierstöcken zu entnehmen. Mit Hilfe dieser Techniken können wertvolle, aber zu alte Zuchtstuten, die Fortpflanzungsprobleme bzw. keinen Eisprung haben, Nachwuchs zeugen. Auch können auf diese Weise Hengste mit geringer Spermienqualität zum Vererber werden.
Der Schwedische Warmblutzuchtverband (SWB) hat nun beschlossen, durch diese Reproduktionstechniken entstandene Fohlen ab dem kommenden Jahr nicht mehr anzuerkennen. Das bedeutet, dass mittels ICSI/OPU gezeugte Fohlen ab 2025 nicht mehr beim SWB eingetragen werden können. „Die Änderung erfolgt im Hinblick auf das Tierschutzgesetz, da es sich um einen in Schweden verbotenen Eingriff handelt“, heißt es vom Schwedischen Warmblutzuchtverband. „Wir möchten betonen, dass das Wohlergehen der Pferde für den SWB immer wichtiger ist als rein kommerzielle Interessen. Wir denken, dass ein klarer ethischer Kompass auf lange Sicht ein Erfolgsfaktor sein wird“, betont Per Jansson, Vorstandsvorsitzende des Verbandes.
Vetion.de bietet aktuell eine Online-Fortbildung mit dem Titel "Störungen beim neugeborenen Fohlen rechtzeitig erkennen und vermeiden" auf Tierhalter-Wissen.de an, die interessierten Pferdezüchter:innen und -halter:innen bis zum 30. Juni 2024 kostenlos auf Tierhalter-Wissen.de zur Verfügung steht. Inhaltlich geht es um das gesunde Fohlen sowie das Erkennen von Geburtsstörungen und Neugeborenenerkrankungen und die erste Versorgung. Als Besonderheit gibt es interaktive Übungsaufgaben zum Wiederholen des Gelernten und Fact-Sheets (physiologische Daten und Gießener Früherkennungsschema) zum Ausdrucken.
Tierärztinnen und Tierärzten steht auf Myvetlearn.de eine 4-teilge Online-Fortbildung zum Thema Reproduktionsmedizin Pferd zur Verfügung.