Tierschutzforschungspreis 2025 mit Neuerungen
Der Tierschutzforschungspreis wird jedes Jahr ausgeschrieben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Für die diesjährige Auszeichnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue Preiskategorien festgelegt. Zudem ist eine Bewerbung nur noch auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Wissenschaft eine Schlüsselrolle spielt. Mit unserem Tierschutzforschungspreis wollen wir diejenigen unterstützen und auszeichnen, die durch ihre Forschung das Leben von Versuchstieren verbessern und den Weg für tierschonende Alternativen zu Tierversuchen ebnen. Dafür haben wir den kommenden Tierschutzforschungspreis neu konzipiert, um die Leistungen der Wissenschaft besser zu fördern", erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick.
Um Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz der Versuchstiere zu gewährleisten, wird der Tierschutzforschungspreis 2025 erstmalig in drei Kategorien und mit einem Preisgeld von zwei Mal 100.000 Euro bzw. einmal 20.000 Euro vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2024.
Vom 24.-26. Oktober 2024 findet der Kurs 1 zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte als Live-Online-Seminar auf Myvetlearn.de statt. Diese Fortbildung besteht aus sechs Blöcken und hat das Ziel, Tierärzt:innen für eine Tätigkeit als Tierschutzbeauftragte zu qualifizieren. Kurs 2 findet vom 03.-05.04.2025 in Berlin statt.
Faktencheck Artenvielfalt zeigt Maßnahmen gegen Biodiversitätsverlust auf
Die Zahl der wertvollen Habitatsflächen in Deutschland reduziert sich täglich, mit ihnen schwinden immer mehr Tier- und Pflanzenarten. Die biologische Vielfalt schrumpft zunehmend, was die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise von Ökosystemen wiederum negativ beeinflusst. Das zeigt der gerade veröffentlichte wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt“ (FA). Für die aktuelle Ausgabe haben rund 150 Wissenschaftler:innen die Erkenntnisse aus über 6.000 Publikationen ausgewertet und in einer eigens dafür entwickelten Datenbank zusammengeführt.
„Der Faktencheck Artenvielfalt ist weltweit eines der ersten Beispiele, wie große internationale Berichte – wie die globalen und regionalen Assessments des Weltbiodiversitätsrates IPBES – auf einen nationalen Kontext zugeschnitten aussehen können; mit dem Ziel, Handlungsoptionen für die konkrete nationale und subnationale Politik aufzuzeigen und zu entwickeln“, erklärt Christian Wirth, Professor an der Universität Leipzig und Mitherausgeber des FA.
Die Bestandsaufnahme zeigt, dass ein Drittel der Arten in Deutschland gefährdet sowie etwa drei Prozent bereits ausgestorben sind. Insgesamt sind 60 % der 93 untersuchten Lebensraumtypen in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. „Die Zeitreihen zeigen, dass sich die Trends der Lebensräume und Populationen nun auch in der biologischen Vielfalt von Lebensgemeinschaften niederschlagen. Naturnahe Lebensgemeinschaften beginnen an Arten zu verarmen. Gleichzeitig sehen wir eine beschleunigte Verschiebung hin zu neuartigen Lebensgemeinschaften mit zunehmendem Anteil gebietsfremder Arten“ sagt Jori Maylin Marx, Wissenschaftlerin an der Universität Leipzig und Mitherausgeberin des FA.
Jedoch zeigt der FA auch positive Entwicklungen einiger Artengruppen und Lebensräume, z.B. durch die Verbesserung der Wasserqualität unserer Flüsse und die Förderung natürlicher Strukturelemente in Wäldern und in der Agrarlandschaft. „Das zeigt, dass wir mit gezielten Maßnahmen den Biodiversitätsverlust stoppen können,“ erklärt Nina Farwig, Professorin an der Universität Marburg und FA-Mitherausgeberin. „Für eine echte Trendwende müssen wir die Natur verstärkt wiederherstellen. Vor allem aber müssen wir lernen, mit der Natur zu wirtschaften – nicht gegen sie. Das kann auch bedeuten, dass wir ökologische Folgekosten in Wirtschaftsberichten bilanzieren. Vor allem müssen neue biodiversitätsbasierte Landnutzungssysteme entwickelt werden. Moderne Technologien können hierbei helfen“.
Der wissenschaftliche Bericht „Faktencheck Artenvielfalt. Bestandsaufnahme und Perspektiven für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland“ steht online zum kostenlosen Download auf der Seite der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) bereit.
ÖTK ruft zum Kampf gegen illegalen Welpenhandel auf
Seit 2007 wird jedes Jahr am 28. September der Welttollwuttag begangen. Die Initiative wurde ins Leben gerufen, das Bewusstsein für die Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier durch die Prävention dieser Krankheit zu schärfen und verschiedene Interessengruppen zusammenzubringen.
Auch wenn die meisten westeuropäischen Länder tollwutfrei sind, bedroht der illegale Welpenhandel die öffentliche Gesundheit. Aus diesem Grund nehmen die österreichischen Tierärzt:innen den Welttollwuttag zum Anlass, ein Zeichen für die Notwendigkeit der Tollwutimpfung zu setzen und fordern ein konsequentes Bekämpfen der kriminellen Aktivitäten der Welpenhändler:innen.
„Die Tollwut ist eine der gefährlichsten Zoonosen weltweit und ist nach wie vor eine gefährliche Bedrohung für Mensch und Tier. Dank Impfprogrammen und präventiven Maßnahmen ist die Krankheit in vielen Ländern weitgehend unter Kontrolle. Österreich ist erfreulicherweise seit 2008 tollwutfrei. Der illegale Welpenhandel stellt jedoch ein potenzielles Risiko dar, tollwutinfizierte Tiere ins Land zu bringen - es ist höchste Vorsicht geboten“, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).
Da viele der illegal importierten Hunde aus Ländern stammen, in denen die Tollwut noch immer auftritt, wird die Problematik weiter verschärft. Deshalb sei die regelmäßige Impfung aller Haustiere auch in tollwutfreien Regionen von großer Bedeutung, so Frühwirth.
„Oft sind diese Welpen zu jung, um geimpft zu werden, oder sie erhalten gefälschte Impfdokumente, die eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen“, erklärt der ÖTK-Präsident. Zum Welttollwuttag rufen Tierärzt:innen daher auf, Haustiere regelmäßig impfen zu lassen und illegale Praktiken im Tierhandel nicht zu unterstützen.
Das Projekt Impfen für Afrika des Vereins Tierärzte ohne Grenzen hat das Ziel, die Tollwut in Ostafrika bis 2030 einzudämmen. Seit bald 20 Jahren führt der Verein Impfkampagnen in der Region durch, die durch die von Tierarztpraxen gespendeten Impfeinnahmen mit unterstützt werden. Wenn Sie auch teilnehmen möchten, können Sie sich ganz einfach hier anmelden.
Workshop zur Gewaltprävention auf dem bpt-Kongress
Mitarbeitende in Tierarztpraxen klagen immer häufiger über verbale oder körperliche Angriffe durch Tierhalter:innen. Sie werden angebrüllt oder sogar angegriffen, wenn die Patientenbesitzer:innen unzufrieden mit der Diagnose oder der Rechnung sind. Eine ruhige und gelassene Kommunikation ist in diesen Fällen nicht immer möglich. Um zu lernen, wie man in einer solchen Situation deeskalierend auf den/die Aggressor:in einwirken kann, steht Besucher:innen des bpt-Kongress in Hannover am 16.11.2024 ein Workshop zur Gewaltprävention zur Verfügung, der mit einer Dauer- oder Tageskarte zugänglich ist (begrenzte Saalkapazität).
Die Referierenden Nina Bartel und Christopher Seegers gehen in diesem Workshop auf Risikofaktoren und Gefahrensituationen ein und befassen sich sowohl mit den rechtlichen Aspekten und der Handlungskompetenz bei verbalen Attacken und Beschimpfungen als auch bei tätlichen Übergriffen.
Bau des ASP-Festzauns in Hessen beendet
Ein 54 Kilometer langer Schutzzaun entlang der B45 und L3095 in Hessen wird aller Voraussicht nach am 2. Oktober 2024 erfolgreich abgeschlossen. Der neue Zaun erstreckt sich von Eppertshausen bis Münster (Hessen) und führt weiter bis zur Grenze zu Baden-Württemberg. Der Zaunbau war am 22. August 2024 als Barriere zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Richtung Odenwald und in die angrenzenden Länder Bayern und Baden-Württemberg begonnen worden.
„Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Zaunbaus haben wir eine starke Barriere geschaffen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest effektiv einzudämmen“, erklärte Staatssekretär Michael Ruhl und bedankte sich bei den rund 920 überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die schnelle Umsetzung des Zaunbaus ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil des verwendeten Materials aus Brandenburg stammt, wo es bereits erfolgreich zur Eindämmung der ASP eingesetzt wurde. So konnten gleichzeitig Ressourcen geschont werden.
BTV breitet sich in Europa weiter aus
Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung nördliches und östliches Europa aus. Erstmals wurden BTV-Ausbrüche in Skandinavien gemeldet. Wie das schwedische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei einer Milchkuh in der Gemeinde Uddevalla nördlich von Göteborg nachgewiesen. Das betroffene Tier hatte eine verminderte Milchleistung gezeigt und war zeitweise lethargisch. Ein zweiter Ausbruch wurde in der Stadt Laholm in einem Rinderzuchtbetrieb mit 123 Tieren festgestellt. Auch hier ist bislang eine einzelne Kuh betroffen, die durch die Symptome Fieber, Erosionen der Nasenschleimhaut und Durchfall aufgefallen war. Mit diesen beiden Ausbrüchen verliert Schweden nach 15 Jahren den Status als „frei von der Blauzungenkrankheit“.
Während das Landwirtschaftsministerium in Stockholm im Jahr 2009 noch im Rahmen einer EU-weiten Strategie eine Pflichtimpfung angeordnet hatte, lehnt das Ressort aktuell eine Bekämpfung auf nationaler Ebene ab. Freiwillige Impfungen könnten vorgenommen werden, eine Infektion könne damit aber nicht verhindert werden, heißt es auf der Seite. In Schweden müssen die Landwirt:innen die Kosten für die BTV-Impfung selbst tragen.
Im Nachbarland Norwegen ist es ebenfalls nach 2010 zu einem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit gekommen. Nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind zwei Tiere einer Schaffarm im Süden des Landes betroffen. Der Virusstamm konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.
Das BTV-Virus breitet sich aber auch in östlicher Richtung aus. Seit 2016 ist die Tiersuchen erstmalig in Österreich aufgetreten, wie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu lesen ist. Bis zum 19.09.2024 wurden fünf Ausbrüche des Serotyps 3 in Vorarlberg bestätigt, zudem der Serotyp 4 in einem Betrieb in der Steiermark nachgewiesen worden war. Weitere Verdachtsfälle befinden sich aktuell in Abklärung. Auch die Alpenrepublik verliert damit den Status „frei von Blauzungenkrankheit“.
In Deutschland ist das Virus bereits weit verbreitet und verursacht vor allem bei Schafen große Verluste und enormes Tierleid. Daher empfehlen Experten der StIKo Vet dringend die Impfung der Tiere sowie von Rindern. Nicht zu letzt, da die anhaltend feuchte Witterung für eine Explosion der Stechmückenpopulation gesorgt hat, die das Virus übertragen.
Angst vor ASP-Einschleppung nach Frankreich wächst
Seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg vor nahezu genau vier Jahren, sind mehr als 6.000 infizierte Wildschweine in Deutschland bestätigt worden. Die meisten Kadaver wurden in Brandenburg und Sachsen gefunden. Seitdem breitet sich das Virus in verschiedenen Bundesländern aus. Nach dem ersten Nachweis bei einem Wildschwein in Hessen im Juni sowie in Rheinland-Pfalz im Juli 2024, ist die ASP im August dieses Jahres auch erstmals in Baden-Württemberg aufgetreten.
Da der letzte positive ASP-Nachweis lediglich 80 Kilometer von der französischen Grenze entfernt ist, wächst die Angst der Schweinebauern im Nachbarland vor einem Eintrag. Der Nationale Verband der Bauernverbände (FNSEA) hat darauf reagiert und fordert die regionale Ausrottung von Wildschweinen entlang der deutsch-französischen Grenze. Neben der Prüfung der Biosicherheit aller schweinehaltenden Betriebe, müsse zudem ausreichend Material für den Zaunbau bevorratet werden, lautet die Forderung der französischen Bauern an die Regierung in Paris.
Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.
Vermehrung von H5N1-Viren bei Rindern auf Euter begrenzt
Zwischen März und September 2024 ist es in den Vereinigten Staaten von Amerika in mehr als 200 Milchbetrieben zu Infektionen der Milchkühe mit dem hochpathogenen Virus der Geflügelpest vom Subtyps H5N1 gekommen. Inzwischen haben Betriebe in 14 US-Bundesstaaten positive Nachweise gemeldet. Zudem haben sich bislang 15 Personen mit dem Rinder-assoziierten Vogelgrippe-Virus angesteckt, vier davon im direkten Zusammenhang mit Kontakt zu infizierten Rindern oder deren Milch.
Verbunden mit den Infektionen waren Milchleistungsrückgang, Virusvermehrung im Euter und hohe Ausscheidungsraten in der Milch. Eine gerade veröffentlichte Studie ist unter anderem der Frage nachgegangen, ob sich das amerikanische Rinder-H5N1 Virus der Klade 2.3.4.4b, Genotyp B3.13 auch im Respirationstrakt vermehren kann. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat nun mittels zweier unabhängiger, experimenteller Infektionsversuche an laktierenden Rindern (durch das FLI) und Kälbern (durch die Kansas State University, KSU) diese Fragen beantworten können.
Die Wissenschaftler:innen des FLI konnten mit ihren Untersuchungen belegen, dass eine direkte H5N1-Infektion des Euters zu schweren Symptomen führt, teilweise mit hohem Fieber und Mastitis. Das gilt sowohl für das verwendete Virusisolat aus den USA als auch das aus Europa. Dabei konnten sehr hohe Viruslasten in der Milch aller infizierter Rinder nachgewiesen werden und die Milchproduktion verringerte sich drastisch. Dagegen konnten die Forscher weder eine nasale Virusvermehrung noch eine systemische Ausbreitung des Virus im Körper der infizierten Kühe beobachten.
Die Studienbeteiligten der Kansas State University konnten zudem zeigen, dass eine oronasale H5N1-Infektion von Kälbern mit dem US-Stamm nur zu einer moderaten Virusvermehrung im Respirationstrakt führt und das Virus darüber hinaus nicht an Kontakt-Kälber übertragen wurde.
„Diese beiden wichtigen Tierstudien lassen die Schlussfolgerung zu, dass neben der amerikanischen H5N1-Variante auch andere H5N1-Viren der Klade 2.3.4.4b in der Lage sind, sich effizient im Eutergewebe von Rindern zu vermehren und mit der Milch in hohen Mengen ausgeschieden zu werden“,so der Leiter der Studie am FLI, Prof. Dr. Martin Beer, Leiter des Instituts für Virusdiagnostik und Vizepräsident des FLI. „Außerdem wird sehr deutlich, dass in den USA vor allem die Milch und Melk-Prozeduren maßgeblich für die Verbreitung und Übertragung zwischen Milchkühen verantwortlich sind und eher nicht der respiratorische Weg.“
Die Forschenden drängen darauf, umgehend wirksame und umfassende Maßnahmen zu treffen, damit sich die Geflügelpest bei Kühen in den USA nicht weiter verbreitet. Auch müssten weitere genetische Anpassungen des Virus verhindert werden, um die weitere Übertragung auf Geflügel, Wildvögel und andere Säugetiere sowie des Menschen zu verhindern.
Mehrheit stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes
Am 25.09.2024 hat eine deutliche Mehrheit der EU-Staaten, unter anderem Deutschland, dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. So sollen Wölfe in Zukunft leichter abgeschossen werden können.
Die Populationen der Raubtiere wachsen stetig, sodass es inzwischen mehr als 20.000 Wölfe in der EU gibt, was zu immer mehr Konflikten mit Weidetierhalter:innen führt. Denn neben Schafen und Ziegen werden zunehmend auch Kühe und Pferde gerissen. Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern und hatte dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht.
Während es teils scharfe Kritik von Seiten der Natur- und Tierschützer:innen für diesen Beschluss gibt, unter anderem bezeichnet der WWF diesen als „populistischer Angriff auf den europäischen Artenschutz“, begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das mehrheitliche Votum und fordert weitere Schritte. „Der Schutzstatus des Wolfes ist nicht mehr gerechtfertigt, die Probleme mit dem Wolf selbst nehmen in Deutschland und Europa dramatisch zu. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist folgerichtig und ein erster wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter, dass sich in Sachen Wolf etwas bewegt“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Nach der Anpassung der Berner Konvention muss folgerichtig die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen“, fordert Rukwied.
Der Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht in der Herabsetzung des Schutzstatus beim Wolf kein geeignetes Mittel, um die Rissvorfälle zu senken. Das hätten auch Studien in der Slowakei sowie Slowenien bewiesen. Dort hätte selbst eine jahrelange und intensive Bejagung die Risszahlen nicht senken können.
Erweiterungsstudium zur Stärkung der praktischen Kompetenzen
Die Veterinärmedizinische Universität Wien hat das Angebot für ihre Studierenden um eine prä- und postgraduelle Weiterbildung zur Erstkonsultation und -versorgung von Klein- und Heimtieren, aber auch Ziervögeln und Reptilien, erweitert.
Das Ziel dieses Erweiterungsstudiums ist es, die erlangten theoretischen Basiskenntnisse und -fertigkeiten aus dem Grundstudium zu vertiefen und praktisch anzuwenden. Ebenso werden durch direkten Patientenbesitzer:innen-Kontakt sowohl die Kommunikationsfähigkeit, die sozialen Kompetenzen sowie professionelles Verhalten in der Erstkonsultation und -versorgung trainiert.
Weiterhin erlernen die Studierenden die praktischen Kompetenzen, die von der European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) im Bereich Erst- und Notfallversorgung angegeben werden. Die Zulassung setzt den bereits erfolgten Abschluss eines Studiums der Veterinärmedizin oder die aufrechte Zulassung zum Diplomstudium Veterinärmedizin voraus. Eine Zulassung für das zweisemestrige Studium ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.