Vermehrung von H5N1-Viren bei Rindern auf Euter begrenzt
Zwischen März und September 2024 ist es in den Vereinigten Staaten von Amerika in mehr als 200 Milchbetrieben zu Infektionen der Milchkühe mit dem hochpathogenen Virus der Geflügelpest vom Subtyps H5N1 gekommen. Inzwischen haben Betriebe in 14 US-Bundesstaaten positive Nachweise gemeldet. Zudem haben sich bislang 15 Personen mit dem Rinder-assoziierten Vogelgrippe-Virus angesteckt, vier davon im direkten Zusammenhang mit Kontakt zu infizierten Rindern oder deren Milch.
Verbunden mit den Infektionen waren Milchleistungsrückgang, Virusvermehrung im Euter und hohe Ausscheidungsraten in der Milch. Eine gerade veröffentlichte Studie ist unter anderem der Frage nachgegangen, ob sich das amerikanische Rinder-H5N1 Virus der Klade 2.3.4.4b, Genotyp B3.13 auch im Respirationstrakt vermehren kann. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat nun mittels zweier unabhängiger, experimenteller Infektionsversuche an laktierenden Rindern (durch das FLI) und Kälbern (durch die Kansas State University, KSU) diese Fragen beantworten können.
Die Wissenschaftler:innen des FLI konnten mit ihren Untersuchungen belegen, dass eine direkte H5N1-Infektion des Euters zu schweren Symptomen führt, teilweise mit hohem Fieber und Mastitis. Das gilt sowohl für das verwendete Virusisolat aus den USA als auch das aus Europa. Dabei konnten sehr hohe Viruslasten in der Milch aller infizierter Rinder nachgewiesen werden und die Milchproduktion verringerte sich drastisch. Dagegen konnten die Forscher weder eine nasale Virusvermehrung noch eine systemische Ausbreitung des Virus im Körper der infizierten Kühe beobachten.
Die Studienbeteiligten der Kansas State University konnten zudem zeigen, dass eine oronasale H5N1-Infektion von Kälbern mit dem US-Stamm nur zu einer moderaten Virusvermehrung im Respirationstrakt führt und das Virus darüber hinaus nicht an Kontakt-Kälber übertragen wurde.
„Diese beiden wichtigen Tierstudien lassen die Schlussfolgerung zu, dass neben der amerikanischen H5N1-Variante auch andere H5N1-Viren der Klade 2.3.4.4b in der Lage sind, sich effizient im Eutergewebe von Rindern zu vermehren und mit der Milch in hohen Mengen ausgeschieden zu werden“,so der Leiter der Studie am FLI, Prof. Dr. Martin Beer, Leiter des Instituts für Virusdiagnostik und Vizepräsident des FLI. „Außerdem wird sehr deutlich, dass in den USA vor allem die Milch und Melk-Prozeduren maßgeblich für die Verbreitung und Übertragung zwischen Milchkühen verantwortlich sind und eher nicht der respiratorische Weg.“
Die Forschenden drängen darauf, umgehend wirksame und umfassende Maßnahmen zu treffen, damit sich die Geflügelpest bei Kühen in den USA nicht weiter verbreitet. Auch müssten weitere genetische Anpassungen des Virus verhindert werden, um die weitere Übertragung auf Geflügel, Wildvögel und andere Säugetiere sowie des Menschen zu verhindern.
Mehrheit stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes
Am 25.09.2024 hat eine deutliche Mehrheit der EU-Staaten, unter anderem Deutschland, dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. So sollen Wölfe in Zukunft leichter abgeschossen werden können.
Die Populationen der Raubtiere wachsen stetig, sodass es inzwischen mehr als 20.000 Wölfe in der EU gibt, was zu immer mehr Konflikten mit Weidetierhalter:innen führt. Denn neben Schafen und Ziegen werden zunehmend auch Kühe und Pferde gerissen. Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern und hatte dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht.
Während es teils scharfe Kritik von Seiten der Natur- und Tierschützer:innen für diesen Beschluss gibt, unter anderem bezeichnet der WWF diesen als „populistischer Angriff auf den europäischen Artenschutz“, begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das mehrheitliche Votum und fordert weitere Schritte. „Der Schutzstatus des Wolfes ist nicht mehr gerechtfertigt, die Probleme mit dem Wolf selbst nehmen in Deutschland und Europa dramatisch zu. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist folgerichtig und ein erster wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter, dass sich in Sachen Wolf etwas bewegt“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Nach der Anpassung der Berner Konvention muss folgerichtig die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen“, fordert Rukwied.
Der Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht in der Herabsetzung des Schutzstatus beim Wolf kein geeignetes Mittel, um die Rissvorfälle zu senken. Das hätten auch Studien in der Slowakei sowie Slowenien bewiesen. Dort hätte selbst eine jahrelange und intensive Bejagung die Risszahlen nicht senken können.
Erweiterungsstudium zur Stärkung der praktischen Kompetenzen
Die Veterinärmedizinische Universität Wien hat das Angebot für ihre Studierenden um eine prä- und postgraduelle Weiterbildung zur Erstkonsultation und -versorgung von Klein- und Heimtieren, aber auch Ziervögeln und Reptilien, erweitert.
Das Ziel dieses Erweiterungsstudiums ist es, die erlangten theoretischen Basiskenntnisse und -fertigkeiten aus dem Grundstudium zu vertiefen und praktisch anzuwenden. Ebenso werden durch direkten Patientenbesitzer:innen-Kontakt sowohl die Kommunikationsfähigkeit, die sozialen Kompetenzen sowie professionelles Verhalten in der Erstkonsultation und -versorgung trainiert.
Weiterhin erlernen die Studierenden die praktischen Kompetenzen, die von der European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) im Bereich Erst- und Notfallversorgung angegeben werden. Die Zulassung setzt den bereits erfolgten Abschluss eines Studiums der Veterinärmedizin oder die aufrechte Zulassung zum Diplomstudium Veterinärmedizin voraus. Eine Zulassung für das zweisemestrige Studium ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.
Vogelgrippe: Möglicherweise erster Fall von Mensch-zu-Mensch Übertragung
Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat im Bundesstaat Missouri einen weiteren Fall von Vogelgrippe vom Typ A(H5) bei einem Menschen bestätigt. Die betroffene Person musste aufgrund der Schwere der Symptome ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier fiel der Test auf Vogelgrippe positiv aus. Das Besondere und auch das Besorgniserregende an diesem Fall ist, dass die betroffene Person weder Kontakt zu Rindern, noch zu Geflügel oder zu unzureichend erhitzten tierischen Produkten hatte. Daher könnte es sein, dass das Virus womöglich von einem Menschen übertragen wurde.
Die CDC untersucht jetzt diese Möglichkeit. Eine Übertragung unter engen Kontakten des Patienten sei bisher aber nicht festgestellt worden.
Das ist der 14. Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen in diesem Jahr in den Vereinigten Staaten. Allerdings wird von einer wesentlich größeren Dunkelziffer ausgegangen.
Tierverbände begrüßen geplante Tierschutznovelle
Anlässlich der ersten Lesung zur geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) hat sich eine Allianz aus mehr als 40 Bundesverbänden für die Verabschiedung der Gesetzesentwurfs stark gemacht. „Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. als Mitunterzeichner, fordert jedoch gemeinsam mit seinen Bündnispartnern, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes zeitnah aktualisiert wird. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, erklärt der ZZF-Präsident. Hierzu sei aus Sicht der Tierschutzverbände „ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.“
Die der Allianz angehörenden Verbände befürworten eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Jedoch haben sie sich klar gegen die Einführung einer sogenannten Positivliste ausgesprochen, da das laut Ergebnis der EXOPET-Studie nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen würde.
Im Bereich der privaten Tierhaltung begrüßt der ZZF insbesondere die geplante neue Regulierung des Online-Handels mit Tieren. Um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen, müssen Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen künftig ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform hinterlegen. Zudem befürwortet der Heimtierverband den Versuch, das Verbot sogenannter Qualzuchten anhand eines Merkmalkatalogs präziser zu fassen für eine konkretere Symptomliste, um den zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfestellung an die Hand zu geben.
Neue Corona-Studie verstärkt Ursprungstheorie
Seit Anfang 2020 hat das Coronavirus Sars-CoV-2 sich in der ganzen Welt ausgebreitet und zu 700 Millionen Infektionen und 7 Millionen Toten weltweit geführt. Und noch immer ist der Ursprung des Erregers nicht vollends geklärt. Gemäß einer aktuellen Studie eines internationalen Forschungsteams ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Virus ursprünglich von Wildtieren stammte, die auf dem Markt der chinesischen Millionenmetropole Wuhan gehandelt wurden.
Die Wissenschaftler:innen haben mehr als 800 Proben untersucht, die das Chinesische Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) ab dem 1. Januar 2020 in verschiedenen Arealen des Huanan Seafood Market in Wuhan genommen hatte. In dieser Region waren bereits Ende 2019 die ersten Ausbrüche mit dem Coronavirus aufgetreten. Ein schnelles Schließen seitens der örtlichen Behörden hatte zwar verhindert, dass Proben der auf dem Markt angebotenen Wildtiere genommen werden konnten, aber die Forschenden analysierten Proben unter anderem von Böden, Oberflächen von Käfigen und Ständen sowie von Abwasserrinnen des Marktes.
Neben dem Erbgut von Tieren konnten die Wissenschaftler:innen auch genetische Rückstände von Sars-CoV-2 nachweisen. Bei den Tieren, die in diesem Bereich pfeilgeboten wurden, handelte es sich unter anderem um Marderhunde, Schleichkatzen, Bambusratten und Stachelschweine. Insbesondere von Marderhunden ist bekannt, dass sie Träger von Coronaviren sein können.
„Viele Tierarten wurden von dem Markt entfernt, bevor die chinesischen CDC-Teams kamen, daher haben wir keinen direkten Nachweis dafür, dass die Tiere infiziert waren“, erklärt Co-Autorin Florence Débarre von der Universität Sorbonne in Paris. Allerdings deute die gleichzeitige Präsenz von Tiererbgut und Sars-Cov-2-Rückständen in Proben darauf hin, dass Tiere auf diesem Markt infiziert gewesen sind.
„Außerdem wurden beide Gründungslinien der Pandemie auf dem Markt nachgewiesen“, erklärte der bekannte Virologe Prof. Christian Drosten von der Berliner Charité. Dies sei am besten damit zu erklären, dass der Erreger mehrmals vom Tier auf den Menschen übergesprungen ist.
Jedoch kann die Studie wegen des Fehlens von direkten Proben von gehandelten Tieren keinen wirklichen Beweis für eine Herkunft des Erregers von Wildtieren liefern. „Eine Häufung von positiven Proben an einem Marktstand, der Tiere verkauft hat, kann sowohl durch infizierte Menschen als auch durch infizierte Tiere erklärt werden“, betont der Experte für Virenevolution Richard Neher von der Universität Basel.
Dennoch deutet Ko-Autor Michael Worobey von der University of Arizona die Studienresultate als starke Indizien dafür, dass die Pandemie ursprünglich von Wildtieren ausging. Die Studie sei das letzte Stück in einem Puzzle, dessen Bild ohnehin bereits recht deutlich gewesen sei, betont er – und beschreibt das wahrscheinlichste Szenario. „Wildtiere mit Viren mitten in Großstädten mit hoher Bevölkerungsdichte mit Menschen in Kontakt zu bringen, zählt zu den riskantesten Dingen, die man tun kann“, konstatiert Worobey. Welche Tierart genau für das Überspringen des Virus auf den Menschen verantwortlich ist, lässt die Studie offen. Besonders wahrscheinlich sei dies für Marderhunde, Schleichkatzen, Bambusratten und Malaiische Stachelschweine, heißt es.
Igel richtig füttern
Aktuell sind zahlreiche Igel unterwegs, um Futter zu finden und sich genügend Pfunde für den Winterschlaf anzufuttern. Da das Angebot an Insekten, wie Käfer, Schmetterlingslarven, Regenwürmer, Käferlarven oder Ohrwürmer, in vielen Regionen zu knapp ist, sind die Wildsäuger unter Umständen auf ein zusätzliches Futterangebot angewiesen, damit sie die kalte Jahreszeit unbeschadet überstehen können. Dabei ist es jedoch von großer Bedeutung, dass das richtige Futter bereit gestellt wird und lediglich geschwächte Tiere zugefüttert werden. Gesunden und aktiven Igeln könnte das Zufüttern von Igelnahrung eher schaden als nutzen.
Ein Handeln ist nur notwendig, wenn Igel offensichtlich tagsüber auf Futtersuche oder die Augen eingefallen sind. Typische Zeichen einer Schwächung sind zudem eine birnenförmige Figur, Einbuchtungen am Hinterkopf oder offensichtlicher Befall mit Parasiten. Während Igel frisches Obst und Gemüse sowie Rosinen, Brot oder Milch nicht vertragen, freuen sich die Stacheltiere über Fleisch, Insekten und Eierzeugnisse. Neben speziellem Igelfutter eignet sich auch Katzenfutter mit einem hohem Fleischanteil bzw. Hundefutter oder gekochtes, aber ungewürztes Hackfleisch. Des Weiteren sollte der Kot regelmäßig aufgesammelt und der Fressnapf jeden Tag gründlich gereinigt werden.
Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Herbst werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.
Aber auch das Personal von Igelstationen und Wildtierauffangstationen muss natürlich die notwendige Fach- und Sachkunde besitzen, um die gesetzlichen Vorschriften einhalten und Auflagen beachten zu können, die es rund um diese unter Naturschutz stehende Art gibt. Dies vermittelt der Kurs Igel auf dem Portal Tierhalter-Wissen.de.
Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand
Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.
Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose" und „Chargennummer" (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.
Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.
Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.
Erhöhtes Risiko eines Leberegelbefalls durch viel Nässe
Der große Leberegel (Fasciola hepatica) ist ein Blut saugender Wurm, der bei Rindern eine reduzierte Gewichtsentwicklung verursachen kann. Bei Milchkühen kann ein Befall mit dem Endoparasiten zu einer verminderten Milchleistung, einer reduzierten Fruchtbarkeit, einem erhöhten Erstkalbealter sowie zu generell verringerter Zunahmen führen.
Die Symptome eines chronischen Leberegelbefalls sind neben einem Rückgang der Futteraufnahme und der Milchleistung auch Abmagerung, struppiges Fell sowie eine veränderte Kotkonsistenz (Verstopfung oder Durchfall). Zudem wurden vermehrt Aborte beobachtet.
Wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse darlegen, kann ein Befall mit dem großen Leberegel zudem ein Risikofaktor für eine Infektion mit Salmonella dublin, einem gramnegativen Bakterium, sein. Der Erreger kann Aborte, Durchfälle oder Lungenentzündungenbei Rindern verursachen. Zudem stellt Salmonella dublin einen gefährlichen Zoonoseerreger dar.
Bedingt durch die regional häufigen Regenfällen im gerade vergangenen Sommer konnte sich die Zwergschlammschnecke (Galba truncatula), die als Zwischenwirt für den Leberegel fungiert, stark vermehren. Um einen Befall zu vermeiden, sollten Landwirt:innen daher entsprechende Maßnahmen auf der Weide ergreifen, unter anderem das Auszäunen feuchter Stellen.
Eine sorgfältige Diagnostik ist für eine gezielte Bekämpfung des großen Leberegels wichtig. Im Gegensatz zu einer medikamentösen Therapie bei Jungrindern und Mutterkühen sind die Therapiemöglichkeiten bei Milchkühen sehr eingeschränkt. Derzeit ist in Deutschland nur ein Wirkstoff zugelassen. Für eine wirksame Bekämpfung des Parasiten am Tier steht ein Kombi-Antiparasitikum von Boehringer Ingelheim im Pour-On-Verfahren zur Verfügung.
Planted baut hochmoderne Produktionsstätte in Bayern
Die Beliebtheit von pflanzenbasiertem Fleischersatz steigt bei Verbraucher:innen in Deutschland kontinuierlich. So wird das Schweizer Unternehmen Planted seine Kapazitäten deutlich ausbauen und im bayerischen Memmingen ein neues Werk bauen. Hier soll nach Angaben des Start-Ups die modernste Produktionsstätte Europas für pflanzenbasiertes Fleisch entstehen. Da der deutsche Markt aktuell den größten für Exporte einnimmt, lag die Entscheidung für den neuen Standort in dem Freistaat nahe. Auf dem ehemaligen Brauereigelände sollen bereits ab dem ersten Quartal 2025 täglich bis zu 20 Tonnen pflanzliches Fleisch produziert werden.
Das Start-Up wird für seine Produktion auf fossile Brennstoffe verzichten und stattdessen nahezu CO2-neutral mit Brunnenkühlung, Fernwärme und Solarenergie arbeiten. „Unsere internationale Expansion folgt der strategischen Entscheidung, unsere biotechnologische Kompetenz und Standorte ebenfalls im Ausland, nahe bei unseren Kunden auszubauen. Unser Ziel ist es, innovative Produkte unserer Fermentationsplattform schnell auf den Markt zu bringen, insbesondere das planted.steak, das unsere derzeit fortschrittlichste und disruptivste Fermentationstechnologie in Bezug auf Skalierbarkeit, Geschmack und Produktqualität nutzt“, erklärt Lukas Böni, Mitgründer und Mitglied der Geschäftsleitung von Planted.
Das Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich informiert ebenfalls über Alternativen zu konventionell hergestelltem Fleisch sowie pflanzliche Alternativen.