Moderner Tierschutz geht nicht mit Pelzproduktion einher
Während sich immer mehr Länder gegen die Pelztierzucht entscheiden, werden noch immer in zwölf europäischen Staaten Millionen mehr als acht Millionen Nerze für die Pelzproduktion gehalten. Gemeinsam mit Österreich und den Niederlanden will Deutschland nun ein EU-weites Pelztierzuchtverbot vorantreiben. Im Rahmen eines Treffens der EU-Agrarminister:innen wurde die EU-Kommission gebeten, einen Vorschlag für ein entsprechendes Verbot auszuarbeiten. Zudem baten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und seine Amtskollegen und um Prüfung eines generellen Verkaufsverbots sowie eines Verbots des der Vermarktung von Pelztierprodukten auf dem europäischen Markt.
„Es ist doch ein Unding, dass immer noch Millionen Nerze in Europa gehalten werden, um aus ihnen ein Luxusprodukt herzustellen, dass längst der Vergangenheit angehört“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) gegenüber der dpa. Der österreichische Tierschutzminister Johannes Rauch mahnte auch an, dass moderner Tierschutz Pelzproduktion grundsätzlich ausschließen müsse, da es niemals ethisch zu rechtfertigen sei, Tiere rein zur Pelzgewinnung zu halten. Auch auf Seiten der Bevölkerung in der Europäischen Union wächst der Unmut gegen die Pelzproduktion. Für ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Pelztieren zum Zweck der Pelzgewinnung sammelte die Initiative Fur Free Europe mehr als 1,7 Millionen Unterschriften innerhalb eines Jahres.
Negativtrend in der Schweinehaltung setzt sich fort
Der rückläufige Trend in der Schweinehaltung in Deutschland setzt sich weiter fort. Fehlende Planungssicherheit sowie Perspektive auf den Betrieben haben dazu geführt, dass die Zahl der Schweinehaltungen in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent reduziert haben. Wie aus den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes Destatis hervorgeht, wurden zum Stichtag am 3. Mai 2023 insgesamt 20,7 Mio. Schweine in Deutschland gehalten. Innerhalb von zwölf Monaten sank der Bestand um 7,3 % oder 1,62 Millionen Tiere.
Im Zweijahresvergleich nahm der Bestand sogar um 16,1 % oder 3,99 Millionen Tiere ab. „Die Ergebnisse sind erschreckend. Trotz inzwischen wieder erreichter Wirtschaftlichkeit in der Schweinehaltung rast die Ausstiegswelle im dramatischen Tempo weiter. Ein weiterer Fingerzeig in Richtung Politik, schnellstmöglich Planungssicherheit und Perspektive zu schaffen“, erklärt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Auch der Zehnjahresvergleich zeigt die abnehmenden Tendenzen bei Betrieben und gehaltenen Schweinen: Die Zahl der Schweine sank seit 2013 um 25,2 % oder 7,0 Millionen Tiere, während die Zahl der Betriebe sogar um 43,4 % (-12.200 Betriebe) abnahm. „Die bundesweiten Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass Eile geboten ist, um die Schweineerzeugung im eigenen Land zu halten und somit die Versorgung mit Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung zu sichern. Je länger die aktuelle Phase des Stillstands anhält, desto mehr Tierhalter steigen aus“, fordert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Reinhard Heintz erhält Ehrenplakette in Gold
Für seine besondere Verdienste hinsichtlich der Schafzucht und -haltung ist Reinhard Heintz mit der Ehrenplakette in Gold ausgezeichnet worden. „Ein Leben für die Schafe - so lässt sich die Leidenschaft von Reinhard Heintz am besten beschreiben“, so Ministerin Priska Hinz, die die Auszeichnung an den ehemaligen und langjährigen Vorsitzenden des Hessischen Verbandes für Schafzucht und -haltung übergab. „Herrn Heintz war es dabei immer wichtig, die Tradition des Schäferberufes mit den heutigen Anforderungen an die Schafzucht und Schafhaltung zu verbinden. Er hat den Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung über 35 Jahre in unterschiedlichen Vorstandsämtern geführt und damit der hessischen Schafzucht eine Stimme und ein Gesicht gegeben “, so die Ministerin.
Urlaubszeit führt zu mehr Tierabgaben
Der Sommer ist da und die ersten Familien haben sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht. Leider rollt damit auch wieder eine Welle an Tierabgaben an, wie die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe mitteilt. Besonders häufig werden Hunde in dieser Zeit abgegeben oder sogar ausgesetzt. Nicht wenigen Tierhalter:innen fehlt das Verantwortungsgefühl für ihre Vierbeiner. „Mit der steigenden Zahl der Tierhalter steigt auch die Zahl jener stark, die sich Tiere als reines Mittel zum Zweck anschaffen und dadurch auch skrupellos wieder 'entsorgen', wie ein altes Stofftier", so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten, weil wir immer weniger wirkliche Tierfreunde finden, die Tiere adoptieren möchten, um diesen eine schönere Zukunft zu bieten. Es ist eine Zwickmühle, denn je strenger wir die Plätze prüfen, desto eher wenden sich die Leute an dubiose Online-Quellen, die praktisch unkontrolliert billige 'Massenware' verscherbeln. Solche Tiere haben oft ein Leben lang massive gesundheitliche Probleme, wenn sie die ersten Monate überhaupt überleben. Auch furchtbar arme, lebenslang schwer leidende Individuen von Qualzuchtrassen finden so illegal den Weg in die heimischen Wohnzimmer!"
Die Organisation hatte bereits Ende Mai 2023 auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich rechtzeitig um Betreuungsplätze für ihre Haustiere zu bemühen. Doch kaum rücken die Ferien näher, häufen sich auch schon die Anfragen an den Tierschutzhof Pfotenhilfe. So empfehlen die Tierschützer:innen dringend, sich schon vor der Anschaffung eines Tieres darüber Gedanken zu machen, ob es mitfahren kann bzw. wer es versorgen kann, wenn einmal ein Urlaub ansteht. Sollte der eigene Hund seine Halter:innen nicht mit in die Ferien begleiten können, sollten rechtzeitig Tiersitter oder eine Tierpension mit der Betreuung beauftragt werden. „Vom Aussetzen bis zu Euthanasiedrohungen, wenn wir das Tier nicht aufnehmen, haben wir schon alles erlebt. Im besten Fall landen die Tiere bei uns und wir finden ein neues, besseres Zuhause", erklärt Stadler. Aktuell besteht bei der Pfotenhilfe allerdings schon ein Aufnahmestopp, da das Tierheim aufgrund der vielen Anfragen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.
Bzgl. der Euthanasieandrohung ist zu sagen, dass das Tierschutzgesetz (§ 17,1) für das Töten eines Tieres einen vernünftigen Grund vorschreibt. Dies ist beispielsweise ein nicht heilbares, schweres Leiden, aber ganz sicher nicht mangelndes Verantwortungsgefühl der Tierhalter:innen!
Deutschland ist wieder frei von Blauzungenkrankheit
Seit dem 1. Juni 2023 gilt ganz Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Die Impfung gegen die BTV gilt jedoch nach wie vor als wichtige Vorsorgemaßnahme, um weitere Ausbrüche und damit Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden sowie den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden. Eine Vakzination darf jedoch nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden. Daher sind Tierhalter:innen angehalten, sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.
Bei neuen Ausbrüchen der Infektionskrankheit, die von Gnitzen übertragen wird, müssen gemäß EU-Tiergesundheitsrecht, umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören neben der Einrichtung einer Sperrzone auch strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Würden in betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft, dürfen diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden, teilt das Hessische Umweltministerium mit. Hessen hat den Status „Frei von Blauzungenkrankheit" bereits vor einem Jahr erlangt. Um die Betriebe in dem Bundesland vor Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu schützen, dürfen Tiere aus solchen Regionen nur eingestellt werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden.
MV beschließt Maßnahmen wegen Futtermittelknappheit
In Mecklenburg-Vorpommern herrscht aufgrund der seit Wochen anhaltenden Dürre Wassermangel. Dieser konnte auch durch die Niederschläge in der vergangenen Woche bei weitem nicht behoben werden. Entscheidend sei, wie es in den kommenden Wochen mit dem Wetter weitergeht, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus. Bereits der erste Futterschnitt sei aufgrund des kühlen Frühjahrs und nachlassender bzw. ausbleibender Niederschläge im Vergleich zu „normaleren“ Jahren 25-30% geringer ausgefallen. Anschließend wirkte sich die anhaltende Trockenheit verheerend auf den Aufwuchs für den zweiten und ggf. den dritten Schnitt aus. Dadurch wächst die Gefahr, dass die Futterversorgung, insbesondere über den Winter, nicht gesichert werden kann.
„Die meisten Futterbaubetriebe in MV zehren derzeit von den Futterreserven aus dem Vorjahr und von dem Winterfutter aus dem 1. Schnitt. Damit sind die Tierbestände derzeit zwar mit ausreichend Futter versorgt, aber die Versorgung der Tiere im Winter ist gefährdet. Die Tierhaltungsbetriebe brauchen in der entstandenen Situation Unterstützung bei der Gewinnung von zusätzlichem Futter. Deshalb werden in MV ab dem 1. August 2023 Bracheflächen zur zusätzlichen Futtergewinnung freigegeben, sofern bis dahin weiterhin ein witterungsbedingt extremer Futtermangel vorliegt. Weiterhin gestatten wir Grünlandflächen aus dem Programm der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, die nur beweidet werden dürfen, danach auch für die Mahd von Zusatzfutter zu nutzen. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, die entstandene Notsituation zu lindern, in der Hoffnung auf ausreichende Niederschläge in den kommenden Wochen“, so der Minister abschließend.
Nationales Tierwohl-Monitoring beschlossen
Im Rahmen des BMEL-Projekts "Nationales Tierwohl-Monitoring" (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.
Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: "Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen. Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten."
bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG
Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:
1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,
2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.
3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.
4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.
Veterinär-Untersuchungslabore gut aufgestellt
Alle Veterinär-Untersuchungslabore aus Deutschland, die an dem diesjährigen Ringtest teilgenommen haben, absolvierten diesen erfolgreich. Damit ist Deutschland für die West-Nil- und Usutu-Virus-Saison 2023 diagnostisch gut aufgestellt für die auch in diesem Jahr zu erwartenden Fälle bei Wildvögeln, Zoovögeln und Pferden. Erste Fälle traten seit 2020 jeweils im Juli auf, für 2022 kamen bis zum Jahresende 17 positive Nachweise bei Pferden und 54 bei Zoo- und Wildvögeln zusammen. Abzuwarten bleibt, ob sich insbesondere das WNV weiter im Raum Hamburg ausbreitet oder es bei den bisherigen Regionen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bleibt. In diesen Gebieten empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) die Impfung von Pferden gegen WNV.
Schweiz reagiert auf Mangel an Herdenschutzhunden
In der Schweiz wird die Zahl der Wölfe auf 240 geschätzt. Diese Tiere reißen immer wieder auch landwirtschaftliche Nutztiere, weshalb vor allem die Besorgnis unter den Hirten und Bergbauern groß ist. Sie setzen zum Schutz vor Wolfsangriffen auch auf Wolfschutzhunde. Allerdings sind aktuell nur zwei Rassen für diesen "Job" zugelassen und werden finanziell gefördert. Dies sind die Rassen Montagne des Pyrénées und Pastore Abruzzese. Allerdings gibt es die Tiere aktuell nicht in ausreichender Zahl, weshalb nun die Zulassung neuer Hunderassen für den Herdenschutz den Mangel beheben soll. Es seien bereits von den Kantonen verschiedene Anträge eingegangen, die nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Jagdverordnung geprüft werden. Doch dauert auch dieser Prozess einigen Kantonen zu lange, weshalb diese eigenständig agieren. So setzt der Kanton Graubünden auch anatolische Hirtenhunde ein, auch wenn es vom Bund dafür keine finanzielle Unterstützung gibt. Auch das Wallis reagiert auf die steigende Gefahr von Wolfsrissen mit einem eigenen Prüfungs- und Legitimierungsprogramm, durch das diesen Sommer nicht offizielle als Herdenschutzhunde zugelassene Vierbeiner eingesetzt werden können. Unter den 43 Hunden befinden sich auch Bernhardiner, Kangal- oder Transmontano-Hirtenhunde. Alle Hunde haben die entsprechenden Tests bestanden, wie Schweizerbauer berichtet.